Eingetragene Bäume stutzen

5 Antworten

Hallo, wenn die eiche so wächst , dass sie die Benutzung des Gartens gefährlich gestaltet, darf man sie stutzen, und wenn sie so schief wächst , dass sie umfallen könnte, auch. aber da wäre es gut zb einen Gärtner zu fragen , der dir auch sagen kann, wieviel weg kann und  an wen Du Dich wenden kannst , wenn der Baum gefällt werden soll.

Gruss

Wo immer der Baum "eingetragen" ist, weiss man auch die Voraussetzungen für Pflege und Erhaltung. Wenn vom Objekt Gefahren ausgehen, gibt es sicher zulässige Massnahmen.

Natürlich darf man die stutzen (alle Straßenbäume werden gestutzt, sobald sie eine Gefahr bilden).

Wenn dicke Äste abbrechen, ist das eine Gefahr, und der Baum darf auch gefällt werden. Dazu müsste man eine Genehmigung bei der Stadt holen.

Wo ist diedenn eingertragen? Wenn die bei Euch gewachsen ist (selber ausgesät z. B.) dürft Ihr die auch selber fällen (lassen). Eichen sind keine Gartenbäume ;-)


MannausStahl  23.04.2015, 09:03

im garten meiner mutter steht meine eiche, hab ich mit 4 jahren gepflanzt

ist auch so 15m hoch, ist recht imposant und es ist MEINE eiche^^

Marella95 
Beitragsersteller
 23.04.2015, 09:07

Ich hab sie sicherlich nicht gepflanzt :D so lange wie dich Eiche bin ich noch garnicht auf der Welt ;)

Laut Stadt ist die Eiche eingetragen. Habe im Internet schon gelesen, dass eingetragene Bäume quasi Eigentum der Stadt sind (nur die kümmern sich ja nicht um "ihre" Bäume -.-) und das Stadtbild prägen. Es erwarten einen hohe Strafen wenn man diese fällt. Fällt man einen solchen Baum muss man Schadensersatz in dem Sinne leisten, dass man entweder dn Wert des Baumes bezahlt oder eine vergleichbare Eiche (ca. gleich alt und gleich hoch) wiedr einpflanzt. Für mich sinnlos.

Blindi56  23.04.2015, 09:20
@Marella95

Man muss dann einen vergleichbaren Baum pflanzen, das heißt, einen Laubbaum, und zwar aus einer Baumschule. Die verpflanzen sicher keine 15 m hohen Bäume. Wie gesagt, wenn sie eine Gefahr darstellt, darf sie gefällt werden.

Wir haben einen Walnussbaum wachsen lassen (von einem Eichhörnchen "gepflanzt" vermutlich) der ist jetzt 28 jahre alt und etwa 15 m hoch. An dem sägen wir ständig rum, und würden ihn auch fällen, obwohl er bei der Grundstücksvermessung mit eingetragen wurde. Da brechena uch ständig dicke Äste ab. Bäume gehören dem Grundstücksbesitzer. Sofern es "wertvolle" Laubbäume sind, stehen sie zwar unter Naturschutz (in NRW ab einem bestimmten Stammumfang), dürfen aber trotzdem gefällt werden, wenn sie umzukippen drohen z. B. Es sei denn, der Baum wäre 100e jahre alt und stünde unter Denkmalschutz.

Blindi56  25.04.2015, 10:47
@Blindi56

Aber ich hab eben gelesen, dass diese Baumschutzsatzungen in jeder Gemeinde anders sind, man solle sich bei einem Baumpfleger oder der entsprechenden Behörde informieren....

Geh zum Bauamt und frage nach einer Genehmigung zum Fällen oder Ausästen. Der Baum ist im Flächennutzungsplan o.ä. eingetragen, das stimmt schon. Frage den Sachbearbeiter wer den Schaden bezahlt, wenn von deiner Eiche eine Gefahr ausgeht, jemand von einem Ast erschlagen wird.... Dann schicken die einen Sachverständigen vorbei, der sich die Sache anschaut. 


du kannst sie auch fällen


wo soll die denn eigetragen sein?


Marella95 
Beitragsersteller
 23.04.2015, 09:01

Laut Stadt ist sie eingetragen und darf nicht gefällt werden :/

MannausStahl  23.04.2015, 09:02
@Marella95

bäume werden nicht eingetragen

und bäume, die eine gefahr sind, dürfen und müssen gefällt werden

Marella95 
Beitragsersteller
 23.04.2015, 09:08
@MannausStahl

Habe mich beim Rechtsanwalt erkundigt. Er meinte dass einen ziemlich hohe Strafen erwarten wenn man einen Baum, der bei der Stadt eingetragen ist, fällt.

MannausStahl  23.04.2015, 09:23
@Marella95

man macht das auch anders, aber das wären perlen vor die säue, marella, 19 jahre

du darfst die bäume deines vermieters eh nicht fällen

BenniXYZ  23.04.2015, 15:25
@Marella95

Frag mal einen kompetenten RA