Einfriedung Grundstück?
Wir haben ein Haus gekauft welches ca. 20 Jahre alt ist. Zu drei Seiten haben wir Nachbarn. Unsere eine Nachbarin hat damals eine Hecke zur Abgrenzung gepflanzt. Nun sagte sie dass sie diese nicht mehr haben möchte. Am liebsten gar nichts mehr. Ich habe gehört dass man als Nachbar beteiligt werden kann, wenn der Nachbar sein Grundstück einfrieden möchte (Zaun, Hecke, ...) was ist denn nun, wenn ein Nachbar das nicht mehr möchte. Müssen wir das akzeptieren? Und die zweite Frage wäre, was wäre wenn ein Nachbar die Hecke behalten will, der andere sie weg haben will und einen Zaun haben möchte. Muss man sich auch dann an den Kosten beteiligen?
3 Antworten
Grundsätzlich, wer für welche Grundstücksgrenze verantwortlich ist, lässt sich bei der Gemeinde erfragen. Meistens ist es jeweils die linke Seite, wenn man vor dem Grundstück steht. Demzufolge ist jeder nur für eine Seite am Grundstück verantwortlich und keiner muss sich irgendwo beteiligen.
Danke, das wusste ich nicht. Da werden wir mal nachfragen :-)
Dies regelt das Nachbarrechtsgesetz deines Landes oder eine kommunale Vorschrift.
Gibt es eine Einfriedungspflicht dann wird es auch eine Kostenteilung geben.
Gibt es keine Pflicht: Nachbarin will Zaun, du willst Hecke, müssen die jeweiligen Grenzabstände beachtet werden. Hier zählt dann das Motto, wer bestellt, bezahlt oder man findet eine Einigung.
Alternativ kannst du versuchen, ob die Nachbarin sich überzeugen lässt, wenn du ab sofort das Hecke schneiden übernimmst.
Das mit der nur einen Seite kenne ich nicht, diese Regelung ist innerhalb Deutschlands mW auch die Ausnahme.
Wenn sie die Hecke wegmacht und Du gern eine hättest, dann pflanz eine!