Einfrauch bei offenem Fenster - zahlt Versicherung?
Hallo,
ich habe derzeit in meinem Bad einen Wasserschaden. Nun steht ein Gebläse in meinem Bad um die Wände zu trocknen. Um die feuchter Luft aus der Wohnung zu lassen muss das Fenster immer offen sein wenn die Lüftung läuft. Das Gebläse ist extrem laut, kann es also nicht nachts laufen lassen wenn ich schlafen möchte. Tagsüber bin ich unterwegs arbeiten. Das heisst, ich muss das Fenster tagsüber unbeaufsichtigt offen lassen. Meine Küche (Das Bad ist zu klein und hat kein Fenster) zeigt in Richtung Hinterhof, ich wohne im ersten Stock, kann also bequem per Leiter erreicht werden. Wenn nicht, endet eine Garage genau auf der Höhe des offenen Fensters, dazwischen ist nur ein "Abgrund" von etwa 2m breite. Es wäre also ein leichtes in die Wohnung einzusteigen.
Zahlt in einem solchen Fall bei einem Einbruch die Versicherung?!
4 Antworten
Da man das Fenster nicht ohne Hilfsmittel erreichen kann, wäre in dem Fall ein "Einsteigen" als Begehungsweg erforderlich. "Einsteigen" ist ein Merkmal, welches einen Diebstahl als versicherten Einbruchdiebstahl qualifiziert. Daher besteht in dem Falle Versicherungsschutz über die Hausratversicherung.
Im Übrigen gibt es Mittel (abschließbare Sperrhaken o.ä.), mit denen man das Fenster, welches ja nur einen Spalt breit geöffnet sein muss, gut gegen Eindringlinge sichern kann. Weiterhin besteht die Möglichkeit, andere Trocknungsgeräte - ohne Abluftschlauch - aufstellen zu lassen.
Du musst diesen Umstand als "Gefahrerhöhung" deiner Hausratversicherung mitteilen. Allerding s wrenn jemand ohne Hilfsmittel in deine Wohnung gelangen kann, ist das kein Einbruch, sonder einfacher Diebstahl, der nicht versichert wäre.
Mit dem Abschluss deiner Versicherung hast du auch einen Vertrag (Polizze) bekommen. Darin sind auch Sicherheitsvorschriften geregelt, wann die Versicherung zahlt und wann nicht. Am besten den Makler oder Versicherung direkt anrufen und nachfragen, wie man am besten vorgehen soll.
Manche Versicherungen ZAHLEN NICHT bei Einbruch bei gekippten Fenster. Sei also vorsichtig!
LG
das ist grob fahrlässig und bei grob fahrlässig zahlt keine Versicherung
Die Türen und Fenster müssen.fest verschlossen sein das steht in allen Versicherungsbedingungen!Du musst es jedem Einbrecher so schwer wie möglich machen in Deine Wohnung zu kommen.Ein offenes Fenster in der ersten Etage ist eine Einladung und da muss die Versicherung nichts zahlen egal aus welchem Grund Du das Fenster offen lassen musst.Das ist wie eine offene Wohnungstür da leuchtet auch jedem ein das die Versicherung da nicht zahlt.
Die Erklärung lautet: EINBRUCHDIEBSTAHL. Wenn die Wohnung ohne Hilfsmittel betreten werden kann, handelt es sich nicht um einen Einbruch.
Inwiefern ist das grob fahrlässig wenn ich es machen MUSS?
Andernfalls würden die Wände schimmeln.