Eingangsrechnung, Unternehmen existiert nicht?
Hey alle zusammen,
wir hatten heute in der Berufsschule den Fall angeschnitten, dass ein Unternehmer Produkte gekauft und daraufhin bekommen hat, Lieferung und Leistung also erbracht wurden. Nun fällt dem Beamten bei Nachfrage aufgrund des hohen Umsatzsteuer-Überschusses oder im Rahmen einer BP auf, dass das Unternehmen gar nicht existiert. Wir sind von einem Einzelunternehmen ausgegangen, hier stimmen dann Name, Anschrift und dann selbstverständlich Steuernummer auch nicht.
Wir haben bis zum Ende der Stunde nur über den Straftatbestand der Steuerhinterziehung gesprochen. Nun stell ich mir aber die Frage, was jetzt geschieht? Muss der Unternehmer die erstatte Vorsteuer zurückzahlen? Wird er vielleicht sogar selbst zur Zielscheibe der Steuerfahndung, die hier vielleicht von gefälschten Eingangsrechnungen ausgeht etc.?
Viel Dank im Voraus
5 Antworten
Dein Fall ist krude. Von wem hat die betroffene Firma die Ware bezogen? War das ein Privater, der trotzdem USt ausgewiesen hat?
Oder haben sie keine Ware bezogen, aber schon die Rechnung bekommen, was keiner macht, den ich kenne?
Das ist verdächtig und riecht nach Straftat, weniger bei einer einzelnen Rechnung, aber die Fahndung oder die BP wird untersuchen, ob es eine ganze Reihe von Scheinrechnungen gibt.
Gibt es nur diese falsche Rechnung, wird der Vorsteuerabzug gekippt, denn Vorsteuer kann nur von Unternehmern in Rechnung gestellt werden.
Also Du redest davon, dass ein Unternehmen Rechnungen von einem Unternehmen bekommt, welches gar nicht existiert? Hier wird vermutlich nur die unrechtmäßig gezogene Vorsteuer zurückgefordert.
Allerdings hat der Unternehmer hier auch schon grob seine Pflichten der ordnungsgemäßen Buchhaltung verletzt. Denn auf jeder Rechnung muss eine Steuer-Nummer stehen und diese kann man prüfen. Wenn er das nicht getan hat, ist er ja auch selber Schuld, wenn es da Konsequenzen gibt.
Das geht ebenfalls durch einen Anruf beim Finanzamt.
Da bekommst Du bestenfalls eine Aufklärung zum Thema "Datenschutz und Steuergeheimnis". Aber sicher keine Auskunft zu einem Unternehmen oder einer Steuernummer.
Wenn Du beim Finanzamt anrufst und denen sagst, dass Du Geschäftsbeziehungen zu einer Firma hast und nicht sicher bist, ob es diese Firma wirklich gibt, gibst Du denen die Steuernummer und die sagen Dir, ob diese Nummer existiert oder nicht. Die geben Dir keine Daten raus.
Bei welcher Firma sollte man denn sicher sein, dass sie existiert?
Dein Verlangen ist unerfüllbar und weder vom Unternehmer noch von der Finanzverwaltung leistbar.
Also wenn ich von Media Markt oder einem bekannten Lieferanten aus meiner Branche 'ne Rechnung bekomme, kann ich davon ausgehen, dass die existiert. Wenn ich im Internet was kaufe bei irgendeinem Online-Händler, dann überprüfe ich lieber nochmal, ob der wirklich existiert. Meistens gibt der ja auch eine UST ID an.
Ich weiß auch gar nicht worüber wir hier diskutieren. Steuernummern kann man definitiv beim Finanzamt gegenprüfen. Das habe ich schon mehrmals gemacht. Natürlich ist das alles nicht die Regel und in der Theorie mag das auch anders klingen, aber ich kann nur darstellen wie das in der Realität abläuft.
Solange du noch selber nebenbei anrufen kannst, ist alles in Ordnung.
Erkläre mir doch bitte mal, wo und wie Du die Steuernummer eines anderen Unternehmens prüfen willst ???
Anruf beim Finanzamt, die geben Dir Auskunft.
Interessante Frage, aber wenn die Firma nicht existiert, wo kam dann die Ware her und wo ging das Geld hin.
Oder geht Ihr in der Fragestellung davon aus, dass der Unternehmer sich die "Scheinrechnung" selbst geschrieben hat?
Nein bis dahin lief das alles korrekt ab. Ware und Rechnung erhalten. Nur unter falschen Namen und halt ohne angemeldetes Gewerbe. Hier gehen wir davon aus, dass der Unternehmer einfach kein Gewerbe angemeldet und damit auch eine Rechnung mit falschen Angaben ausgestellt hat.
Ich finde den Sachverhalt nicht klar. Wenn man Deine Fragestellung wörtlich nimmt dann existiert das Unternehmen des Leistungsempfängers nicht. D. h. eine Privatperson hat sich unberechtigt Vorsteuern erstatten lassen.
Die Diskussionen hier scheinen davon auszugehen, dass der Leistungserbringer kein Unternehmer ist. Das klingt für mich plausibler. Aber Stellung genommen hast Du dazu nicht mehr.
Da wird viel merh passieren als das er nur Geld zurückzahlen muss und eine hohe Geldstrafe zu zahlen hat!
Den hier handelt es sich nicht nur um Steuerhinterziehung sondern eher auch noch um Datenfälschung und eventuell auch noch betrug den wen es dies Firma nicht gib kann sie auch keine wahre liefern und Dan kann es ja auch sein das diese Ware nicht in ordnung ist womit im schlimmerten falle auch noch ein Tüv und GS Betrug stattfand falls diese Notwendig waren oder einfach auch nur betrug am entkunden! Durch falsches Etikettieren!
Also ein paare haft dürften da drin sein!
Die UStID kann man prüfen. Die Steuernummer meines Wissens nach nicht.