Eingruppierung nach internem Stellenwechsel?
Ich befinde mich momentan in der Stufe 6 der Entgeltgruppe E 10 und trage mich mit der Absicht, mich auf eine Stelle zu bewerben, die mit E 11 bewertet ist. Meine Frage dazu, wenn dieser Stellenwechsel möglich würde, in welche Stufe würde ich dann unter der Entgeltgruppe E 11 eingestuft. Meine eigenen Recherchen dazu haben mich etwas in Verwirrung gestürzt. Viele Dank für eine Antwort.
PS es handelt sich um den TVöD Kommune
2 Antworten
TVöD VKA - Höhergruppierung
[...]
Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgelt stufe mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, daß sein neues Gehalt gerade noch dem alten entspricht.
Es erfolgt jedoch mindestens eine Zuordnung zur Stufe 2.
[...]
Im Bereich TVöD Bund wurden mit der Tarifrunde TVöD 2014 neue Regeln zur Höhergruppierung eingeführt, die keine Rückstufung mehr vorsehen
Hat mich mit meiner bevorzugten Suchmaschine und den Suchbegriffen "tvöd beförderung stufe" ganze fünf Sekunden gekostet, diese Seite zu finden.
Wenn es gar nicht um TVÖD-Gruppen und Stufen geht, solltest Du Dein Problem vielleicht genauer beschreiben.
Das Dokument ist allerdings veraltet - die Infos stimmen nicht mehr.
So trivial ist es eben doch nicht, dies herauszufinden.
Mit Wirkung zum 1.3.2014 (Bund) bzw. 1.3.2017 (VKA) erfolgt die Höhergruppierung stufengleich.
Ich gehe fast davon aus, dass die Stufe erhalten bleibt. Aber ich kann und will auch keine generelle Antwort geben, weil es im TVöD so viele "Unterkategorien" gibt und ich nicht sicher bin, ob da irgendwelche Spezialfälle und -regelungen auftreten.
Ich habe zumindest oben die Schlagworte ergänzt. Vielleicht macht es Sinn, wenn du diese Frage über die Funktion "Frage nochmals stellen" erneut nach vorne schiebst.
...und schreib am besten noch dazu, um welchen Tarifvertrag (Bund, Kommune - TVöD Nahverkehr, TVöD Sozial- und Erziehungsdienst, TVöD Pflege oder was auch immer...) es sich handelt.
Da du dich intern auf eine andere Stelle bewirbst, gilt für dich § 16 (2) TVöD VKA.
http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1445
Es ist in dem Sinn für dich keine Höhergruppierung mit gleicher Stufe, sondern eine neue Tätigkeit.
Wenn du bereits in der Stufe 6 bist, wurdest du dann bereits übergeleitet? beziehst du evtl auch noch Strukturausgleich?
Aber unabhängig von der Stufe, bedenke auch wie lange du noch arbeiten gehst.
Die beste Antwort sollte dir aber der Personalrat geben können.
Danke liavah. So bin ich zumindest nicht allein zu dem Eindruck gelangt, dass diese Thematik nicht ganz so einfach zu verstehen ist.