Zahlungsbelege für Ratenzahlung?
Moin,
folgender Sachverhalt: Zwei Unternehmen, beide unterliegen der Istversteuerung und stellen sich gegenseitig Dienstleistungen in Höhe von zum beispiel 10.000 EUR aus. Eine Verrechnung findet nicht statt und die Rechnungen werden in 10 Raten getilgt.
Nun, obwohl noch keine Rate geflossen ist, fordert das Finanzamt Zahlungsbeleg an. Die ersten Raten werden voraussichtlich Bar bezahlt.
Wie würde hier ein ordnungsgemäßer Zahlungsbeleg aussehen? Genügt es, wenn ich ein Schreiben mit "...hiermit bestätige ich, die erste Rate für die Rechnung mit der Nummer RNXXX in Höhe von 1.000,00 EUR in Bar erhalten zu haben." aufsetze und unterschrieben an den Partner sende?
Hat hier jemand Erfahrung oder sogar das nötige Wissen?
Vielen Dank im Voraus
3 Antworten
Wenn du der Ist-Versteuerug unterliegst, ist für die Fällgkeit der MwSt. der Zahlungseingang relevant.
Am einfachsten wäre es natürlich, wenn ihr das ganze nicht bar, sondern über eure Konten abwickelt. Dann ist sowohl der Zahlungseingang als auch die Zahlung für die beide Beteiligten dokumentiert. Bei Barzahlungen schaut das Finanzamt immer genauer hin.
Für eine Barzahlung musst du dann, wie bereits vorgeschlagen, mit einer Quittung arbeiten (Vordruck oder selbst geschrieben). Dein Text reicht da nicht ganz aus:
Anforderungen an eine Quittung:
Um die Mindestanforderungen an eine ordnungsgemäße Quittung aus Sicht des Finanzamts zu erfüllen, müssen wesentliche Angaben auf der Quittung zu finden sein:
- Der Name des Quittungsempfängers muss genannt werden.
- Die erbrachte Leistung (in der Regel eine Zahlung) muss eindeutig bezeichnet sein.
- Bei Zahlungen sind der Brutto- und der Nettobetrag sowie der Umsatzsteuersatz zu nennen.
- Jede Quittung braucht ein Datum und eine Ortsangabe.
- Sie muss immer eine handschriftliche Unterschrift tragen (der große Unterschied zur Rechnung!)
https://www.buhl.de/meinbuero/der-unterschied-zwischen-einer-quittung-und-einer-rechnung/
Wie würde hier ein ordnungsgemäßer Zahlungsbeleg aussehen?
Wie eine ordnungsgemäße Rechnung i.S.d. USt.
Mit (Bar-)Zugang der Rate gibt es eine Einnahme mit zeitgleicher Fälligkeit der darauf entfallenden USt, mit Abgang der Rate beim anderen Unternehmen eine Betriebsausgabe mit zeitgleichem VSt- Abzug.
Hast Du keinen Steuerberater?
Es gibt die Erfindung von Quittungsblöcken. :)
Wenn die Rechnung existiert, müssen die einzelnen Raten nicht weiter besteuert werden (bzw steuerlich angegeben werden). Es geht ja nur um den Nachweis, dass Geld geflossen ist.
Das beduetet, dass ich das Feld freilassen muss?
Nicht zwangsläufig. Wenn da ein Feld ist, rechnest Du kurz die MWSt aus und trägst es ein. Du redest von Firmen!
Ja, hier bin ich mir aber nicht sicher, ob ich dort Steuern ausweisen muss, da die Steuer ja schon bereits in der Rechnung ausgewiesen ist.