Kann / Darf jeder Polizeibeamte auf einer Polizeiwache über das Kennzeichen einen Halter eines Fahrzeuges ermitteln?
Kann / Darf jeder Polizeibeamte auf einer Polizeiwache über das Kennzeichen einen Halter eines Fahrzeuges ermitteln?
2 Antworten
Hallo,
ja die Rechte hat jeder von uns. Ob wir das dürfen hängt davon ab, ob es dienstlich geboten ist.
Interessiert mich nur, welche Autos mein Nachbar hat, oder wer der Halter des coolen Ferrari ist => nein darf ich nicht
Steht ein Fahrzeug z.B. in der Feuerwehranfahrtszone und ich versuch erst den Halter ausfindig zu machen, bevor ich das Fahrzeug abschleppen lasse => Ja, darf ich
Hallo gesetz123,
Ja kann und darf er, insofern es dienstlich erforderlich ist. Allerdings wird Niemand überprüfen, ob die Abfrage dienstlich erforderlich ist. Aber jede Abfrage wird namentlich protokolliert und jeder Missbrauch der Abfragemöglichkeit stellt ein Dienstvergehen dar und kann disziplinarrechtliche Folgen haben.
Selber kann er die Abfrage nur innerhalb seines Bundeslandes tätigen, weil er nur Zugriff auf die sich dort befindlichen Dienstrechner hat. Befindet er sich in einem anderen Bundesland muss ein Kollege von dort die Abfrage tätigen. Macht aber praktisch gesehen keinen Unterschied, ob er sich selber an den Rechner setzt oder ob ein Kollege die Abfrage tätigt.
Übrigens, Du selber darfst auch eine Halterabfrage tätigen, wenn Du ein berechtigtes Interesse vorweisen kannst:
Die Voraussetzungen hierfür sind im § 39 des Straßenverkehrsgesetzes angeführt. (http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__39.html)
Schöne Grüße
TheGrow
Sorry hab mich wahrscheinlich zweideutig ausgedrückt.
Das mit dem Bundesland war nicht auf die Fahrzeuge bezogen, sondern da drauf, dass ein Polizeibeamter nur die Computer nutzen kann, die sich in den Dienststellen in seinem Bundesland befinden. Der Nutzername und das Passwort, das jeder Polizeibeamte hat ist in anderen Bundesländern nicht freigeschaltet.
Sowohl die amtlichen Kennzeichen, wie auch die Versicherungskennzeichen kann ich natürlich wie von Dir angeführt völlig unabhängig wo das Fahrzeug zugelassen ist abfragen.
Deine Ausführungen sind soweit richtig. Das einzige, was nicht stimmt: Ein Polizeibeamter kann den gesamten deutschen Fahrzeugbestand abfragen, nicht nur Zulassungen innerhalb seines Bundeslandes. ;-)