Muss ein Kleinstunternehmer seine Rechnung Netto gleich Brutto stellen (ohne Mwst)?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Genau! Der Herr Kleinunternehmer lügt Dich an! Du kannst die Rechnung wie gewohnt stellen. Nur wenn er ne Rechnung schreibt, dann immer netto für brutto, weil er beim Finanzamt nämlich auch nicht berappt, Du aber schon!

howie1 
Beitragsersteller
 26.03.2009, 20:26

so dachte ich mir das auch.

sobald er schreibt incl. 19% USt. muss er die 19% auch ans Finanzamt abführen. Auch wenn er Kleinunternehmer ist.
Ich frag mich hier nur wovon er leben kann, wenn er Dir die eingekaufte Ware zum gleichen Preis weiterberechnet.

howie1 
Beitragsersteller
 26.03.2009, 20:25

Das, ohne Gewinn, war nur eine Extremwertbetrachtung. Muß er mir nun eine Netto-Rechnung stellen? Er führt ja schließlich die netto/brutto-Differenz nicht ab...

Morpheus99  26.03.2009, 21:11
@howie1

oki, danke

wenn 100 Euro ausgemacht waren, dann soll er seine Rechnung auch über den Betrag schreiben und nicht noch 19% draufschlagen. Das ist in Unternehmerkreisen nur dann üblich (Nettopreise) wenn die USt. ausgewiesen wird. Er hätte Dir in dem Fall sagen müssen dass die Ware 119 € kostet und dass er keine USt. ausweisen kann.

Glatteis  26.03.2009, 23:47
@howie1

Er stellt die Rechnung netto. Die MWSt wird gar nicht erwähnt.

Morpheus99  27.03.2009, 09:29
@Glatteis

dann hilft nur eines, sofern ihr vorher die 100 € nicht ausdrücklich festgelegt habt: zahle es zähneknirschend und sag' ihm dass Du keine Geschäfte mehr mit ihm machst.

Du willst auf Kosten des Kleinstunternehmers USt-Hinterziehung vornehmen ? oder wie ist´s denn anders zu sehen ? Falls ich was falsch gelesen haben sollte, vorab sorry.

howie1 
Beitragsersteller
 26.03.2009, 20:29

nee, ich kann nur keine Mehrwertsteuer aus dieser Rg bei FA zurückholen, also muß er mir doch eine Netto für Brutto Rechnung stellen. Denn die Netto/Brutto-Differenz führt er ja auch nicht ans Finanzamt ab...

Wenn er nicht Umsatzsteuerpflichtig ist, dann darf er auch keine Umsatzsteuer berechnen - muss das aber auch auf seiner Rechnung ausweisen:

Umsatzsteuerbefreit gemäss § 19 (1) UStG Steuernr. xxxxxxxxxxxxxxxxxx.

Er kann und darf dem FA keine Umsatzsteuer verrechnen.

howie1 
Beitragsersteller
 26.03.2009, 20:30

Er muss mir also eine Netto für Brutto-Rechnung über 100,--€ stellen und nicht über 119,--€?

RolfHoegemann  26.03.2009, 21:26
@howie1

Genau - und er darf den von mir erwähnten Passus auf der Rechnung nicht vergessen....

Ich muss genauso meine rechnungen stellen - daher weiss ich darüber bescheid. Mir hat es damals mein zuständiger Finanzsachbearbeiter so erklärt.

Glatteis  26.03.2009, 23:46
@RolfHoegemann

Aber seine Preise kann er selber festsetzen, falls die nicht vorher vereinbart sind. Also kann er netto 119 verlangen. Aber dann hätt der Kunde vielleicht woanderst gekauft?

RolfHoegemann  26.03.2009, 20:20

Und Du hast m.E. keinen finanziellen Nachteil, weil Du ja den steuerlichen Mehrbetrag nicht zahlen mussst - also sowieso schon weniger zahlst.