Mietvertrag bei Eigentümerwechsel!?
Hallo zusammen,
ich habe eine Wohnung gekauft in der bereits Mieter sind. Da ich die Wohnung nicht benötige bleiben die Mieter drin. Der Verkäufer teilte mir mit es müsste im Mietvertrag nichts geändert werden den er mit seinen Mietern hatte. Es muss lediglich das Anschreiben welches ich meinen neuen Mietern geschickt habe mit beigefügt werden, in dem steht das ich neuer Eigentümer bin und meine Bankverbindung damit sie die Miete zukünftig zu mir überweisen.
Ist das korrekt?
9 Antworten
Das ist so korrekt, du brauchst die Mieter lediglich anschreiben und denen deine Kontoverbindung mitteilen und selbstverstaendlich deinen Namen und deine Anschrift. Am besten ist es du laesst dir eine Fotokopie des Mietvertrages von dem Verkaeufer geben, damit du auch informiert bist was vereinbart wurde.
Mietvertrag bei Eigentümerwechsel!?
Der bestehende gilt weiter. Nur Name und Bankverbindung des Vermieters ändern sich.
Es muss lediglich das Anschreiben welches ich meinen neuen Mietern geschickt habe mit beigefügt werden, in dem steht das ich neuer Eigentümer bin und meine Bankverbindung damit sie die Miete zukünftig zu mir überweisen.
Darauf würde ich als Mieter nicht reagieren.
Der alte Eigentümer/Vermieter sollte zusätzlich den Mietern bestätigen das Du ab ... Eigentümer und somit Vermieter bist.
ich habe eine Wohnung gekauft in der bereits Mieter sind. Da ich die Wohnung nicht benötige bleiben die Mieter drin. Der Verkäufer teilte mir mit es müsste im Mietvertrag nichts geändert werden den er mit seinen Mietern hatte.
Richtig, denn es gilt:
BGB § 566
Kauf bricht nicht Miete
(1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.
2) Erfüllt der Erwerber die Pflichten nicht, so haftet der Vermieter für den von dem Erwerber zu ersetzenden Schaden wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Erlangt der Mieter von dem Übergang des Eigentums durch Mitteilung des Vermieters Kenntnis, so wird der Vermieter von der Haftung befreit, wenn nicht der Mieter das Mietverhältnis zum ersten Termin kündigt, zu dem die Kündigung zulässig ist.
Es muss lediglich das Anschreiben welches ich meinen neuen Mietern geschickt habe mit beigefügt werden, in dem steht das ich neuer Eigentümer bin und meine Bankverbindung damit sie die Miete zukünftig zu mir überweisen.
Der alte Vermieter sollte seine Mieter über den Verkauf informieren und sie als neuer Eigentümer benennen.
MfG
Johnny
Ja das ist korrekt, allerdings würde ich mir eine Kopie machen lassen von diesem Vertrag. Wenn der Mieter alles ändert sollte das keine Probleme geben.
Der Mietvertrag bleibt bestehen, Du trittst in alle Rechte und Pflichten des Verkäufers ein