jobcenter einladung+ termin am selben tag zulässig?
ist es zulässig wenn man einen jobcentertermin am selben tag hat, wo man erst die einladung überhaupt im kasten hat? was ist wenn der termin um 12 uhr ist, der postbote kommt aber um 14uhr? und überhaupt, steht keiner den ganzen tag am kasten um postboten abzufangen. wozu gibts nen kasten? das kann doch garnicht zulässig sein o.?
12 Antworten
Das ist sicherlich recht kurzfristig, eine Einladung für den selbigen Tag im Briefkasten vorzufinden. Dazu gibt es dann zwei Möglichkeiten zum handeln, entweder man geht dem nach oder ruft an und bittet um Terminverschiebung.
Die Zulässigkeit auch kurzfristiger Einladungen ergibt sich alleine aus der Erreichbarkeitsanordnung (EAO) demnach ist die postalische Erreichbarkeit sicher zustellen und Einladungen Folge leisten kann.
Man weiß, wie diese Jobcenter arbeiten.
darum schreibst du ja auch in deiner Ratgeberhelden-Antwort; „vom Hörensagen weiß ich, …“
Zu 1) wenn Einladender telefonisch Termin absagt und in dem Zusammenhang einen neuen vereinbart, dürfte es schwer fallen später zu behaupten es wurde nicht angerufen.
Zu 2) wenn es deiner Ansicht nach nicht um die postalische Erreichbarkeit geht, um was denn?
Der Weg der Post mag ja bei euch – wie geschildert damals gewesen sein. Von einer so manches mal recht abenteuerlichen langen Laufzeiten sind im wesentlichen die Briefe des Jobcenters betroffen, die über Nürnberg laufen.
Natürlich vom Hörensagen. DIe Frau vom JC sagt was und ich höre das.
zu 1) Nö, das lässt sich ganz einfach behaupten und noch weniger widerlegen.
zu 2) Es geht, wie die Fragestellerin schrieb, um zu kurzfristige Benachrichtigung. Postalisch erreichbar war bzw. ist sie ja. (Steht alles in der Frage).
an den gerke: mal wieder eine bescheiden kompetente, nur im sinne des jobcenters, verfasste antwort. recht kurzfristig also. so so. es war nicht kurzfristig, sondern schlicht und einfach zu spät.
die EAO kann dem hilfebedürftigen nicht alles diktieren. auch eine einladung einen tag vorher ist fragwürdig. sie soll dem also nach gehen oder um terminverschiebung bitten. warum das denn? es ist der Fehler des jobcenters. die wollen was von ihr. nicht umgekehrt.
deine antwort ist falsch, da sie den eindruck suggeriert das die fragestellerin an allen schuld sein soll.
es ist der Fehler des jobcenters. die wollen was von ihr. nicht umgekehrt.
So ist es – LOL – Das Jobcenter will doch unverschämter weise einen Hartz IV Empfänger einen Job verschaffen, wo kommen wir denn da hin?
Gut das die Mehrzahl der Arbeitslosengeldbezieher nicht mit deiner Denkweise konform geht.
@ helmutgerke: ...das kann ich nur unterschreiben...
Gut das die Mehrzahl der Arbeitslosengeldbezieher nicht mit deiner Denkweise konform geht. - @ Goldrat: meinst du wirklich, dass du mit deinem Gefasel hier dem Fragesteller einen Gefallen tust?
...oder nutzt du diese Plattform für deinen persönlichen Frustabbau?
Das JC will sicherlich nicht einem Arbeitslosen einen Job verschaffen. Das will es nur offiziell. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Mittel eines JC sich nach der Anzahl der zu Betreuenden bemisst. Deshalb ist es dem JC gar nicht daran gelegen, die Zahl der Arbeitslosen zu verringern.
Frage doch mal Arbeitslose, welch grandiose Unterstützung sie vom JC erhalten! Gegängelt werden sie. Und zwar mit ebensolchen Schreiben, wie sie die Fragestellerin erhält. Auf den meisten ist bereits die Frist gem. Briefkopfdatum zu knapp gesetzt.
Und frage dann mal einen Arbeitslosen, der tatsächlich wieder einen Job gefunden hat, woher er ihn hat. In den allermeisten Fällen ist es nicht das JC gewesen.
Das JC verwaltet nur. Niemand kann auch nur ernsthaft glauben, dass man vom Schreibtisch aus per Mousesclicks Menschen Jobs verschaffen kann.
@ kosy3: Du bist ja genauso gefrustet wie "goldrat"...
Wie seid ihr denn alle drauf???
Traurig, traurig...
Sicher verallgemeinere und übertreibe ich. Übertreibung macht anschaulich. Aber eine kürzlich (ich weiß nicht mehr wo) gelesene Statistik, dass weniger als 20% aller Jobs, die an Arbeitslose vermittelt werden, vom Jobcenter vermittelt werden, deckt sich mit meiner Erfahrung aus Gesprächen.
Ich habe keinen Grund frustiert zu sein. Habe noch nie mit einem Jobcenter zu tun haben müssen.
Dann schätz dich glücklich - ich übrigens auch nicht... Und bitte glaube nicht, dass ich dich irgendwie persönlich angreifen wollte; das liegt mir fern.
Mich ärgert es aber, wenn, so wie hier von "goldrat" praktiziert, aus einer Mücke ein Elefant gemacht wird.
Der Fragesteller/ die Fragestellerin hat doch ganz gute Antworten bekommen...
Nö, nö, kein Problem.
Warum sollte das nicht zulässig sein? Wenn es bei Dir so sein sollte ruf dort an und schildere es.
deine frage ist doch nicht ernst gemeint?! du kannst ja mal ne einladung für den 8.11. bekommen, aber die einladung erst am 9.11. erhalten. wo ist da dann dein problem zu dem termin zu erscheinen??!!
deine antwort ist so eine typische "hauptsache schnelle 10 punkte-antwort". (!)
Mein Bester du solltest dir meine Antworten hier mal ansehen, schnelle Antworten um Punkte zu bekommen sind wohl kaum dabei.
Um deine unschönen Verdrehungen mal klarzustellen der Fragesteller hat eine Einladung für den gleichen Tag bekommen, nicht für den Vortag!
Der Leistungsempfänger hat dem Jobcenter zur Verfügung zu stehen als wenn er sich in einem normalen Arbeitsverhältnis befindet, also auch kurzfristig, förmlich auf Abruf. Ansonsten hat er sich, wie jeder Arbeitnehmer auch, mit entsprechender Begründung, abzumelden. Wenn bei ihm keine entsprechende Busverbindung besteht hat er sich telefonisch dort zu melden und zu erklären warum er den Termin nicht wahrehmen kann. Das Jobcenter kennt seine Busverbindungen wohl kaum.
Hat übrigens keine 10 Punkte gebracht!
Auf dem Brief steht dich ein Datum und auf dem Umschlag steht ein Datum wann dieser abgestempelt wurde Sollte es sein das der Brief erst am Tag des Termins kommt beides aufheben und dem Jobcenter einreichen
Die Post hat schon mal 4 Tage gebraucht ab Stempel für die Zustellung...der Tip bringt nix.
der tip bringt sehr wohl was dea. der arbeitslose kann nix dafür wenn die post zu lange braucht!
Ich habe zwar in meinem Leben noch nie mit einem Jobcenter oder Arbeitsamt zu tun gehabt, aber vom Hörensagen weiß ich, dass sich deren Mitarbeiter ihrer Kundschaft gegenüber oft ziemlich viel herausnehmen und auch teilweise ungesetzlich agieren.
Das Dumme ist nur, dass der Kunde meist keine Kenntnis von der Rechtslage im Umgang mit dem Jobcenter hat. Ich kenne mich nun auch nicht im Detail aus, weiß aber, dass Leistungen gestrichen werden können, wenn veranschlagte Termine nicht wahrgenommen werden. Wenn man arbeitslos ist, besteht noch nicht einmal ein Recht, einen Termin zu verschieben.
Wie frühzeitig allerdings ein Termin angezeigt werden muss und welche Pflichten das Jobcenter erfüllen muss, um eine zeitgerechte Zustellung der Einladung sicherzustellen, weiß ich auch nicht. Aber sicher ist, dass wenn du Leistungen beziehst,
grundsätzlich einen gesetzten Termin wahrnehmen musst. Terminverschiebungen geschehen nur auf Kulanz des Jobcenters. Man hat keinen Anspruch darauf.
an jedem Werktag für das Jobcenter deine Erreichbarkeit sicherstellen musst.
besteht kein Anspruch auf Urlaub.
Im Kampf mit solchen Behörden ist die stärkste Waffe die Kenntnis der Rechtslage. Allerdings musst du auch wissen, dass dieser Kampf sehr beschwerlich sein kann. Wenn du den Gram des Mitarbeiters auf dich ziehst, wird er bei der nächsten Gelegenheit, wann immer er kann, dir "einen drehen". Und das kann er. Er kennt sich nämlich meist besser in der Rechtslage aus.
Ich kann dir nur raten, dich auch der Seite der Arbeitsagentur, bei Bild, alkv-loeb-zit, altonabloggt.wordpress und anderen dich über deine Rechte und Pflichten zu informieren. Auf der Seite der Arbeitsagentur erfährst du verständlicherweise mehr über Pflichten, als über Rechte.
Auch bei
http://www.wer-weiss-was.de/theme222/article6442205.html
wird dieses Problem erörtert. Es wird zwar immer viel von den Rechten des Kunden gesprochen, aber nicht, wie sich dieses Recht durchsetzen lässt.
Ich empfehle, solche Fälle zu dokumentieren. D. h., wenn du ein Schreiben vom JC kriegst, dukumentiere (vielleicht sogar am besten mit Kopie) das Datum des Schriftkopfes, das Datum des Stempels auf dem Kuvert und das Datum, wann du den Brief erhalten hast.
Bei mindestens 3 Vorgängen mit erheblichen Verzügen, solltest du dem JC selbst einen Brief schreiben und sie (aber bitte nicht vorwurfsvoll) bitten, derartige Einladungen früher zu versenden, da es offensichtlich erhebliche Verzüge bei der Postzustellung gibt. Schiebe in dem Brief nicht dem JC die Schuld zu! Diesen Brief dann am besten auch per Einschreiben oder persönlich gegen Empfangsbestätigung zustellen.
So hast du zumindest das JC darauf hingewiesen, dass ein Problem besteht, dass nur sie in der Lage sind zu lösen.
sie kann das ruhig vorwurfsvoll machen. im übrigen besteht KEINE pflicht einen meldetermin wahr zu nehmen. es besteht aber für das jobcenter sehr wohl die pflicht ungekürzt alg 2 zu zahlen.
Starke Behauptung. In der von mir zitierten Quelle (mit Angabe der Quelle) steht das Gegenteil. Und dort stehen auch weitere Urteile, nach denen einem Empfänger das ALG2 rechtmäßig um 30% gekürzt wird, wenn er zu einem Termin nicht erscheint.
Kosy3, Goldrat ist hier immer gerne unterwegs mit seiner eigenwilligen Ansicht zu Sanktionen (und jetzt auch zur Meldepflicht) ^^
Als Postlaufzeit werden amtsseitig bei Terminen generell 3 Tage kalkuliert; in der Regel wirst du also keine Einladung bekommen, bei der unter Berücksichtigung dieser 3 Tage die Möglichkeit besteht, dass sich Termin und Post überschneiden.
Braucht die Post länger als drei Tage, kann es passieren, dass du einen Termin versäumst - shit happens; hier kannst du dich entweder ganz ahnungslos stellen, da das Amt den Zugang der Post nachzuweisen hat, oder du klärst das kurz mit dem Sachbearbeiter (ggf. Umschlag mit Poststempel aufheben).
Man weiß, wie diese Jobcenter arbeiten.
zu 1.) Bei telefonischer Absage wird hinterher behauptet, man hätte den Termin, zu dem schriftlich (!) eingeladen wurde, ohne Absage nicht wahrgenommen.
zu 2.) Es geht hier ja nicht um Erreichbarkeit. Diese ist in dem geschilderten Fall ja gegeben. Da ich selbst bei einer Behörde tätig war, weiß ich, dass Briefe oft erst bis zu 14 Tage nach Stempeldatum das Haus verlassen. Behördenpost wird nicht von der Post selbst abgestempelt, sondern von der behördeneigenen Stempelmaschine. Dort befindet sich auch deswegen meist keine Briefmarke drauf.