Einkommenssteuerklasse nach Eheschließung?

1 Antwort

Bei einer Einkommensteuerveranlagung gibt es keine Steuerklassen. Wenn du im Verlauf des Jahres geheiratet hast, beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig waren und die Zusammenveranlagung beantragt wird, dann wird der Splittingtarif für das gesamte Jahr angwandt. Welche Steuerklassen du während des Jahres hattest, ist dafür irrelevant.

DigitalWorld4 
Beitragsersteller
 22.11.2021, 15:43

Hallo, vielen Dank für deine Antwort. Das heißt die werden das auch nicht nach Steuerklasse 3 abrechnen sondern nach diesem Splittingtarif. Ich dachte immer, dass das quasi so abgerechnet wird, als hätte ich das ganze Jahr über die Steuerklasse 3 und bekomme dann die zu viel gezahlten Steuern zurück.
Ich hätte da noch eine Frage: Im Antrag auf Steuerklassewechsel gibt es die folgende Auswahl:
Wir haben zu dem in Zeile 10 genannten Datum geheiratet. Die Änderung der Steuerklassenkombination in Zeile 18 soll

"rückwirkend - grds. nur im laufenden Kalenderjahr - ab dem Monat der Heirat gelten."

oder

"ab dem Folgemonat der Heirat gelten"

Was macht es denn jetzt für einen Unterschied, wenn ich nach Antrag der Zusammenveranlagung sowieso alles ausbezahlt bekomme. Bzw. wie muss man das verstehen? Habe ich hier irgendeinen Nachteil bei eins von beiden?

PatrickLassan  22.11.2021, 15:49
@DigitalWorld4
Was macht es denn jetzt für einen Unterschied, wenn ich nach Antrag der Zusammenveranlagung sowieso alles ausbezahlt bekomme?

Der Unterschied besteht darin, dass der Arbeitgeber den bisherigen Lohnsteuerabzug ändern darf, und zwar ab dem Monat der Heirat. Du hast dein Geld also früher zurück.

DigitalWorld4 
Beitragsersteller
 22.11.2021, 15:56
@PatrickLassan

Okey, das bedeutet folgendes: Wenn ich es ab dem Monat der Heirat mache, dann bekomme ich quasi die Steuern von August bis Dezember mit dem nächsten Monatsgehalt zurück. Und mit der Zusammenveranlagung würde ich dann Januar bis Juli ausbezahlt bekommen? Habe ich das richtig verstanden?

Ich danke dir vielmals.

DigitalWorld4 
Beitragsersteller
 24.11.2021, 10:46
@DigitalWorld4

Hast du mir vielleicht dazu noch eine Antwort.

PatrickLassan  24.11.2021, 11:03
@DigitalWorld4

Du hast das insoweit richtig verstanden, als bei einer Zusammenveranlagung der für Ehegatten geltende Splittinhtarif für das ganze Jahr angewendet wird, allerdings habe ich das bereits geschrieben.