Einladung als Beisitzer bei kommenden Wahlen

6 Antworten

Ja, hab ich gemacht.

Ich kenn das so, dass die Hälfte von 8 bis 1 und die andere Hälfte von 1 bis 6 tätig ist. Zum Zählen müssen dann alle ran. Einige Tage vorher gibt's evtl. eine ein- oder zweistündige Einweisung und es wird Geld dafür gezahlt, dass man das macht. Du siehst mal, wer so alles in Deinem Stadtviertel wohnt und vielleicht lernst nette Leute kennen unter denen, die mit Dir tätig sind.

Ich will Dir keine Vorhaltungen machen - das haben die anderen zurecht schon getan.

  1. Wenn Du absolut nicht kannst - dann sag bitte sofort am Montag bescheid z.B. aus gesundheitlichen Gründen! Dann können sie die Woche noch für Ersatz sorgen.

Das ist großer Mist für alle, wenn Du einfach nicht erscheinst und wird Dir mit Sicherheit und zurecht einen Bussgeldbescheid einbringen! Z.B. müssen Sie es anders organisieren, jemand muss eine Doppelschicht machen oder sie können keine Pausen machen. Wie kollegial ist das denn?

2. Du muss davor keine Angst haben, die alten Hasen weisen Dir ne Aufgabe zu, die simpel ist, z.B. Namen auf der Liste abhaken! In Listen eine Nummer nachschlagen. Du bekommst Verpflegung und Pausen und eine Aufwandspauschale!

Mentor94 
Beitragsersteller
 18.05.2013, 21:16

Das nenne ich doch mal eine vorbildliche Antwort, danke Dir !

findesciecle  18.05.2013, 21:29
@Mentor94

Danke! Aber auch Frankonian hat ein super Argument genannt: Das ist doch total spannend : Du siehst, wer aus der Stadt mit wem kommt...

Mentor94 
Beitragsersteller
 18.05.2013, 21:48
@findesciecle

Ja, stimmt. Ich gehe einfach hin :)

An Dir scheinen die Segnungen der Demokratie echt vorbeigegangen zu sein. Bitte wander in ein diktatorisch regiertes Land aus, da entgehst Du solchen Pflichten...

Ansonsten lautet der bekannte Spruch: "Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz!". In deinem Fall das Gesetz über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz - GKWG).

Die ehrenamtliche Mitwirkung ist in §55 geregelt:

(1) Die Beisitzerinnen und Beisitzer der Kreis- und Gemeindewahlausschüsse sowie die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit ist vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 jede und jeder Wahlberechtigte verpflichtet.

Ausnahmen siehe Abs. 3:

  • Wahlberechtigte, die wenigstens 60 Jahre alt sind,
  • Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, daß ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert,
  • Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, daß sie aus dringenden Gründen oder wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, das Amt ordnungsmäßig zu führen,
  • Wahlberechtigte, die sich am Wahltag aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten.

Falls davon nichts zutrifft und Du keine Lust hast, verweise ich auf §56:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ... 1. entgegen § 55 ohne gesetzlichen Grund die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit ablehnt oder sich ohne genügende Entschuldigung diesen Pflichten entzieht ...

Strafe s. Absatz 2:

(2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro ... geahndet werden.

Mentor94 
Beitragsersteller
 18.05.2013, 20:31

Geht es eigentlich auch ohne stumpfe Beleidigung ? Das war eine einfache Frage, die kann man doch wohl stellen. Ich bitte darum.....

oliberlin  18.05.2013, 20:41
@Mentor94

Mangelnde Kritikfähigkeit? Sei doch einfach froh, dass Du in einem halbwegs demokratischen Rechtsstaat lebst. In anderen, weniger demokratischen Staaten hättest Du auf eine solche Frage die Antwort von einem Ermittlungsbeamten in einem Verhörraum in irgendeinem Keller bekommen!

Mentor94 
Beitragsersteller
 18.05.2013, 20:49
@oliberlin

Ich bin in der Tat kritikfähig, jedoch halte ich gewisse Dinge für überzogen. Dass ich auswandern soll kann er auch gefälligst für sich behalten.

Außerdem kann man auch einfach bei der Sache bleiben, ohne blöde Sprüche rauszuhauen - meine Meinung !!

oliberlin  18.05.2013, 21:01
@Mentor94

Man kann sich auch freuen, in einem demokratischen Land zu leben und solchen Pflichten ganz einfach nachkommen, ohne nach Ausflüchten zu suchen, um darum herum zu kommen – meine Meinung!

clemensw  18.05.2013, 21:14
@Mentor94

Das war noch keine Beleidigung, nur ein Hinweis darauf, daß Du dich mit deinem Rechtsverständnis und sozialem Gemeinschaftsgefühl vielleicht in einem anderen Land besser fühlst.

Mentor94 
Beitragsersteller
 18.05.2013, 21:18
@clemensw

Ich bin 18 Jahre alt und habe sowas einfach noch nicht erlebt. Ich war noch nie wählen, weil ich es noch nicht durfte. Das ist einfach etwas neues bzw anderes. Ich bin kein 40 Jähriger, der von Politik nichts versteht und nicht zu den Wahlen geht. Ich werde wählen gehen, das sehe ich als meine Pflicht an. Nur so zum Verständnis.

clemensw  18.05.2013, 21:22
@Mentor94

Die Arbeit als Wahlhelfer oder -beirat ist nun mal Pflicht für jeden Bürger. Stell Dir vor, es gibt sogar Leute, die sich freiwillig dafür melden...

Mentor94 
Beitragsersteller
 18.05.2013, 21:28
@clemensw

Ja, soll es geben ;)

Ich finde nur Eure Haltung bzw. Aufregung verkehrt. Ich bin ja kein Weltfremder, der einfach kein Bock auf gar nichts hat. Es ist einfache eine neue Situation für mich. Ich bin jedenfalls davon ausgegangen, dass die Leute, die dort die Stimmen zählen, nicht einfach so einberufen wurden.

clemensw  18.05.2013, 21:34
@Mentor94

der einfach kein Bock auf gar nichts hat.

Sorry, aber genau so kam deine Anfrage rüber.

Ich persönlich hab schon ein paar Mal freiwillig bei einer Wahl geholfen - eine Demokratie ist nun mal kein Geschenkkorb ;-)

Mentor94 
Beitragsersteller
 18.05.2013, 21:37
@clemensw

Ich werde einfach hingehen, wird schon nicht zu schlimm sein. Danke für die Antworten :)

Dieses Amt ist ein Ehrenamt und eine Pflicht als Bürger. Das lässt sich nur mit triftigen Gründen ablehnen, aber auch das nur mit Nachweis. Beispiel Geburtstag der Mutter usw. Wenn Du Freizeit hast, mußt Du hin.

Mentor94 
Beitragsersteller
 18.05.2013, 20:06

Falls ich nicht hingehe, was könnte dann auf mich zu kommen ?

oliberlin  18.05.2013, 20:11
@Mentor94

Wie wärs, wenn du einfach hingehst?

Mentor94 
Beitragsersteller
 18.05.2013, 20:15
@oliberlin

Klar könnte ich das machen, aber das war nicht meine Frage. Mich würden einfach die Konsequenzen interessieren

Schlaufuxx  18.05.2013, 20:18
@Mentor94

Das wäre strafbar. Außerdem behinderst du dadurch die Wahl, weil auf die Schnelle Ersatz her muss.

Tante Wiki sagt:

Wahlhelfer werden durch das Wahlamt der jeweiligen Gemeinde bestellt. Das Ehrenamt ist eine staatsbürgerliche Pflicht, die nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden kann. Ablehnungsgründe sind in den Wahlordnungen zur jeweiligen Wahl genannt, es sind z. B. die Sorge für minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige, eigene Krankheit, zwingende berufliche Verhinderung oder die Vollendung des 65. Lebensjahres (siehe z. B. zur Bundestagswahl § 9 Bundeswahlordnung).

»Kein Bock« ist jedenfalls kein wichtiger Grund, der Verlust an Freizeit auch nicht. § 49a Bundeswahlgesetz sagt außerdem:

Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 11 ohne wichtigen Grund ein Ehrenamt ablehnt oder sich ohne genügende Entschuldigung den Pflichten eines solchen entzieht […]

Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.

Wie ich schon sagte, Du solltest einfach hingehen.