Eigentümer lebt mit Mieter in einer Wohnung

3 Antworten

Als normalen Mieter betrachten , denn du bist kein Mieter sondern Vermieter !

Das könnt ihr formlos machen .Nur wegen der Miete befürchte ich leider Schwierigkeiten , denn Geld und Freundschaft sind oft zwei paar Schuhe .

Den Vertrag braucht es nur zur Vorlage bei der Kommune zur Eintragung des Wohnsitzes im Personalausweis .

Ein Untermietvertrag ist hier nicht nötig da Du ja Eigentümer bist.

Ich hätte ein Muster für Wohnraum (Zimmer) möbliert.

http://home.arcor.de/anitari/zimmermietvertrag-muster-moebliert.pdf

Wenn Du unmöbliert vermietest kannst Du einen ganz "normalen" Mietvertrag nehmen.

Du nimmst einen ganz normalen Mietvertrag, denn es gibt im rechtlichen Sinne keinen Untermietvertrag.

Die Frage ist, möbliert oder nicht möbliert.

MfG

Johnny