Einmalig über 450€ und steuern zahlen??
Guten Tag liebe Community,
ich hatte heute eine OP weshalb ich eine Woche krankgeschrieben bin. Aufgrund dessen komme ich als Geringfügig Beschäftigter über meine 450€ im Monat da ich meine Stunden schon voll hab. Nun hat mich mein Chef kontaktiert und fragte ob ich die krankschreibung verkürzen könne um im Rahmen der 450€ zu bleiben. Jedoch war Ich der Auffassung dass das kein Problem ist solange ich im Jahr nicht über die zusammengerechneten 5400€ komme.
Ist es also ein Problem wenn ich mehr verdiene oder kann es auch durch Verkürzungen im nächsten Monat wieder ausgeglichen werden?
2 Antworten
Wenn Sie krank sind muss Ihnen Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn (Entgeltfortzahlung) weiterzahlen. Sie haben Anspruch auf den Lohn, den Sie bekommenen würden, wenn Sie nicht krank wären.
Bei einem Minijob darf der durchschnittliche Verdienst im Monat 450 Euro nicht übersteigen, auf Jahressicht 5.400 Euro. Dies gilt unabhängig davon, ob ein fester oder schwankender Verdienst vereinbart wurde.
Wird kein Arbeitszeitkonto geführt und Sie erhalten monatlich schwankenden Verdienst, können Sie in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro verdienen. Das ist solange möglich wie die jährliche Entgeltgrenze von 5.400 Euro nicht überschritten wird.
Wurden hingegen mit Ihnen flexible Arbeitszeitregelungen vereinbart und wird ein Arbeitszeitkonto geführt, erhalten Sie einen gleichbleibenden Verdienst. Abhängig vom Stundenlohn wurde in diesem Fall eine bestimmte Soll-Arbeitszeit zugrunde gelegt. Hier ist lediglich die Verdienstgrenze von 5.400 Euro im Jahr zu berücksichtigen. Wird kein volles Jahr gearbeitet, sind die 5.400 Euro anteilig zu kürzen. Das bedeutet, Sie arbeiten je nach Bedarf unterschiedlich viele Stunden im Monat und bekommen immer den gleichen Verdienst.
Ein Arbeitszeitkonto ermöglicht den Aufbau von Zeitguthaben und auch deren tatsächlichen Abbau. Erst wenn innerhalb der Jahresfrist mehr Stunden gearbeitet werden, als bei einem Verdienst von 5.400 Euro möglich sind, endet der Minijob und wird sozialversicherungspflichtig.
Viele Grüße,
Ihr Team der Minijob-Zentrale
Steuern zahlst du da sowieso nicht. Aber wenn du über 5,400 € kommst, wird der GESAMTE Betrag sozialversicherungspflichtig.
Aber wenn du über 5,400 € kommst, wird der GESAMTE Betrag sozialversicherungspflichtig.
Es sei denn, die Überschreitung hätte sich aus einer (dreimal in einem 12-Monate-Zeitraum erlaubten) unerwarteten zusätzlichen Arbeit (z.B. Krankheitsvertretung) ergeben; dann ist die Überschreitung der Jahreseinkommengrenze nicht schädlich!