mutter ist mit den kinder unbekannt verzogen?
Hi, die mutter ist mit den kindern unbekannt umgezogen ihr handy ist nicht ereichbar wir haben gemeinsamme sorgerecht sowie umgangs reglung was kann man tun?
2 Antworten
wie weit ist die mutter mit den kindern verzogen? hatte sie die erlaubnis von dir mit den kindern wegzuziehen? geh zum einwohnermeldeamt u. lege fest, dass die kinder nicht umgemeldet werden dürfen ohne deine ausdrückliche erlaubnis. weiterhin dürfen sie nirgends neu angemeldet werden.
suche dir einen anwalt und stelle einen antrag bei gericht auf rückführung der kinder und auf erteilung des alleinigen abr, vorausgesetzt du möchtest das die kinder bei dir zukünftig leben. besprich dich mit deinem anwalt über eine anzeige bei der polizei wegen kindesentziehung oder entführung, abhängig davon wo sie mit den kindern verschwunden ist. sperr die ausreise der kinder bei der grenzpolizei, so kann und darf sie ohne deine einwilligung das land mit den kindern nicht verlassen.
damit solltest du sofort anfangen. gingen die kinder in die kita oder schule? dann dort vorsprechen und abmeldungen für ungültig erklären, da dies ohne dein einverständnis erfolgte.
du gehst zum einwohnermeldeamt und hast berechtigten grund, da du der vater der kinder bist und ein recht hast zu wissen wo sie sind. hast du das aufenthaltsbestimmungsrecht mit der mutter gemeinsam oder wurde es dir entzogen von einem gericht?
das gericht hat das aufenthaltsbestimmungsrech an die mutter übertragen obwohl sie garnicht fähig war die kinder zu erzehen und habe dagegen geklagt aber nichts raus vater hat immer opfer zusein egal was er macht oder nachweise vorliegt
gut wenn sie das alleinige abr hat, dann kann sie hinziehen wo sie will. dann muss sie dich nicht fragen. sie hat allerdings dafür zu sorgen das der umgang stattfindet. wenn sie weit weg gezogen ist, wird sie sich gedanken machen, wie sie die kinder bringt und holt.
hier solltest du dann einen anwalt konsultieren und mal hier reinschauen:
Nö, wenn sie das ABR hat, dann muß sie sich keine Gedanken darüber machen, wie sie das Kind holt oder bringt.
Das müßte sie, wenn überhaupt, nur dann, wenn das gemeinsame ABR vorliegt.
doch das muss sie, weil sie die distanz geschaffen hat. kann er zu ihren lasten einfach so durchsetzen vor gericht.
Das Einwohnermeldeamt muß Dir die Adresse mitteilen.
Natürlich darfst auch Du einfach umziehen, deswegen bekommst Du die Sorge nicht genommen. Du mußt nur erreichbar sein.
Der Wegzug an sich gefährdet den Umgang nicht, dass sie die Adresse nicht mitteilt, schon.
Sie durfte die Distanz schaffen, sie hat das alleinige ABR.
Da kann man ihr nichts negatives draus basteln.
das abr hat mit dem umgang nichts zu tun. wenn sie distanzen schafft, muss sie damit rechnen, dass sie die kosten trägt oder aufgefordert wird, die kinder zu holen und zu bringen. gerade wenn er in prekären finanziellen lagen ist. dann kann er das gerichtlich beantragen und sie wird verurteilt dazu.
Die Mutter hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht laut der 1. Frage.
Sie darf also umziehen, ohne dass da ein Kindesentzug vorliegt.
Und nochmal: Das Einwohnermeldeamt muß die Kinder an dem Ort anmelden, an dem sie tatsächlich ihren Lebensmittelpunkt haben.
Völlig egal, ob sich die Eltern da in der Wolle haben oder nicht.
Hier wird nur nach dem tatsächlichen IST-Zustand gefragt.
davon schreibt er hier nix. das einwohnermeldeamt darf die kinder nicht anmelden ohne unterschrift beider eltern bei gsr. das nochmal zu deiner info. so ist die richtige umsetzung. wenn der vater dann noch ein verbot der ummeldung erteilt, dann passiert erst recht nix.
sollte ein übereifriger sb die sache anders handeln, hat er rechtlich falsch gehandelt, das wird rückgängig gemacht und der sb hat ein problem mit seinem vorgestzten.
vorzulegen bei ummeldung sind negativbescheinigung über asr oder beschluss über alleiniges abr. alles andere wird nicht akzeptiert. so is der IST-ZUSTAND.
Lieber Himmel, ich habe Dir das entsprechende Meldegesetz gepostet. Du liegst falsch.
Zum Einwohnermeldeamt und eine Anfrage stellen.
Seit wann sind Mutter und Kinder denn nicht mehr zu erreichen? Wie alt sind die Kinder?
Ist die Umgangsreglung strafbewehrt?
seit eine woche die kinder sind 8 und 9 jahe alt,
ob diereglung der umgang strafbewert habe keine ahnung wie soll ich dass wissen?
das weißt du wenn du einen gerichtlichen beschluss hast. dort würde drinnen stehen, dass umgangsboykott mit ordnungsstrafe ersatzweise haft und androhung entzug sorgerecht geahndet wird. hast du so einen beschluss. was machst du denn seit einer woche? hast du klage eingereicht? anzeige bei der polizei gemacht? warum sind die kinder nicht in der schule? was sagt die schule? hast du die ummeldung verboten und rückgängig gemacht?
ich habe es mir garnicht gedacht das die mutter sowas überhaupt tut, ich dachte sie hat vieleicht einen grund dafür und wird sich in paar tagen bei mir melden, aber leider hat sie es nicht.. danke ihnen jedenfalls muss man doch was tun und zwar so schnell wie möglich
frage mal deinen anwalt, wie es sich verhält das sie ohne deine einwilligung die kinder aus der schule genommen hat. nur weil sie abr hat, braucht sie dafür immer noch deine zustimmung. wie stehen die möglichkeiten das abr zurück zu beantragen?
Das steht in dem Umgangsbeschluss drin.
danke erst mal, ich habe garkeine ahnung wo die mutter verzogen ist sie ist einfach nicht mehr da auch die kinder habe vor eine woche die mutter geschrieben weil ich die kinder sehen wollte sie hat sich verweigert irgend welcher info mir mitzuteillen und nun ist nicht mehr ereichbar die kinder sind 8 und 9 jahre alt und wollten gern zu mir ..
eine frage noch was wenn das Einwohnermeldeamt mir die adresse nicht teilen wollen für irgen einer grund?
zur umzug tema weiß ich nur dass ich nicht umziehen dürfte und sollte nur in die nähe von den kinden wohnen um die älterliche sorge ausüben zukönnen ich bin garnicht sicher ob die mutter doch mit den kinder ohne meine einverständnis irgend wo umziehen darf auf die andere seite solche umzug gefärdert den umgang oder wie sieht es rechtlich aus?