Ist eine anmontierte Prothese eine Waffe?
Wenn man jemandem mit einer Arm/Beinprothese (Die anmontiert ist) ins Gesicht, klatscht, gilt es dann als Schlagwaffe oder Körperteil? Und wenn sie jemand zerstört, gilt es als Sachbeschädigung oder Körperverletzung?
Danke im Vorraus
4 Antworten
Eine strittige Frage. Das kommt auch auf die Art der Verwendung an, tendenziell sehe ich eine Prothese als gefährliches Werkzeug an, wobei beide Punkte vertreten werden können (dafür: RG Recht 1907, 264).
Eine Körperverletzung wäre für den Fall eher zu verneinen, ein bloßes Zerstören einer Prothese ist schwer unter den notwendigen Bedingungen "körperliche Misshandlung" oder "Gesundheitsschädigung" zu subsumieren, auch spricht der Strafzweckzusammenhang dagegen. Wenn der Täter bei der Tatausführung nichts von der Prothese wusste kommt eine versuchte Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung in Betracht.
Die Frage ist mal wirklich GUT, auch ein bisschen amüsant und sinnlos... aber egal...
Ich würde sagen keine Waffe... (in manchen Filmen gibts da ausfahrbare Messer drin oder geschosse) ....
beim 2. keine ahnung, das tut ja nicht mehr weh das Teil, also eine Sache?
So kann man natürlich auch mit Humor die Tatsache von Gliedmaßenverlust leichter nehmen...
In russland gab es mal so einen Fall, da hatte jemand eine Beinprothese, hat sie abgeschraubt und damit jemanden zusammengeknüppelt. Ich glaube es wurde dann entschieden, dass die Prothese eine Waffe ist weil sie eben abgeschraubt war und ihren Sinn als Körperteil nicht mehr beibehielt.
Ob das in deutschland so ist weis ich nicht..
Wenn ich die Prothese, wie im Fall aus Russland, "demontiere" um diese als Schlagwaffe ein zusetzen ist es eine Waffe, im anderen Fall ist es keine Waffe.
Allerdings stellt sich immer die Frage nach dem warum und wie, so darf man einem Prothesenträger durchaus unterstellen zu wissen, dass diese ungleich mehr Schaden zufügen kann als "normale" Körperteile. Habe ich mich verteidigt habe ich dies ohne Waffe getan, prügle ich hingegen auf einen ein und verwende dazu eben diese Prothese wird sie damit zur Waffe.
es ist sachbeschädigung, weil es ein gegenstand ist.
wenn man damit jemanden schlägt, kommt es darauf an, wie man das macht. tritt einer mit seinem prothesenbein zu oder haut einer mit seinem prothesenarm, könnte man davon ausgehen, dass es eine reaktion war, wie man sie eben spontan macht; man könnte vielleicht argumentieren, dass der prothesenträger wissen müsste, dass die prothese härter ist als ein körperteil und dass er daher fahrlässig gehandelt hat. schlägt derjenige extra mit der prothese zu, weil sie härter ist, dann ist das angriff mit einer waffe nach meiner meinung.
davon würde ich erstmal ausgehen. man könnte argumentieren, dass man in diesem moment nicht darüber nachgedacht hat, sondern sein körperteil eben entsprechend eingesetzt hat. ein richter könnte sagen, dass es fahrlässig wäre, weil man immer soweit denken müsste, müßte es aber nicht als waffengebrauch ansehen.
wenn einer nun aber sagt "haha, dir trete ich mit meinem eisen-bein vor die klappe", dann hätte man ein argument dafür, dass die prothese als waffe, mit voller absicht maximalen schaden anzurichten, eingesetzt wurde.
Die meisten Prothesen wiegen auch viel mehr als ein Bein, aber gehen wir davon aus dass die Prothese anmontiert ist, und der prothesenträger jemanden zusammenschlägt/tritt und die Prothese dabei verwendet.
Dann ist es doch ein Körperteil, weil es ja praktisch ein verlorenes Körperteil simuliert, oder?