Eingetragene Bäume stutzen
Wir haben eine ca. 15m hohe Eiche im Garten. Sie wächst leider sehr schief, darf aber leider nicht gefällt werden, da sie eingetragen ist. Meine Frage ist nun, ob man den Baum wenigstens Stutzen darf?
Durch die schiefe Lage des Baumes brechen öfter dicke Äste ab und nun wird es teilweise zu gefährlich im Garten zu sein :D
Darf man eingetragene Bäume stutzen?
5 Antworten
Hallo, wenn die eiche so wächst , dass sie die Benutzung des Gartens gefährlich gestaltet, darf man sie stutzen, und wenn sie so schief wächst , dass sie umfallen könnte, auch. aber da wäre es gut zb einen Gärtner zu fragen , der dir auch sagen kann, wieviel weg kann und an wen Du Dich wenden kannst , wenn der Baum gefällt werden soll.
Gruss
Wo immer der Baum "eingetragen" ist, weiss man auch die Voraussetzungen für Pflege und Erhaltung. Wenn vom Objekt Gefahren ausgehen, gibt es sicher zulässige Massnahmen.
Natürlich darf man die stutzen (alle Straßenbäume werden gestutzt, sobald sie eine Gefahr bilden).
Wenn dicke Äste abbrechen, ist das eine Gefahr, und der Baum darf auch gefällt werden. Dazu müsste man eine Genehmigung bei der Stadt holen.
Wo ist diedenn eingertragen? Wenn die bei Euch gewachsen ist (selber ausgesät z. B.) dürft Ihr die auch selber fällen (lassen). Eichen sind keine Gartenbäume ;-)
im garten meiner mutter steht meine eiche, hab ich mit 4 jahren gepflanzt
ist auch so 15m hoch, ist recht imposant und es ist MEINE eiche^^
Man muss dann einen vergleichbaren Baum pflanzen, das heißt, einen Laubbaum, und zwar aus einer Baumschule. Die verpflanzen sicher keine 15 m hohen Bäume. Wie gesagt, wenn sie eine Gefahr darstellt, darf sie gefällt werden.
Wir haben einen Walnussbaum wachsen lassen (von einem Eichhörnchen "gepflanzt" vermutlich) der ist jetzt 28 jahre alt und etwa 15 m hoch. An dem sägen wir ständig rum, und würden ihn auch fällen, obwohl er bei der Grundstücksvermessung mit eingetragen wurde. Da brechena uch ständig dicke Äste ab. Bäume gehören dem Grundstücksbesitzer. Sofern es "wertvolle" Laubbäume sind, stehen sie zwar unter Naturschutz (in NRW ab einem bestimmten Stammumfang), dürfen aber trotzdem gefällt werden, wenn sie umzukippen drohen z. B. Es sei denn, der Baum wäre 100e jahre alt und stünde unter Denkmalschutz.
Aber ich hab eben gelesen, dass diese Baumschutzsatzungen in jeder Gemeinde anders sind, man solle sich bei einem Baumpfleger oder der entsprechenden Behörde informieren....
Geh zum Bauamt und frage nach einer Genehmigung zum Fällen oder Ausästen. Der Baum ist im Flächennutzungsplan o.ä. eingetragen, das stimmt schon. Frage den Sachbearbeiter wer den Schaden bezahlt, wenn von deiner Eiche eine Gefahr ausgeht, jemand von einem Ast erschlagen wird.... Dann schicken die einen Sachverständigen vorbei, der sich die Sache anschaut.
du kannst sie auch fällen
wo soll die denn eigetragen sein?
Laut Stadt ist sie eingetragen und darf nicht gefällt werden :/
bäume werden nicht eingetragen
und bäume, die eine gefahr sind, dürfen und müssen gefällt werden
Habe mich beim Rechtsanwalt erkundigt. Er meinte dass einen ziemlich hohe Strafen erwarten wenn man einen Baum, der bei der Stadt eingetragen ist, fällt.
man macht das auch anders, aber das wären perlen vor die säue, marella, 19 jahre
du darfst die bäume deines vermieters eh nicht fällen
Frag mal einen kompetenten RA
Ich hab sie sicherlich nicht gepflanzt :D so lange wie dich Eiche bin ich noch garnicht auf der Welt ;)
Laut Stadt ist die Eiche eingetragen. Habe im Internet schon gelesen, dass eingetragene Bäume quasi Eigentum der Stadt sind (nur die kümmern sich ja nicht um "ihre" Bäume -.-) und das Stadtbild prägen. Es erwarten einen hohe Strafen wenn man diese fällt. Fällt man einen solchen Baum muss man Schadensersatz in dem Sinne leisten, dass man entweder dn Wert des Baumes bezahlt oder eine vergleichbare Eiche (ca. gleich alt und gleich hoch) wiedr einpflanzt. Für mich sinnlos.