Einmaliges Darlehen vom Jobcenter für laufenden Monat wegen Arbeitsaufnahme?
Ich habe im Januar voraussichtlich eine Arbeitsstelle. Da ich mein Geld momentan von dem Jobcenter bekomme und dieses immer im voraus gezahlt wird stehen mir quasi die Bezüge am 30.12.2016 die für Januar 2017 gezahlt werden nicht zu. Welche Möglichkeiten bestehen ein Darlehen / Überbrückungsgeld oder ähnliches zu bekommen um den laufenden Monat zu überbrücken? Was muß ich alles einreichen an Unterlagen um ein Darlehen vom Jobcenter zu bekommen? Hat Jemand Erfahrung in dieser Angelegenheit?
4 Antworten
Wer sagt denn, dass Dir das Geld nicht mehr zusteht?
Das steht Dir solange zu, bis Du Deinen ersten Lohn bekommst. Ist der am 31. Januar auf Deinem Konto, musst Du das ALG II zurückzahlen. Ist der Lohn erst im Februar auf Deinem Konto, kannst Du das ALG II, welches Du für Januar bekommen hast, behalten. Nennt man "Zuflußprinzip".
Es käme darauf an was an anrechenbarem Einkommen übrig bliebe und wie hoch das bezogene ALG - 2 war !
Man kann also nicht sagen ob das gesamte ALG - 2 zurück gezahlt werden müsste,dass müsste man erst,wenn das anrechenbare Einkommen über dem bezogenen ALG - 2 liegt,sonst nur den anrechenbaren Teil des Einkommens.
Wenn du deinen ersten Lohn für Januar erst im Februar auf dein Konto ( Zuflussprinzip ) bekommst zahlst du gar nichts zurück !
Nur wenn es noch im Januar aufs Konto kommt zahlst du den anrechenbaren Betrag zurück,max. das was du für den Januar vom Jobcenter bekommen hast,dass kannst du dann auf Antrag auch in Raten machen.
Du suchst dir aus dem Internet die ALG - 2 Veränderungsmitteilung,die druckst du dir aus und kannst sie dann ausfüllen,darin gibst du dann an wann dein erstes Einkommen auf deinem Konto ist,könntest ja eine Kopie des AV - beilegen,da steht meist wann der Lohn gezahlt wird.
Kannst zur Sicherheit auf ein Blatt Papier noch ein formlos ein zinsloses Darlehen beantragen,dann kannst du dir sicher sein das du erst mal weiter Gelder bekommst und nicht ohne da stehst.
Normalerweise bauchst du das Darlehen zur Überbrückung nicht,denn Einkommen darf nach dem Zuflussprinzip erst angerechnet werden wenn es auf dem Konto ist und du darüber verfügen kannst.
du hast weiter anspruch auf alg2 für den monat januar 2016. solltest du im januar deinen lohn erhalten, wird dein alg2 zurückgefordert oder eben in der höhe der bedarfsüberdeckend gezahlt wurde.
wenn du dir unsicher bist, dann solltest du die entscheidung über die jobannahme vielleicht ein wenig herauszögern, so bis zum ersten arbeitstag oder wenn du sicher bist das der eingang der zahlung des jc auf deinem konto hast. is nicht die feine englische art, aber tun die meisten so.
Das Jobcenter muss dafür nichtmal ein Darlehen geben, sondern sie können dich bezuschussen.
Frag einfach mal nach, da du für die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Arbeit beispielsweise Reisekosten, Unterkunft und ähnliches bezahlt bekommst, damit se dich aus ihrer Statistik kriegen.
Würdest du den Job nämlich nicht bekommen, wärste immer noch im Bezug drin.