Muss ein Kleinstunternehmer seine Rechnung Netto gleich Brutto stellen (ohne Mwst)?
Hallo, wenn ich als Ust-pflichtiger Unternehmer mit einem Kleinstunternehmer der nicht Ust-pflichtig ist, einen preis von 100,--€ netto vereinbare, kann der mir dann eine Rechnung über 119,--€ (bei 19% Mwst) stellen? Seine Argumentation ist, er kann ja aus seinen Eingangsrechungen auch nicht die Vorsteuer abziehen... Er rechnet also so, das die Ware, die er eingekauft hat die Mwst enthält (z.B. Brutto 119,--€) und da er die 19% ja nicht vom FA zurück bekommt, für 119,--€ verkaufen muss, wenn er nichts verdienen will. Aber habe ich als Unternehmer nicht den Nachteil, dann die Mwst. aus diesen 119,--€ nicht abziehen kann. Er verrechnet also die Einnahmen mit den Ausgaben. Muss er nicht vielmehr gegenüber dem FA die UST verrechnen? Wer hat hier das Problem?
Danke Gruß Howie
4 Antworten
Genau! Der Herr Kleinunternehmer lügt Dich an! Du kannst die Rechnung wie gewohnt stellen. Nur wenn er ne Rechnung schreibt, dann immer netto für brutto, weil er beim Finanzamt nämlich auch nicht berappt, Du aber schon!
so dachte ich mir das auch.
sobald er schreibt incl. 19% USt. muss er die 19% auch ans Finanzamt abführen. Auch wenn er Kleinunternehmer ist.
Ich frag mich hier nur wovon er leben kann, wenn er Dir die eingekaufte Ware zum gleichen Preis weiterberechnet.
oki, danke
wenn 100 Euro ausgemacht waren, dann soll er seine Rechnung auch über den Betrag schreiben und nicht noch 19% draufschlagen. Das ist in Unternehmerkreisen nur dann üblich (Nettopreise) wenn die USt. ausgewiesen wird. Er hätte Dir in dem Fall sagen müssen dass die Ware 119 € kostet und dass er keine USt. ausweisen kann.
Er stellt die Rechnung netto. Die MWSt wird gar nicht erwähnt.
dann hilft nur eines, sofern ihr vorher die 100 € nicht ausdrücklich festgelegt habt: zahle es zähneknirschend und sag' ihm dass Du keine Geschäfte mehr mit ihm machst.
Du willst auf Kosten des Kleinstunternehmers USt-Hinterziehung vornehmen ? oder wie ist´s denn anders zu sehen ? Falls ich was falsch gelesen haben sollte, vorab sorry.
nee, ich kann nur keine Mehrwertsteuer aus dieser Rg bei FA zurückholen, also muß er mir doch eine Netto für Brutto Rechnung stellen. Denn die Netto/Brutto-Differenz führt er ja auch nicht ans Finanzamt ab...
Wenn er nicht Umsatzsteuerpflichtig ist, dann darf er auch keine Umsatzsteuer berechnen - muss das aber auch auf seiner Rechnung ausweisen:
Umsatzsteuerbefreit gemäss § 19 (1) UStG Steuernr. xxxxxxxxxxxxxxxxxx.
Er kann und darf dem FA keine Umsatzsteuer verrechnen.
Er muss mir also eine Netto für Brutto-Rechnung über 100,--€ stellen und nicht über 119,--€?
Genau - und er darf den von mir erwähnten Passus auf der Rechnung nicht vergessen....
Ich muss genauso meine rechnungen stellen - daher weiss ich darüber bescheid. Mir hat es damals mein zuständiger Finanzsachbearbeiter so erklärt.
Aber seine Preise kann er selber festsetzen, falls die nicht vorher vereinbart sind. Also kann er netto 119 verlangen. Aber dann hätt der Kunde vielleicht woanderst gekauft?
Und Du hast m.E. keinen finanziellen Nachteil, weil Du ja den steuerlichen Mehrbetrag nicht zahlen mussst - also sowieso schon weniger zahlst.
Das, ohne Gewinn, war nur eine Extremwertbetrachtung. Muß er mir nun eine Netto-Rechnung stellen? Er führt ja schließlich die netto/brutto-Differenz nicht ab...