Kirchensteueramt Nachzahlung?
Guten Tag, Ich habe gestern einen Brief von Kirchensteueramt Augsburg erhalten. Ich bin katholisch und bin noch in der Kirche, ledig, habe dieses bzw für letztes Jahr meinen ersten Lohnsteuerbescheid gemacht und auch Geld zurück bekommen. Jetzt erhalte ich aber vom Kirchensteueramt einen Brief, welches mir sagt, dass meine "einbehaltenen Kirchenlohnsteuer" -44,27€ betragen sollen. Dabei wird dieser Betrag doch immer gleich vom Lohn abgezogen und meine Jahreslohnabrechnung (ich glaube so heißt es) gibt ja an, dass ich Kirchensteuer gezahlt habe. Jedoch habe ich auch erst im Juni das Arbeiten begonnen, davor war ich arbeitssuchend beim amt gemeldet, da ich keinen Anrecht auf Arbeitslosengeld hatte (frisch aus der Schule und keinen Job, versteht sich). Außerdem steht auf der nächsten Seite "verbleibende Steher lt. Bescheid v. 20.10.17" Jetzt frage ich mich natürlich, wenn der Kirchenlohnsteuer gleich von meine Lohn abgezogen wird, wo der Fehler liegt. Kann mir jemand die Sache ein bisschen erleuchten? Ich weiß, dass die kommende frage dumm ist aber ich habe gelernt lieber nach zu fragen, trotz der Tatsache, dass dort "einbehalten" steht möchten Sie von mir eine Nachzahlung oder Vorauszahlung?
1 Antwort
In allen Bundesländern wird die Kirchensteuer von den Finanzämtern verwaltet.
Deshalb wird im Rahmen der Steuerbescheide auch die Kirchensteuer ausgewiesen.
Dafür erhalten die Finanzämter eine Verwaltungsgebühr.
Diese Verwaltungsgebühr wollen sich die Bayern sparen, und deshalb weisen die Steuerbescheide nur die Einkommensteuerberechnung aus.
Die Finanzämter teilen den Kirchensteuerämtern die Besteuerungsgrundlagen mit, und die setzen dann die Kirchensteuer fest.
Du solltest Dir mal den Kirchensteuerbescheid mal genau ansehen.
Dort müsste eigentlich sinngemäß stehen: Festgesetzte Einkommensteuer....
Davon 9 % Kirchensteuer...
Abzüglich gezahlte Kirchensteuer..
Und dann ein Betrag ohne Vorzeichen mit dem Zusatz "Zahlbar bis...."
Oder mit negativem Vorzeichen mit dem Zusatz "Der Betrag wird erstattet".
So, hilft Dir das?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Minus im Abrechnungsteil von Steuerbescheiden bedeutet immer, dass es sich um ein Guthaben handelt.
Ah, okay. Jetzt macht es auch Sinn. Danke für die Antwort. Ich glaube es wird sich nie ändern, dass man Angst bekommt wenn man von irgend einem Amt ein Brief bekommt und da erstmal ein Minus steht. Vielen Dank nochmal.