Einladung zum Gespräch mit dem Geschäftsführer. Muss man mir mitteilen wenn eine Kündigung im Raum steht?

12 Antworten

Wenn du so fertig mit den Nerven bist, dann lasse dich krank schreiben. Es ist unerträglich, wenn man nur noch fix und alle zur Arbeit gehen muss und gar nicht weiß, was los ist.

In diesem Fall hast du ein Anrecht darauf zu erfahren, was genau dir vorgeworfen wird. Geh zum Betriebsrat und sag ihnen, dass du nur dann am Gespräch teilnehmen wirst, wenn du genauestens informiert wirst, was eigentlich läuft. Das ist dein gutes Recht und du kannst dich auch vorbereiten. Wie soll der Betriebsrat dich beraten, wenn dieser auch nichts genaues weiß.

Aber so läufst du ins offene Messer und das würde ich nicht tun.


Nein das muss man dir nicht mitteilen. Du wirst wohl irgendwie getratscht haben, ansonsten brauchst du dir ja keine Gedanken machen.

lindgren  18.09.2015, 08:42

Doch, man muss den Grund mitteilen!

Wenn du nicht gegen die Datenschutzbestimmungen verstossen hast, geht es um die Ermittlung wer es sonst war. Deine Fragen werden eben da geklärt. Was dabei raus kommt weiss man nicht. Durchaus kann man freigestellt werden.

Mach Dich jetzt nicht unnötig verrückt.

Hier wird Dir niemand sagen können, was Dich in dem Gespräch genau erwartet und um was es geht. Es wird Dir aber bestimmt keine Kündigung überreicht werden.

Der AG muss bei einer geplanten Kündigung den BR informieren und anhören. Er hat dem BR auch die Kündigungsgründe zu nennen. Wenn der BR den genauen Grund der "Einladung" auch nicht kennt, kann es sich nicht um eine Kündigung handeln, da diese dann gegenstandslos ist.

Der Betriebsrat soll einem AN immer Gelegenheit zur Stellungnahme geben und zwar bevor er seine eigene Stellungnahme gegenüber dem AG abgibt.

Wenn es bei uns mal eine Kündigung gibt, wird zuerst der BR informiert. Er bekommt alle Fakten, die zur Kündigung geführt haben, um sich ein Bild machen zu können.

Wir haben es bei uns so geregelt, dass ein AN der gekündigt werden soll dann vom Vorgesetzten über die beabsichtigte Kündigung informiert wird und anschließend die Gelegenheit hat, sich beim BR zu informieren und beraten zu lassen. Danach diskutiert der BR, stimmt ab und informiert den AG ob er der geplanten Kündigung zustimmt, sie ablehnt oder keine Stellungnahme abgibt.

Erst dann darf der AG dem AN kündigen. Nochmal, wenn der Betriebsrat  keine Ahnung hat, um was es in dem Gespräch geht, kann es keine Kündigung sein.

Übrigens: Bei Aufhebungsverträgen braucht kein BR dabei sein, diese gehen ihn nichts an. Das ist immer eine Vereinbarung zwischen AG und AN und da gibt es kein Mitspracherecht und auch kein Informationsrecht des Betriebsrats.

Wie schon öfter geschrieben, sollte man einen Aufhebungsvertrag auch nie direkt unterschreiben sondern mitnehmen und prüfen.

EsmeraldaElliot 
Beitragsersteller
 18.09.2015, 12:52

Der Betriebsrat meinte zu mir, dass er bei außerordentlichen Kündigungen auch nicht informiert werden muss... Und je nachdem wie schwer mein (unwissentlicher) Verstoß gegen das Datenschutzgesetz war, kann es zu einer außerordentlichen Kündigung kommen. Es gab mal eine Kollegin, die wohl eine Sammelmail an sehr viele Leute verschickt hat und die E-Mailadressen waren für alle sichtbar. Die hat eine außerordentliche Kündigung bekommen wegen massiven Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen.. Mir wird wahrscheinlich auch sowas total dummes passiert sein, worauf ich jetzt nicht mal kommen kann..

Hexle2  18.09.2015, 13:00
@EsmeraldaElliot

Der Betriebsrat meinte zu mir, dass er bei außerordentlichen Kündigungen auch nicht informiert werden muss..

So einen Schwachsinn habe ich schon lange nicht mehr von einem Betriebsrat gehört.

Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören, selbst vor einer Kündigung in der Probezeit. Dein Betriebsrat sollte sich unbedingt mal den § 102 Betriebsverfassungsgesetz durchlesen. Hier steht u.a.:

"Der BR ist vor jeder Kündigung zu hören. Der AG hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam."

Der Unterschied zwischen einer fristgerechten und fristlosen Kündigung liegt für den Betriebsrat nur in der Frist, in der er eine Stellungnahme abgeben muss.

Bei ordentlichen Kündigungen hat der BR eine Woche, bei fristlosen Kündigungen drei Tage zur Stellungnahme Zeit.

Wenn Dein BR Dir jetzt etwas anderes erzählt, hat er entweder keine Ahnung oder, was noch schlimmer ist, er lügt.


Bambi1964  18.09.2015, 16:12
@Hexle2

Denke ich an Betriebsräte in der Nacht, so bin ich um den Schlaf gebracht... -.-

Hexle2  18.09.2015, 17:05
@Bambi1964

Denke ich an Betriebsräte in der Nacht, so bin ich um den Schlaf gebracht... -.-

Bist Du nicht etwas unfair, wenn Du alle BR in einen Topf wirfst? Es gibt auch Betriebsräte die ihr Amt gut ausüben und dafür auch immer wieder Unannehmlichkeiten (oder noch mehr) seitens der AG aber auch Kollegen in Kauf nehmen.

Ich empfehle Dir mal einige Artikel über "Union Busting" zu lesen (gibt es z.B bei "arbeitsunrecht.de"). Da kannst Du mal nachschauen wie  engagierte Betriebsräte leiden, nur weil sie sich für die Rechte der AN einsetzen. 

Nein, vielleicht soll das Gespräch ja dazu dienen, den Sachverhalt aufzuklären