Kann man den Amt als "Wahlhelfer" ablehnen?
Ein Freund von mir ist zum Wahlhelfer eingeteilt und kann deshalb einen lange geplanten Ausflug nicht mitmachen. Kann das wirklich sein, dass man das nicht ablehnen kann?
7 Antworten
Nein, aber wenn er Lust drauf hat, kann er ganz legal folgendes machen.
Wenn die Chance besteht dass es vorher noch Verantwortliche sehen, mit "A.C.A.B" oder "Die Polizei ist ein Sammelbecken für Asoziale und Kriminelle" oder "Deutschland verrecke" auf T-Shirt oder Auto blicken lassen...
Evtl. verlieren die dann die Lust.
Oder um es zu einem persönlichen Event zu machen, solche Sprüche auf Stirn, Handrücken (so dass es Wähler bei Zettelübergabe lesen könnten), Wangen, Oberlippe etc. schreiben. Mit Hilfe, sonst ist das echt schwer.
Da müssten die schon eine "Balaklava" (Skimaske) beschaffen, und das wäre dann doch recht "verstörend" für die Wähler...
"Deutschland verrecke" auf den Handrücken, da müssten die schon Handschuhe beschaffen.
Außerdem, ist es verboten den Spruch regelmäßig mit einem Lächeln zu bringen?
Ich werden den Wählern dieses Jahr einen besonderen Service bieten.
Ich lege eine Dt. Flagge auf den Boden nahe oder vor dem Wahllokal (ist keine Wahlwerbung, und für eine "Demo" reicht es auch nicht aus), Stein in jede Ecke, Schild daneben "Hundeklo". Und damit die sehen dass sie es wirklich nutzen dürfen, suche Ich mir einen Hundehaufen, und lege den drauf.
Sehr provokant. Und zur nachträglichen Provokation der Gegner inkl. Polizisten (die Ich nicht mal verfremden muss) kann Ich damit bei YouTube sicher auf lange Sicht Geld verdienen.
Ich glaube schon dass das Klick-Potential hat.
Bei der Benachrichtigung , daß man als Wahlhelfer oder Wahlvorstand eingeteilt ist, liegt bei uns eine Antwortkarte bei, auf der man ankreuzen kann, 1. o.K., 2. geht aus gesundheitlichen Gründen nicht, 3. sonstige Gründe zur Ablehnung !
Wenn Du wirklich keine Lust hast, dann mach es einfach so wie ich: ich habe in einem kurzen, freundlich gehaltenen Brief geschrieben, dass "ich kein Anhänger der freiheitlich demokratischen Grundordnung in seiner jetzigen Form bin (das ist nicht gelogen). Deshalb sehe ich mich ausserstande, das Amt als Wahlhelfer pflichtgemäß auszuführen. Daher bitte ich von einer Verpflichtung abzusehen. Sollte man mich dennoch unter Androhung eines Ordnungsgeldes zur Mitarbeit zwingen, werde ich dem Zwang nachkommen. Das hätte aber wahrscheinlich keine positive Auswirkung auf einen geordneten Wahlablauf. Mit freundlichem Gruß..."
Ich habe danach erstmal nichts von der Stadtverwaltung gehört. Nach einer telefonischen Nachfrage erklärte mir dann der zuständige Mitarbeiter, unter diesen Umständen werden sie sich einen anderen Wahlhelfer suchen. Das gab es dann auch noch schriftlich, und so war ich aus der Sache ganz offiziell raus.
Es ist ein Ehrenamt. Das kann man nur mit einer guten Begründung wie Krankheit (Atest nötig) oder ähnliches Ablehen. Aber die vom Wahlamt sind ja auch keine Unmenschen. Einfach den Fall schildern und vielleicht besetzten die freiwillig den Posten durch jemand anderen.
Von der Tätigkeit ausgenommen sind Wahlberechtigte, die
am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet haben, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen, durch Krankheit oder körperlichen Beeinträchtigungen oder aus sonstigem wichtigen Grund gehindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuführen; Weiterhin ausgenommen sind die Mitglieder der Bundesregierung, des Europäischen Parlaments, des Bundestages, des Abgeordnetenhauses von Berlin und des Senats (§ 9 Bundeswahlordnung). Die unbegründete Ablehnung des Ehrenamtes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße belegt werden.
http://www.wahlen-berlin.de/wahlen/bundestagswahl-2005/info/faq-wahlhelfer.htm#f7