Eingruppierung nach internem Stellenwechsel?

2 Antworten

TVöD VKA - Höhergruppierung
[...]
Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgelt stufe mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, daß sein neues Gehalt gerade noch dem alten entspricht.
Es erfolgt jedoch mindestens eine Zuordnung zur Stufe 2.
[...]
Im Bereich TVöD Bund wurden mit der Tarifrunde TVöD 2014 neue Regeln zur Höhergruppierung eingeführt, die keine Rückstufung mehr vorsehen

Hat mich mit meiner bevorzugten Suchmaschine und den Suchbegriffen "tvöd beförderung stufe" ganze fünf Sekunden gekostet, diese Seite zu finden.

Wenn es gar nicht um TVÖD-Gruppen und Stufen geht, solltest Du Dein Problem vielleicht genauer beschreiben.

Peter937 
Beitragsersteller
 17.04.2019, 08:18

Danke liavah. So bin ich zumindest nicht allein zu dem Eindruck gelangt, dass diese Thematik nicht ganz so einfach zu verstehen ist.

liavah  17.04.2019, 09:14
@Peter937

Ich gehe fast davon aus, dass die Stufe erhalten bleibt. Aber ich kann und will auch keine generelle Antwort geben, weil es im TVöD so viele "Unterkategorien" gibt und ich nicht sicher bin, ob da irgendwelche Spezialfälle und -regelungen auftreten.

Ich habe zumindest oben die Schlagworte ergänzt. Vielleicht macht es Sinn, wenn du diese Frage über die Funktion "Frage nochmals stellen" erneut nach vorne schiebst.

liavah  17.04.2019, 09:17
@Peter937

...und schreib am besten noch dazu, um welchen Tarifvertrag (Bund, Kommune - TVöD Nahverkehr, TVöD Sozial- und Erziehungsdienst, TVöD Pflege oder was auch immer...) es sich handelt.

Da du dich intern auf eine andere Stelle bewirbst, gilt für dich § 16 (2) TVöD VKA.

http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1445

Es ist in dem Sinn für dich keine Höhergruppierung mit gleicher Stufe, sondern eine neue Tätigkeit.

Wenn du bereits in der Stufe 6 bist, wurdest du dann bereits übergeleitet? beziehst du evtl auch noch Strukturausgleich?

Aber unabhängig von der Stufe, bedenke auch wie lange du noch arbeiten gehst.

Die beste Antwort sollte dir aber der Personalrat geben können.