Besitze ungeklärte Staatsangehörigkeit, möchte mich aber einbürgern lassen.. wie ist das möglich?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

da mein Vater die ungeklärte Staatsbürgerschaft hat, dann löchere ihn, irgendwo muß er ja geboren worden sein... bekomme seinen Geburtsort raus und fahre da hin, lasse Dir beglaubigte Abschriften geben und mit den Unterlagen wirst Du dann dort als Kind von Herrn und Frau XXXX registiert ... und schwups hast Du erstmals Deine Staatszugehörigkeit..

  • welche Staatsangehörigkeit hat denn Deine Mutter, evtl. geht es über sie einfacher ..*

Deine Eltern können Dich aber auch mit Deinen Geburtsunterlagen in /bei ihrem Konsulat eintragen lassen, wenn die sich weigern mußt Du den oben genannten Weg gehen..

den Studienplatz kannst Du annehmen, wenn das Ausländeramt einem dualen Bildungsweg für Dich/ bei Dir zustimmt.... das hängt auch davon ab wie gut Du integriert bist... &&&& halt davon was die Sozialprognose der Ausländerbehörde ergibt..

AnanasPapaya 
Beitragsersteller
 26.01.2015, 22:11

Vielen dank ich werds versuchen

himako333  27.01.2015, 07:06
@AnanasPapaya

bitte gerne ;) wünsche Dir an Deine Papiere zukommen...m.lieben Grüßen ;)h

Deine Frage ist schon sehr seltsam. Es stellen sich mir mehrere (weitere) Fragen.

  • Wenn Du in Deutschland geboren bist, wo lebt Deine Mutter? Sie war ja mindestens vor fast 19 Jahren in Deutschland. Mit einem Besuchervisum? Wie ist sie dann eingereist? Illegal? Was für einen Pass hatte sie bei der Einreise.

Du siehst, ich konzentriere mich erst einmal auf Deine Mutter. Wenn sie Deutsche ist (oder bei Deiner Geburt war) bist Du deutscher Staatsbürger und brauchst Dich nicht einbürgern zu lassen. Wenn Deine Mutter eine EU-Bürgerin ist oder war, bist Du höchstwahrscheinlich ebenfalls Staatsangehöriger ihres Landes. Das gilt natürlich alles nicht, wenn Du die Staatsbürgerschaft(en) abgelegt / widerrufen hast.

  • Wenn die Mutter (und der Vater) keine Deutsche und keine EU-Bürgerin ist, dann wird ja wenigstens einer von beiden Bürgerin irgendeines Landes sein. Wenn dies ein Land ist, von dem Du keinen Pass bekommen kannst, lass Dir wenigstens bescheinigen, dass Du nicht Staatsbürger des Landes bist.

Insgesamt läuft das auf Folgendes hinaus:

  • Du bist Bürger eines Landes, das Dir auch einen Pass aushändigt, d.h. Dich als Staatsbürger anerkennt, oder
  • Du bist staatenlos.

Im ersten Fall (Staatsbürger) erhältst Du vom Ausländeramt eine Aufenthaltserlaubnis. Die wird sehr leicht zu erlangen sein, wenn Du schon seit der Geburt in Deutschland lebst. Auf die Staatsangehörigkeit der Eltern kommt es dabei nicht an.

Im zweiten Fall (staatenlos) erhältst Du von der Passstelle einen Staatenlosen-Pass (früher Nansen-Pass), der innerhalb Deutschland und sicher auch im ganzen Schengen-Raum so zu benutzen ist wie ein deutscher Pass. Du kannst damit einen Führerschein machen, ein Bankkonto eröffnen, arbeiten usw. Dann würde ich einen Antrag auf Einbürgerung stellen, der einfacher bewilligt wird als der Antrag eines Ausländers mit einer Staatsangehörigkeit.

Ich vermute, dass Du, wenn Du Abitur gemacht hast, intelligent genug bist, um alles mit dem Ausländeramt zu diskutieren. Falls Du Hilfe brauchst, wende Dich an einen auf Ausländer- und Einbürgerungsrecht spezialisierten Anwalt. Eine Adresse erfährst Du bei der Anwaltskammer.

Wenn Du weitere Hilfe hier im Forum haben willst, gib mal alle wichtigen Informationen, wie

  • Herkunftsland und Aufenthalt (ggf. Aufenthaltsstatus) der Mutter
  • Dasselbe für den Vater
  • Dein Aufenthaltsstatus (illegal / Duldung / Aufenthaltserlaubnis)
Andreas Starke  27.01.2015, 13:45

Das habe ich gefunden. Es steht sicher alle drin, was man in Deinem Fall wissen sollte und machen kann:

http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/beitraege_asylmagazin/AM2004-10-05-Hoffmann.pdf

Textprobe:

Ob eine Person staatenlos ist oder eine Staatsangehörigkeit besitzt, ist von der örtlich zuständigen Ausländerbehörde in einem Verwaltungsverfahren festzustellen.

Ein praktischer Hinweis: Ein solches Verfahren lässt sich dadurch einleiten, dass man bei der Ausländerbehörde beantragt, einen Reiseausweis gemäß Art.28 Staatenlosenabkommen zu erteilen. Die Ausländerbehörde muss dann prüfen, ob die Erteilungsvoraussetzung, also Staatenlosigkeit, vorliegt.

Ende der Textprobe.

So habe ich mir das gedacht. Du musst die Ausländerbehörde "zwingen", Deine Staatenslosigkeit festzustellen und am besten gleich die Staatenlosigkeit Deiner Eltern dazu. Dann geht es weiter mit der Einbürgerung.

AnanasPapaya 
Beitragsersteller
 27.01.2015, 23:03
@Andreas Starke

Also erstmal vielen vielen dank für die ganze mühe. Und nun zu den Fragen.. meine Mutter ist in Libanon geboren und hat auch die libanesische Staatsbürgerschaft.. ich selbst habe momentan nur eine Duldung in der steht, dass ich eine ungeklärte Staatsbürgerschaft habe und dass diese Duldung nicht genügt um mich auszuweisen. Einen Reisepass habe ich bisher nicht zugestellt bekommen und auch sonst besitze ich nichts dass mich ausweisen könnte.

Andreas Starke  29.01.2015, 17:24
@AnanasPapaya

Lieber AnanasPapaya,

Deinen Satz "... und dass diese Duldung nicht genügt, um mich auszuweisen" verstehe ich nicht. Das bedeutet ja gerade "Duldung". Obwohl Du ausreisepflichtig bist, verzichtet der deutsche Staat darauf, Dich (notfalls mit Gewalt) abzuschieben, sondern man "duldet", dass Du Dich in Deutschland aufhältst.

Dass Du nur geduldet bist und kein Aufenthaltsrecht hast, ist natürlich "ein Ding der Unmöglichkeit", d.h. ist ein völlig absurder Zustand, der so schnell wie möglich geändert werden sollte.

  • Was kannst Du tun?

Du kannst das Ausländeramt dazu bringen, Deine Staatenlosigkeit festzustellen. Wie? Indem Du einen Reiseausweis gemäß Art.28 Staatenlosenabkommen beantragst. Wenn Du diesen hast, d.h. wenn Du als Staatenloser anerkannt bist, beantragst Du eine Aufenthaltserlaubnis. Die müsste Dir gewährt werden. Lies nochmal dazu den Aufsatz von Prof. Holger Hoffmann, dessen Link ich Dir schon genannt habe (im vorigen Kommentar). Dort steht, dass Dir die Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden kann, aber nicht erteilt werden muss. Es ist also eine "Ermessensentscheidung", d.h. der Beamte kann das machen, wie er will.

  • Du musst also zu anderen Mitteln greifen.

Zu welchen? Wende Dich an alle möglichen Organisationen und Personen, die Dir möglichweise helfen können. Dazu schreibe erst einmal ein Papier, in dem Du Deine Situation erklärst und Deinen Wunsch, ein Aufenthaltsrecht und eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. (Der Ausweis, wegen dem Du hier die Frage gestellt hast, ist eine Konsequenz daraus, aber was wirklich geschehen muss ist die Erteilung eines Aufenthaltsrechts und einer Arbeitserlaubnis.)

  • Wer kommt da in Frage?

Letztendlich jeder, der Einfluss ausüben kann. Politiker, Parteien, Abgeordnete, Minister, Fernsehsendungen (Frontal, Report Mainz usw.), Zeitungen, Magazine (Spiegel, Stern, Focus), Ausländerbeauftragte. Du musst eine richtige Kampagne lostreten und alles öffentlich machen, was das Ausländeramt mit Dir macht.

Die Botschaft ist: Es kann doch nicht sein, dass ein Mensch 18 Jahre lang, seit seiner Geburt in Deutschland, geduldet ist und keine Arbeitserlaubnis bekommen kann. Das kann und darf natürlich nicht sein! Das verstehen sogar die Mitläufer von Pegida in Dresden. Denke daran, dass Deine Geburt in Deutschland Dir keine Rechte gibt. Das wirklich Absurde ist Dein Dauerstatus als Geduldeter.

  • Die schnelle Lösung.

Die schnelle Lösung ist natürlich die Eheschließung mit einer aufenthaltsrechtlich geeigneten Frau. Wenn Du es ganz geschickt machst, kannst Du dabei nach kurzer Zeit die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Wie das geht, verrate ich Dir in einer Nachricht. Dazu müssen wir in Gutefrage Freund werden.

Andreas Starke  27.01.2015, 13:27

Was ich vergessen habe: Ich habe keine Ahnung, wie eine "Staatenlosigkeit" festgestellt wird. Auch dazu muss es ein Verfahren geben. Es sicher unmöglich, dass ein Flüchtling seinen Pass wegwirft (oder so tut, als hätte er ihn weggeworfen) und dann im Ausländeramt erklärt, er sei staatenlos. Aber wie kann man nachweisen, dass einen kein Land der Erde als Staatsangehörigen anerkennt? Vielleicht gibt's eine Antwort im Internet. Ein spezialisierter Anwalt und das Ausländeramt wissen bestimmt, wie das geht.

Bist Du staaten los? Hast Du eine Staatsangehörigkeit eines nicht anerkannten Staates, bzw.Dein Water? Wenn Du in Deutschland geboren bist,hier lebst und volljährig bist hast Du grundsätzlich ein Recht auf die Deutsche Staatsangehörigkeit.Gehe bitte in Dein Bürgerbüro/ Stadtladen.Du wirst informiert,was Du vorlegen musst,erklären musst und nach dem notwendigen Formularkram wirst sicher eingebürgert.LG

AnanasPapaya 
Beitragsersteller
 26.01.2015, 11:22

Nein nicht staatenlos.. meine Staatsbürgerschaft ist ungeklärt.. das heißt ich könnte nicht mal meine alte Staatsbürgerschaft ablegen. Und dies scheint ein Problem für die zu sein.

Miramar1234  26.01.2015, 12:01
@AnanasPapaya

Ja ,da könnte eine Ausnahmeregelung notwendig sein.Bitte frag einfach,eventuell mußt Dich anwaltlich beraten lassen.Geh erstmal ins Bürgerbüro.Viel Glück.

AnanasPapaya 
Beitragsersteller
 26.01.2015, 22:08
@Miramar1234

Danke dir :)

Sta des Großvaters väterlicher seite ?

Herkunft Vater, dessen Vater ?

Dasselbe für Mama.

Und mit diesen Angaben kasnn man dir helfen.

So kann ich nur vermuten das ihr staatenklose aus demn Libanon seid.