Mutter will das ich ausziehen will

10 Antworten

Theoretisch: ja, sie kann dich herauswerfen. Du bist volljährig. Aber erkundige dich mal, es kann gut sein, dass sich dich weiterhin unterstützen muss, wenn du z.B. jetzt noch eine Ausbildung machst oder ein Fachhochschulstudium o.ä. Dann muss sie dich bis zum 27. Lebensjahr unterstützen. Darauf hast du gesetzlich ein Anrecht.

jana6991 
Beitragsersteller
 20.06.2014, 14:32

das problem ist ja das sie ja unterhalt bekommt, und da sie ja keinen sozialpflichtigen beruf nachgeht angeblich, was ja nicht stimmt sogesehen... und hat mieteinnahmen die nicht gerade wenig sind aber über meinen stiefvater laufen... Weiß ich auch nur weil sie sich ausversehen verplappert hat... Studieren will ich nach meinem Abi eh, aber sie schiebt das ganze unterhalt auf meinen vater und will selber für keine kosten aufkommen und wenn rechnet sie das einem immer vor

aber keine Klage einreichen will,

Aber du kannst Klage einreichen, auch gegen deine Mutter, da du ab 18 Jahren Anspruch auf Barunterhalt hast, auch gegenüber deiner Mutter.

Bei volljährigen Kindern sind grundsätzlich immer beide Eltern barunterhaltspflichtig. Das gilt auch dann, wenn das Kind zwischen 18 und 21 Jahre alt ist, noch bei einem Elternteil lebt und sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befindet.

http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/privilegierte-volljaehrige/index.php

Kann sie mich rausschmeißen?

Ja kann sie, zahlen für dich muss sie aber trotzdem

Ja, sie kann dich rausschmeißen, mit 18 kann man das. Dir steht von Seiten beider Eltern Barunterhalt zu, allerdings nur, solange Du in Schul-oder Berufsausbildung bist. Das Kindergeld kannst Du schon jetzt abzweigen, d.h. die Kindergeldkasse informieren, dass sie das Kindegeld auf dein Konto überweisen sollen. Der Barunterhalt kann gekürzt werden, wenn ein Kind bei einem Elternteil wohnt um den Anteil Wohnung und Versorgung. Ab 18 musst DU dich selbst um deinen Unterhalt kümmern und den von beiden Eltern fordern. Das Jugendamt hilft dir auch nicht mehr, denn mit 18 bist du volljährig. Brauchst du Hilfe, kannst du dir einen Beratungsschein vom Amtsgericht holen und einen Anwalt befragen. Beantrage Schülerbafög, dann werden beide Eltern aufgefordert, ihre Einkommenverhältnisse offen zu legen.

Deine Mutter muß ihr Einkommen nicht offen legen, wenn es um Dein Unterhalt geht!

Da du volljährig bist, gehe aufs Jugendamt u erklär die Lage u dass sie in Deinem Namen Unertahlt prüfen.

Solltest du ausziehen, stünde das Kindergeld u Unterhalt sowieso nur dir zu, aber deine Mutter kann Dich nicht einfach rauswerfen, sonst müsste sie ebenfalls für dich Unterhalt zahlen^^

aber lass dich auf dem Amt beraten. Solang unterhalt bekommst sind sie für zuständig.

onomant  20.06.2014, 14:47
Deine Mutter muß ihr Einkommen nicht offen legen, wenn es um Dein Unterhalt geht!

Blödsinn

Succubus666  20.06.2014, 14:50
@onomant

Solange das Kind zu Hause wohnt wohl.

also ich musste definitiv kein Einkommen nachweisen beim Unterhalt für meine Kinder ;P

onomant  20.06.2014, 14:55
@Succubus666

Ab 18 Jahren ändert sich der Unterhalt vollkommen. Die getrennt lebenden Elternteile müssen zur Neuberechnung beide ihr Einkommen offen legen. Ohnedem gebe es ja auch keine Neuberechnung

Succubus666  20.06.2014, 15:05
@onomant

Berechnung richtet sich nach Düsseldorfer Tabelle. und es ändert sich stetig alle paar Jahre u dafür wurd ich noch nie um Einkommen gefragt. Sondern nur der Vater. Es geht um kindesunterhalt

wenn Kind auszieht, dann werden beide berechnet

jana6991 
Beitragsersteller
 20.06.2014, 15:09
@Succubus666

wo ich damals mit meiner mutter beim anwalt war sollte sie ihr einkommen vorlegen, weil ich ab 18 Barunterhalt bekomme und es ja so gesehen mir zusteht und beide für die kostenaufkommen müsse... sie hat ja gesagt sie geht keinen sozialpflichtigen beruf nach deshalb wurde auch nichts überprüft weil nur kindergeld und der unterhalt auf ihr konto geht kann man ihr es eh schwer nachweisen

onomant  20.06.2014, 15:47
@Succubus666
Berechnung richtet sich nach Düsseldorfer Tabelle. und es ändert sich stetig alle paar Jahre

Völlig richtig, da geht es aber auch nur um den Unterhalt des Vaters der nur nach seinem Einkommen berechnet wird. Ab 18 richtet sich der Unterhalt aber nach dem Einkommen beider Elternteile. Ohne diese Angaben kann der Unterhalt für ab 18jährige gar nicht berechnet werden. Die Berechnung ist auch völlig unabhängig ab vom Kind Barunterhalt gefordert wird oder nicht. Denn nach deinem Einkommen richtig sich der Unterhalt des Vaters

Möglicherweise hast du die Offenlegung deines Einkommens einfach verdrängt.

Succubus666  20.06.2014, 19:53
@onomant
Möglicherweise hast du die Offenlegung deines Einkommens einfach verdrängt

Nein ;D definitiv nicht :)

jana6991 
Beitragsersteller
 27.06.2014, 00:10
@Succubus666

Also mittlerweile wird mir das alles zuviel zuhause, ich wäre am liebsten gestern schon ausgezogen. Sie gibt mir Zeit bis zum 1.7 sagt ich soll zusehen wie ich das mit dem geld hinbekomme. Wir wohnen in einem Dorf mit ca "6000" Einwohnern wenn man die nebendörfer dazu nimmt... Viel an wohnungsangeboten hat man hier nicht... Ich wollte erst mein fachabi machen und nebenbei auf 20 Stunden die Woche im Altenheim arbeiten gehen nach einem langen Gespräch mit meinen vorgesetzten sind wir zu dem Entschluss gekommen das ich auf 450€ Basis arbeite und in den Ferien je nachdem wie es zu vereinbaren ist. Für mich steht definitiv fest, dass ich nach dem Auszug den Kontakt zu meiner Mutter einstellen werde, da ich von ihr 0 Unterstützung bekomme. Durfte nach 15 Jahren Kontakt zu meinem leiblichen Vater aufnehmen, weil ich keinen Ausweg sehe, von dem ich Unterstützung bekomme in welcher Hinsicht weiß ich nicht und da ich schon unterhalt bekomme will ich nicht noch mehr verlangen... Wie ich ja bereits erwähnt habe, geht meine Mutter keinen "sozialpflichtigen" beruf nach, mein Stiefvater ist selbstständig es läuft alles über seinen Namen also Finanzamt etc. Er meinte zu mir, dass was meine Mutter macht, also arbeiten, wäre eine "hausfrauenschaftliche" Tätigkeit, ich verstehe unter Hausfrau aber eigl, dass eine Mutter den Haushalt macht und sich um die Versorgung der Kinder kümmert und nicht abends Gäste bewirtet. So wie ich das jetzt sehe ist ja gemeinsames einkommen meiner Mutter und das meines Stiefvaters, kann ich auf dieses einkommen barunterhalt verlangen? Ich habe eine Wohnung in Aussicht, muss aber bedenken das ich die erste miete, Kaution von 2 Kaltmieten und eine Bearbeitungsgebühr bezahlen muss und da komme ich mit 540€ nicht gerade weit....

Hallo,

da du volljährig bist, aber nicht deinen Schulabschuß beendet ,sowie noch keine Ausbildung , wird dich deine Mutter nicht auf die Strasse setzen.

Deine Mutter hat Recht Kinder sind teuer, bis sie auf eigenen Beinen stehen, das weiß man aber vorher.

Erkundige dich doch mal bei einem Rechtsberater, was an Kosten auf dich zu kommen, wenn du ausziehst. Wer was bezahlen muss, welchen Unterhalt du von wem bekommst / zusteht ( Eltern, von Zuschuss usw.), falls du doch ausziehst bzw.ausziehen musst.