Wurde in der Arbeit beim Klauen erwischt
Wurde in der Arbeit beim Klauen erwischt, angeblich sogar auf Video.
Betriebsleiter, Personalleiter, Betriebsrat, Geschäftsführer und Ich also im
Besprechungsraum und los geht’s..
So Herr …… wir haben einen Verdacht auf Diebstahl am …….. wir haben uns
des auch auf Video angeschaut und zum Entschluss gekommen das der
Verdacht ausreichend ist. Was ich dazu zu sagen habe, NEIN ICH HABE
NICHTS MITGENOHMEN . ich erinnere mich nicht genau an das Datum
um welches es geht aber ICH HABE DEFINITIF NICHTS MITGENOHMEN.
Mir wurde dann gesagt, wenn ich denn Diebstahl zugebe, dann Kündigung
mit Aufhebungsvertrag.
Wenn ich weiter den Diebstahl leugne werde ich Gekündigt, wegen verdacht
auf Diebstahl.
Aber wenn ich des zugebe dann Zeigen die mich doch Automatisch an,
glaub das ich gehört habe das die des sogar machen müssen .
Muss am Freitagnachmittag zum Gespräch und sagen was ist oder wahr.
Weiß nicht was ich machen soll, zugeben oder Lügen .
Bringt es etwas wenn ich eine STORRY auftische so einmalig und Black out
und so weiter ……. Sich entschuldigen kommt gleich mit einen Eingeständnis.
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit die Arbeit zu behalten in welcher Form
auch immer die dann sein wird.
Helft mir BITTE,BITTE,
11 Antworten
Dumm gelaufen. Wenn du tatsächlich schuldig bist, kannst du vielleicht mit Ehrlichkeit noch was retten, und wenn ein Videobeweis vorliegt - NULL Chance. Denn nimm lieber den Aufhebungsvertrag. Ist besser als die fristlose Kündigung wegen Diebstahls, die durchaus angemessen für den Arbeitgeber ist. Wobei wenn ein Gang zum Arbeitsamt nötig wird, kannst du auch bei Aufhebungsvertrag eventuell mit Leistungskürzungen rechnen, bei Aufhebungsvertrag kannst du ja eventuell noch über den Text des Arbeitzszeugnisses verhandeln, was bei fristloser Kündigung nicht möglich ist. Wenn der Arbeitgeber kulant ist, hast du vieleicht noch eine Chance, im Betrieb zu bleiben, würde ich aber eher als ausgeschlossen betrachten, da ja das Vertrauensverhältnis massiv durch dich negativ gestört ist. - Sieht sehr schlecht für dich aus - Da musst du nun durch, heulen nutzt nun auch nix mehr, das Kind ist in den Brunnen gefallen. Steh zu deiner Tat - nur dadurch kann sich was für dein weiteres Leben zum besseren ergeben, auch wenn´s schwer fällt. Kopf hoch, jeder neue Anfang bietet auch seine Chancen.
Danke für das Sternchen, magst du noch mal mitteilen, wie es ausgegangen ist? lg
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit die Arbeit zu behalten in welcher Form auch immer die dann sein wird.
NEIN.
Wenn Sie es nicht eingestehem werden die wohlmöglich klagen und dann wirds teuer und unangenehm.
Man sollte zu seinen Taten stehen.
Der Verdacht auf Diebstahl reicht nicht zu einer fristlosen Kündigung. Wenn aber Augenzeugen oder ein Videobeweis vorliegt, schon. Und zu einer ordentlichen Kündigung wegen Vertrauensbruch und Unzumutbarkeit einer Weiterbeschäftgiung.
In dem Fall wäre eine Kündigung, die die Gründe mindestens verschleiert benennt, fatal für deine weitere berufliche Karriere - niemanand stellt einen Dieb ein.
Da macht eine Aufhebungskündigung also durchaus Sinn, zumal du erst leugnest ( "DEFINITIF NICHTS MITGENOHMEN"), es dann aber zugibst (" einmalig und Black out und so").
Eine Strafanzeige muss der Bestohlene nicht stellen und macht das i. d. R. bei Perrsonaldiebstahl auch nicht, um seinen Ruf zu wahren - das kann man sich ja im Aufhebunsgvertrag zusagen lassen.
G imager761
ganz genau.
ergänzend:
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit die Arbeit zu behalten in welcher Form auch immer die dann sein wird.
das sieht nicht so aus. Vertrauensverhältnis zerstört, das reicht für eine ordentliche Kündigung aus.
Erwischt ist erwischt, und dass du es getan hast hast du ja hier schon zugegeben, und Blackout ist auch zugeben, nur halt zugeben und dich (angeblich) nicht erinnern, und auch einmalig ist verboten. Also Zugeben und wenigsten keine Anwalt und Gerichtskosten riskieren. Weil los werden die dich so oder so......
wenn ich eine STORRY auftische
bitte richtig lesen !
Wenn Du der Meinung bist unschuldig zu sein, schließe Dich mal mit dem BR-Vorsitzenden kurz und versuche herauszufinden, was auf dem Video zu sehen ist. Vielleicht hast Du ja die Chance, Dir das anzuschauen.
Aus den Erkenntnissen des Videos kannst Du dann - Unterstützt von einem fachkundigen Anwalt - Deine Verteidigungsstrategie aufbauen.
Solltest Du feststellen, dass Du tatsächlich geklaut hast, ist der Aufhebungsvertrag u.U. die beste Option. Eine (strafrechtliche) Anzeige ist nicht nötig und bringt dem Betrieb auch nichts - von daher würde ich in dieser Richtung nichts befürchten.
Solltest Du feststellen, dass Du tatsächlich geklaut hast
ah - wir reden von einem Politiker.... LOL
THX