Ein Gang zum Friseur beim Kind - gleich eine Körperverletzung?
Hallo liebe Mitstreiter,
ich hab einen Sohn, der 10 Jahre alt ist - der lebt bei seiner Mutter, die das alleinige Sorgecht hat. Es besteht Kontakt, Umgang - Unterhalt wird bezahlt.
Nun mag das Kind keine langen Haare, wird aber nie von der Mutter zum Friseur geführt - die Haare stehen bis zur Nase. Bei mir hat sie bereits angekündigt, sie zeigt mich wegen Körperverletzung an, wenn wir mit dem Kind zum Friseur gehen - das Kind will aber zum Friseur, da es nicht mehr richtig sehen kann und die Haare stören beim Essen etc.
Welche Rolle spielt hierbei der Wunsch des Kindes und Verletzung des Kindeswohls - durch Mutter's Verbot zum Friseur zu gehen?!!
Danke
12 Antworten
Tu es einfach wenn sie dich anzeigt geh zum jugendamt denn seine mutter schadet ihm ja mehr als ein haarschnitt außerdem wird das kindeswohl gefährdet (z.B. wegen schlechter sicht)
Schnapp dir dein Kind und geh mit ihm zum Friseur. Wenn der kleine nicht mehr geradeaus durch die Augen schauen kann, ist das auch Körperverletzung. Wie soll er durch die Gardine vor den Augen richtig gucken können:-) ?
Das Kindeswohl wird mit zu langen Haaren nicht verletzt.
Mit der Körperverletzung wird sie aber so einfach nicht durchkommen, wenn das Kind zum Frisör will.
der lebt bei seiner Mutter, die das alleinige Sorgecht hat
die mutter bestimmt da sie das sorgerecht hat. und wenn die mutter es verbieten dann ist das ihr recht. du kannst nichts tun und ja sie kann dich wegen körperverletzung anzeigen.
Wenn der Knirps es selbst möchte, dann kannst du ihn freilich zum Friseur bringen. Das ist keine Körperverletzung. Das Verhalten der Mutter ist bedenklich. Warum hat sie das alleinige Sorgerecht?
Aber du bist als Vater eingetragen? Und zahlst Unterhalt. Dann würde ich auch raten, für das Sorgerecht zu kämpfen. Es ist auch dein Kind.
Seit letztem Jahr Mai kannst Du die gemeinsame Sorge auch gegen den Willen der Mutter erhalten, weißt Du das?
beantrage das gsr. lade zum gespräch beim jugendamt und erkläre es dort gemeinsam mit ihr. wenn sie es nicht tut, dann beantrage es beim familiengericht.
weil wir nicht verheiratet waren - und später wo wir getrennt waren, hat sie mir keins geben wollen.... aus prinziz bzw. bestrafung fürs nichtheiraten...