Einmaliger Modeljob?
Hallo. Ich bin ein Model, aber nur hobby mäßig. Das heißt ich habe fotoshootings auf tfp basis. Ich bekomme schöne Bilder und der Fotograf genauso, bzw. darf sie für sein Portfolio verwenden.
Ich werde demnächst aber einen richtigen Fotoshooting haben, wo ich für eine Klamotten marke werbe. Das wird einmalig sein und ich werde nicht mehr als 450€ bekommen.
muss ich da rechtlich etwas beachten? Ich brauch kein Gewerbe anmelden wenn das nur einmalig ist und wenn es nicht 450€ übersteigt, oder??
ich bin 18 und bin noch in der Schule, habe keinen Job. Falls das eine Rolle spielt.
4 Antworten
Nein da gibt es nichts zu beachten. In der Schweiz ist es ab einem gewissen Einkommen Steuerpflichtig, wird wohl in Deutschland nicht viel anders sein. Aber bei diesem einmaligen Verdienst, sicher nicht.
Bei TFP Shootings, solltest du Veröffentlichungsrechte, welche Bilder oder nicht und ähnliches, immer Vertraglich, schriftlich abwickeln, speziell bei Aktaufnahmen.
Ich wünsch dir viel Spass und gutes Gelingen, vielleicht wir noch was draus.
450 Euro ist schon gut bezahlt, ich habe oft weniger bekommen.
Mit steuerlich kenne ich mich nicht gut aus, aber ich habe auch als Schülerin gemodelt so etwa vier bis sechs Mal im Jahr, waren zusammen um die 2000 Euro (Durchschnitt), ich habe das der Steuerberaterin meiner Eltern angegeben, das muss man schon aber, ich habe dafür nie Steuern bezahlen müssen. Das einzige was von meinen Vergütungen weg ging, war die Provision für die Agentur. Gewerbeanmeldung war auch nicht notwendig.
Nein da musst du nix beachten. Es ist einmalig und wenn du sonst kein Einkommen hast fällt auch keine Steuer an soweit ich weiss
Der Betrag ist für dich nur Steuer und sozialversicherungsfrei, wenn der Arbeitgeber dich bei der Minijob-Zentrale anmeldet und die Abgaben leistet.
"Hobby-mäßig" gibt es nicht. Jedes Einkommen ist meldepflichtig.