Eigenes Fahrrad wurde angeschlossen?
Wenn das eigene Fahrrad von einer anderen Person abgeschlossen wurde (ohne die Erlaubnis durch den Besitzer! ), inwieweit ist das eine Straftat? Freiheitsberaubung? Sachbeschädigung? Recht auf selbst bestimmter Aufenthalt?
5 Antworten
Wurde das Fahrrad abgeschlossen, damit Du nicht mehr weg kannst? Das ist dann trotzdem keine Freiheitsberaubung, da Du ja jederzeit anders hättest weggehen können. Wurde Dir der Schlüssel vorenthalten? Dann würde ich es eher als Unterschlagung betrachten. Es gibt da aber noch einen Paragraphen, bei dem es sich um - ich weiß jetzt nicht genau die Bezeichdnung- irgend etwas mit "Wegnahme" handelt.
Jetzt habe ich den Sachverhalt verstanden. Ich glaube, Du hättest die Polizei rufen können. Wenn Du selber das fremde Schloß geknackt hättest, wäre nicht so gut gewesen wegen Sachbeschädigung. Zu welchem Straftatbestand man das Anschließen des fremden Fahrrades nun bezeichnen soll, weiß ich nun auch nicht, evtl. als Behinderung? Wenn jemand mein Auto zuparkt ist das auch Behinderung.
Die eigentliche Straftat folgt erst noch. Der Dieb hat dein Fahrrad mit seinem Schloss gesichert, damit er deins heute Nacht in Ruhe knacken kann. Altbekannte Masche.
Ich glaub das hat irgendwas mit eingriff auf fremder Besitztümer zu tun kp... aber rechtlich gesehen kann das ein Spaß sein oder so... also ich glaube nicht das dass sehr weit rechtlich verfolgt wird
Dabei dürfte es sich um ein Diebstalsdelikt handeln.
Auf jeden Fall strafbar, da Du als Eigentümer (nicht bloß Besitzer wie andere Antworten suggerieren) nicht die Möglichkeit hast, mit Deinem Eigentum nach Belieben zu verfahren (was für ein Wortwitz beim Fahrrad^^). Sonst weiß ich nicht, was es noch sein könnte.
ich war in der Stadt, habe Fahrrad am hbf angeschlossen und nachher stand ein fremdes Fahrrad angeschlossen an meinem