Eigener Baum Umgestürzt, kein Schaden an 3te. An wem muss ich das melden?

3 Antworten

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Wenn der Baum von Eurer regionalen Baumschutzverordnung geschützt war, solltest Du Beweise für das natürliche Ende Deines Baumes sichern: Fotos, Video, Zeugen.

In den meisten Bundesländern sind meines Wissens die Grünflächenämter dafür zuständig. Aber wie Deepdiver schon schrieb, würde ich mich damit auch nur melden, wenn der Baum irgendwo registriert war.

Besonders tückisch werden die Ämter, wenn Du schon mal eine Fällgenehmigung beantragt hattest, die abgelehnt wurde, und jetzt der Baum "einfach so" umfällt. Da solltest Du noch einen Baumfachmann den gefallenen Baum untersuchen lassen und so offiziell erklären lassen, dass der Baum schon krank und sturzgefährdet war.

DerBube01 
Beitragsersteller
 03.01.2018, 08:46

Ok Danke,

Ging ja nur um den Fall wenn es so wäre.

Der Baum soll auf jeden fall bleiben, da dort viele Eichhörnchen sind und unsere Enten darunter Schutz finden.

Minster  03.01.2018, 08:54
@DerBube01

Ich wollte Dir ja nichts unterstellen. Manchmal läuft es eben blöd.

Außerdem findest auch Du unter einem Walnussbaum Schutz: vor Mücken und Fliegen. Die Ausdünstungen des Baumes vertreiben die Biester zuverlässig.

Nur, wenn der Baum eingetragen ist muss es gemeldet werden.

Aber das Kann das Ordnungsamt dir sagen.

DerBube01 
Beitragsersteller
 03.01.2018, 07:36

Ok Danke

Deepdiver  03.01.2018, 07:37
@DerBube01

Da sind alle Bäume eingetragen, die es zu schützen gilt.

Nicht dass ich den Zersäge und mich schwärzt jemand an und es keine Beweise gibt das er Umgekippt war!