Warum darf das Tatwerkzeug eingezogen werden bei einer Straftat. Verstehe ich nicht?

7 Antworten

https://dejure.org/gesetze/StGB/74.html

§ 74 StGB Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern

(1) Gegenstände, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht (Tatprodukte) oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind (Tatmittel), können eingezogen werden.

(2) Gegenstände, auf die sich eine Straftat bezieht (Tatobjekte), unterliegen der Einziehung nach der Maßgabe besonderer Vorschriften.

(3) 1Die Einziehung ist nur zulässig, wenn die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen. 2Das gilt auch für die Einziehung, die durch eine besondere Vorschrift über Absatz 1 hinaus vorgeschrieben oder zugelassen ist.

Das dient als Beweissicherung.

Gast0199764 
Beitragsersteller
 15.06.2019, 15:36

Aber dann müsste es wieder zurückgegeben werden - aber es kann ja auch eingezogen werden. Dann bekommt der Täter es nie wieder.

Mikromenzer  15.06.2019, 15:36
@Gast0199764

Nein Beweismittel müssen eine bestimmte Dauer sicher archiviert werden.

zum Beispiel ein Auto

ist als Tatwerkzeug einzustufen

ein Handy nach Verleumdungen / Beleidigungen / Stalking.

Beweissicherung

geht in sein Geld muss er nur neu kaufen

Gast0199764 
Beitragsersteller
 15.06.2019, 15:37

ein Handy kann aber auch eingezogen werden, dann bekommt der Täter es nie wieder.

peterobm  15.06.2019, 15:42
@Gast0199764

wie kommst darauf? für ne gewisse Zeit halt. nicht auf Ewig

peterobm  15.06.2019, 16:06
@Gast0199764

können eingezogen werden, genausogut auch wieder herausgegeben werden, liegt im Ermessen des Richters

Als Beweissicherung wird es einbehalten.

Gast0199764 
Beitragsersteller
 15.06.2019, 15:36

Aber dann müsste es wieder zurückgegeben werden - aber es kann ja auch eingezogen werden. Dann bekommt der Täter es nie wieder.

CharlieBrown64  15.06.2019, 15:37
@Gast0199764

Beweissicherung heißt auf hochdeutsch: Weg 4ever!

Gast0199764 
Beitragsersteller
 15.06.2019, 15:38
@CharlieBrown64

achso ich dachte du meinst mit Beweissicherung heißt bis zum Ende des Strafverfahrens, also dass der Täter es dann wiederkriegt nach der Gerichtsverhandlung / dem Strafbefehl.

Wieso soll es danach weiter einbehalten werden?

CharlieBrown64  15.06.2019, 15:42
@Gast0199764

Es gibt aber auch Wiederaufnahmeverfahren - kann man nie 100%ig wissen.

CharlieBrown64  15.06.2019, 15:46
@CharlieBrown64

Zu COSMiQs Zeiten war bei mir mal die Kripo. Die haben den kompletten Rechner mitgenommen "Beweissicherung". Nach 3 Jahren hab ich mal schriftlich angefragt, ob ich den Rechner wieder haben kann. NADA - der bleibt unter Verschluss.

JETZT? Sowieso zu alt. Uninteressant.

Lies Dir einfach mal die §§74ff StGB durch.