Ein Wasserglas mit der Absicht kaputt gemachen?Welche Geldstrafe?
Ich habe mit der Absicht Wasser ins gesicht geworfen (Glas habe ich danach gegen Boden geschmissen und es ist kaputt gegangen),weil der Kellner mir ins Gesicht geschlagen hat . Welche Geldstrafe soll ich erwarten(Sachbeschädigung)? Welche er?(vorsätzliche leichte Körperverletzung mit dem ärtzlichen Attest
Vielen Dank
4 Antworten
Erstmal bekommst du den Eskalationspreis.
Der Rest wird sich zeigen.
Also ich muss die Kosten für das zerbrochene Glas erstatten ?
Das ist interessant, weil auch du dich der Körperverletzung schuldig gemacht hast. Wenn man das Glas als „gefährliches Werkzeug“ auslegt, könnte es für dich sogar eine „Gefährliche Körperletzung“ werden, während sein Schlag ins Gesicht als Notwehr gedeutet werden könnte. Also für ihn Straffreiheit, für dich, weil es ein minderschwerer Fall ist, drei Monate bis fünf Jahre Haft. Nachzulesen in § 224 StGB.
Alles Gute für dich....
ich hatte es auch anders verstanden.
Schlimmstenfalls musst Du Schadensersatz für das Glas bezahlen. Eine Anzeige wegen Sachbeschädigung wird wegen Geringfügigkeit wahrscheinlich in dem Fall im Sande verlaufen,
Vielen Dank 🌷
Und aus welchem Grund hat der Kellner dir eine geklatscht? Was ist dafür der Grund? Was war der Anfang der Eskalationsspirale? Niemand kann etwas sagen, wenn man den Ausgangspunkt nicht kennt. Jedenfalls gibt es keine Notwehr gegen Notwehr.
Weil ich mit einer schwangeren Freundin auf die Toilette wollten ,bevor wir die Bestellung abgegeben haben
Das Verfahren wird wegen "Pack schlägt sich, Pack verträgt sich!" eingestellt. Eventuell gegen eine Geldstrafe als Auflage. Wie hoch, wirst du noch erfahren. Das kann hier Keiner wissen. wir sind keine Hellseher. gäbe es dafür Listen bräuchte man keine Gerichte.
Die Ohrfeige wird als "Notwehr" gewertet, eventuell "Überschreitung der Notwehr" und bleibt vermutlich straffrei. Der Wurf mit dem Wasserglas wird nicht wegen dem kaputten Glas bestraft, sondern wegen TÄTLICHKEIT und versuchter SCHWERER Körperverletzung.
Wenn du so viel Unrechtsbewußtsein beim Staatsanwalt zeigst wie hier, dürfte die Geldstrafe saftig werden. Hoffentlich.
Schwere Körperverletzung kommt in diesem Fall allenfalls als "versucht" in Frage....
Hier handetl es sich um gefährliche Körperverletzung, da das Glas als Waffe benutzt wurde. Schwere Körperverletzung wäre es gewesen wenn es zu einer dauerhaften Verletzung gekommen wäre (zb. Verlust eines Augenlicht)
UPPS! Mein Fehler! Ist natürlich so wie du schreibst korrekt.... Danke für die Korrektur!
Nein ..sie haben die Beschreibung falsch verstanden..ich habe ihm das Wasser ins Gesicht geworfen ,weil er mich davor ins Gesicht geschlagen hat ..das Glas wurde einfach auf den Boden geschmissen und nicht in eine Person