Unabgeschlossenes Fahrrad, Darf man das einfach so mitnehmen?

6 Antworten

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Grundsätzlich ja. Irgendeinem muss es ja gehören. Wenn es im Keller rumsteht, würde ich mal den Hausbesitzer ansprechen. 

Nein, mitnehmen kannst Du es nur, wenn der Eigentümer zustimmt

Du kannst höchstens auf dem Fundbüro erfragen, wie Du vorgehen mußt

Nein, das wäre Diebstahl du kannst es aber beim Fundbüro oder der Polizei als gefunden melden und wenn es nach einer bestimmten Zeit welche die dir sagen können sich niemand meldet kannst du es behalten.

melde es der polizei als "gefunden". Wenn sich innerhalb eines Jahres der Besitzer nicht meldet, dann gehört es, auf Nachfrage bei der Polizei, rechtmäßig dir.

Ja, so sieht das in so gut wie allen Fahrradkellern aus. Die verwandeln sich sehr schnell in Sperrmülllager. Mitnehmen darfst du das Fahrrad aber trotzdem nicht. Benutzen eigentlich auch nicht, da hätte ich aber an deiner Stelle keine Skrupel. Hängste halt nen Zettel im Keller auf: 'Fahre gerade das Rad Soundso. Name, Telefonnummer.' Diebstahl kann dir dann keiner vorwerfen und ein Paragraf gegen unautorisierten Sperrmüllgebrauch ist mir nicht bekannt.

Was gar nicht so selten passiert, ist, dass Leute einfach ein neues Schloss an so ein Rad machen, ohne Zettel. Das ist dann schon kriminell.