Ein Monat kein warmes Wasser wegen defekter Gastherme. Was für Mietminderung kann man erwarten?
5 Antworten
Aus einem aktuellen Fall in der Nachbarschaft weiß ich, daß bei ausfallender Warmwasserversorgung die Miete um 20 % gekürzt werden kann. Das ist hier in der Stadt üblich. Ob das bei euch auch so möglich ist, solltest du mit einem Anwalt klären. Evtl. gibt es auch eine Beratungsstelle für Mietrecht bei euch.
... wenn Du denn Vermieter bist und an der Angelegenheit die Schuld aufgebrummt bekommst, rechne mit 10%. So jedenfalls der BGH in einem Fall aus Karlsruhe 2008.
Ein Monat kein warmes Wasser wegen defekter Gastherme. Was für Mietminderung kann man erwarten?
Manerwtete nicht sondern man macht eine Mietminderung!
Eine Mietminderung setzt voraus das man dem Vermieter nachweislich die Mängel unter Fristsetzung zur Behebung gemeldet hat und zwar so:
- Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.
(Per Einwurfeinschreiben)
- Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.
- Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Alsonicht schreiben „umgehend“ oder„sofort“, sondern „bis zum [Datum in dreiWochen].
- Kündigen Sie dem Vermieter an, dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme (Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.
Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.
Neben oder anstatt der Ersatzvornahme darf die Miete angemessen gemindert werden.
Die Hausverwaltung wurde noch am 6. August informiert.
Wie wurde informiert.
Wenn es einen Nachweis gibt dann kann auch rückwirkend eine Mietminderung gemacht werden die Höhe ist halt eine Einzelfallentscheidung daher sollte die Höhe ein Fachmann festlegen.
Ich denke dass Du da falsch liegst denn der Fragesteller hat als Kommentar geschrieben:
Wir haben immer noch kein warmes Wasser...
Das hängt von einigen Faktoren ab. Aber ich glaube, bei "nur" einem Monat - keine.
Aber ich glaube, bei "nur" einem Monat - keine.
Doch, ein Mangel an der Mietsache kann immer zu einer Mietminderung berechtigen, egal, ob dieser 1 Tag oder mehrere Monate vorliegt.
Mietminderungen werden grundsätzlich taggenau ermittelt, so der Minderungsbetrag unterschiedlich ausfällt.
Wir haben immer noch kein warmes Wasser...
warum lässt man sich sowas 1 Monat gefallen oder war das angekündigt?
Die Hausverwaltung wurde noch am 6. August informiert.
Der Verantwortlicher Hausverwalter war drei Wochen am Urlaub (zum Glück war ich auch zwei Wochen weg). Er muss sagen ob die Gastherme (22 Jahre alt) repariert wurde, oder eine neue wurde gekauft, wie ein Techniker vorgeschlagen hat.
... wurde sie auch mit Frist aufgefordert reparieren zu lassen?
Vielleicht fragt hier ein Vermieter, der in aller größter Angst um den Teilverlust seiner Mieteinnahme fürchtet!? Die Frage ist jedenfalls so gestellt!