Warum darf das Tatwerkzeug eingezogen werden bei einer Straftat. Verstehe ich nicht?
Die Bestrafung erfolgt doch nach dem STGB, also darf es nicht als ,, Strafe '' gelten einfach das Eigentum des Täters wegzunehmen. Wieso ist diese Regelung so blöd ?
Das Drogen oder illegale Waffen eingezogen werden und vernichtet werden verstehe ich.
Aber ich meine, zum Beispiel ein Auto nach einer Gefährdung des Straßenverkehrs oder Autorennen,
oder ein Handy nach Verleumdungen / Beleidigungen / Stalking.
Und dass er die Tat dann nicht wieder begehen kann ist der größte Humbug. Kauft er sich halt ein neues Handy oder ein neues Auto, oder klaut ein Auto / Handy oder sonstwas.. oder leiht es sich irgendwo aus.
7 Antworten
https://dejure.org/gesetze/StGB/74.html
§ 74 StGB Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern(1) Gegenstände, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht (Tatprodukte) oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind (Tatmittel), können eingezogen werden.
(2) Gegenstände, auf die sich eine Straftat bezieht (Tatobjekte), unterliegen der Einziehung nach der Maßgabe besonderer Vorschriften.
(3) 1Die Einziehung ist nur zulässig, wenn die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen. 2Das gilt auch für die Einziehung, die durch eine besondere Vorschrift über Absatz 1 hinaus vorgeschrieben oder zugelassen ist.
Das dient als Beweissicherung.
Nein Beweismittel müssen eine bestimmte Dauer sicher archiviert werden.
zum Beispiel ein Auto
ist als Tatwerkzeug einzustufen
ein Handy nach Verleumdungen / Beleidigungen / Stalking.
Beweissicherung
geht in sein Geld muss er nur neu kaufen
ein Handy kann aber auch eingezogen werden, dann bekommt der Täter es nie wieder.
wie kommst darauf? für ne gewisse Zeit halt. nicht auf Ewig
können eingezogen werden, genausogut auch wieder herausgegeben werden, liegt im Ermessen des Richters
Als Beweissicherung wird es einbehalten.
Aber dann müsste es wieder zurückgegeben werden - aber es kann ja auch eingezogen werden. Dann bekommt der Täter es nie wieder.
Beweissicherung heißt auf hochdeutsch: Weg 4ever!
achso ich dachte du meinst mit Beweissicherung heißt bis zum Ende des Strafverfahrens, also dass der Täter es dann wiederkriegt nach der Gerichtsverhandlung / dem Strafbefehl.
Wieso soll es danach weiter einbehalten werden?
Es gibt aber auch Wiederaufnahmeverfahren - kann man nie 100%ig wissen.
Zu COSMiQs Zeiten war bei mir mal die Kripo. Die haben den kompletten Rechner mitgenommen "Beweissicherung". Nach 3 Jahren hab ich mal schriftlich angefragt, ob ich den Rechner wieder haben kann. NADA - der bleibt unter Verschluss.
JETZT? Sowieso zu alt. Uninteressant.
Lies Dir einfach mal die §§74ff StGB durch.
Aber dann müsste es wieder zurückgegeben werden - aber es kann ja auch eingezogen werden. Dann bekommt der Täter es nie wieder.