stehendes Fahrrad auf ausparkendes Auto gekippt, Versicherung/ Eigenverschuldung?
Guten Morgen, ich mache gerade eine Ausbildung. Da es noch gutes Wetter hab bin ich mit dem Fahrrad zur Arbeit gefahren und nicht mit dem Auto. Habe mein Fahrrad in der Mitte eines Parkplatzes abgestellt und abgeschlossen. Den gesamten Tag stand es wie eine eins, irgendwann als ein Kollege aus dem Parkplatz daneben ausgeparkt ist, ist mein Fahrrad gegen sein Auto gefallen und hat einen Schaden von 150€ verursacht. Der Kollege gibt mir die Schuld, mir ist allerdings schleierhaft warum es den ganzen Tag hätte stehen sollen und dann erst wenn er ausparkt ohne ersichtlichen Grund umstürzt. Da ich aber noch in der Probezeit bin will ich jetzt keinen Aufstand im Betrieb machen, er hat mir jetzt heute aber die Rechnung hingelegt. Wie verfahre ich damit? Zahlt meine Versicherung? Oder beidseitige Verschuldung/bzw seine, da er das Fahrrad beim ausparken hätte sehen müssen? Bin vollens überfordert, wohne alleine und kann mir das aus meiner eigenen Tasche eigentlich echt nicht leisten..
15 Antworten
Schön, dass Du uns Hobby-Juristen fragst, aber das wird Dir nicht viel weiterhelfen.
Weder kennen wir die genaue Rechtslage, noch haben wir die Gegenseite gehört. Deshalb gibt es keine Fakten, sondern nur Vermutungen.
Du sagst, Dein Fahrrad - das auf einem Autoparkplatz normalerweise nichts zu suchen hat - sei dem Arbeitskollegen ins Auto gefallen. Damit gibst Du doch Deine Schuld zu. Also wäre es ein Fall für Deine Haftpflichtversicherung (private oder speziell fürs Fahrrad) oder Du zahlst den Schaden aus eigener Tasche.
Auf der anderen Seite glaube ich eher an die Physik. Und die sagt, dass die Einwirkung des Autos auf das Fahrrad stärker ist als umgekehrt. Das wiederum wirft die Frage auf, auf welcher Seite das Fahrrad lag: Zum Auto hin (ist für mich unwahrscheinlich, kann aber passiert sein) oder vom Auto weg. Dann wäre der Kollege dagegen gefahren und hätte es umgestoßen.
Ich würde, egal, ob Azubi oder nicht, den Kollegen einfach mal fragen, ob er Belege für seine Behauptung hat. Gib ihm also die Rechnung zurück mit der Bitte, den Sachverhalt nachvollziehbar zu erklären und warum und wie das Fahrrad - wenn es jetzt kein tonnenschweres Hollandrad ist - den Schaden hätte verursachen können.
Du kannst ja auch sagen, Du hast Dir das Auto angeschaut und keinerlei Lackspuren vom Rad gefunden - und umgekehrt. Vorher würde ich das Rad aber aus dem Weg schaffen.
Ansonsten gilt: Lernen durch Schmerz; also 150 Euro zahlen und nächstes Mal das Rad auf einem Fahrradparkplatz, einen Zaun, auf einer Wiese abstellen (und anketten).
Dass ich daneben liege, kann ja sein, denn ich habe doch extra für alle Leser gesagt: "Schön, dass Du uns Hobby-Juristen fragst, ..."
Aber wer sagt mir, dass Du Recht hast? Vielleicht liegst Du ja daneben.
"Der PKW-Fahrer hatte doch mit Sicherheit auch die Möglichkeit sein Auto wo anders abzustellen." Mit Sicherheit? Woher nimmst Du die?
Möglicherweise waren ja alle anderen Parkplätze belegt.
Und das es keine Haftpflichtversicherung für Fahrräder gibt, ist ja auch nichts Schlimmes. Ich kenne mich mit Fahrrädern nicht aus. War ja nur ein Gedankengang - vielleicht ein neues Geschäftsfeld?
Wegen all dieses laienhaften Hin und Hers liebe ich ja auch GF so.
In diesem Fall haftest Du natürlich für den Schaden, der von Deinem Eigentum ausging.
Das Auto ist gesichert nicht gegen das Fahrrad gesprungen.
Das zahlt normalerweise eine private Haftpflichtversicherung.
Die wehrt auch unberechtigte Forderungen ab.
Bei motorisierten Zweirädern ist es grundsätzlich so, dass die Versicherung des Zweirades diesen Schaden nicht übernehmen muss. Gemäß einschlägiger Rechtsauffassung kann ein Zweirad auch durch äußere Einwirkungen wie Wind oder spielende Kinder umstürzen. Hier wäre es also das Risiko des anderen Verkehrsteilnehmers.
Du kannst versuchen, den Schaden über Deine Privathaftpflichtversicherung zu regulieren. Welchen Erfolg Du damit hast, wird sich zeigen.
Warst du dabei als er den Unfall gebaut hat?
Hat er die Polizei informiert?
Dich sollte keine Schuld treffen.
Ja, ist auch schön für ihn, hast du trotzdem nichts mit zu tun.
Der Sachverhalt wird sich anhand der Beschädigungen am KFZ wohl relativ leicht feststellen lassen (Anprallspuren) dazu muss nur jemand Geld in die Hand nehmen und einen vereidigten Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragen. Die Kosten betragen allerdings mindestens 400 bis 600 Euro, zahlen muss in dem Fall der, der durch das Gutachten als Schadensersatzpflichtiger ermittelt wird. Auch hat der Geschädigte die Möglichkeit einen Rechtsanwalt auf Kosten des Haftpflichtigen zu mit der Wahrnehmung seiner Rechte zu beauftragen.....
Leute, wer will denn diesen Schaden so in die Höhe trieben.... So kann man mal ganz leicht aus einer Mücke einen richtig dicken Elefanten machen.
Glaubt mir, ich arbeite für eine Versicherung und das Kostenrisiko wird keine Versicherung eingehen. Ausserdem ist das auch im Sinne der Versichertengemeinschaft wenn Kosten überhaupt nicht erst entstehen. Denn eins ist Sicher... der Versicherung kostet die Schadensregulierung nicht einen Cent... Zahlen muss es so oder so die VERSICHERTENGEMEINSCHAFT und der ist es lieber 150 Euro zu zahlen als das Risiko einer vierstelligen Schadenssumme in Kauf zu nehmen.
Solange keine Schuld bewiesen ist, solltest du gar nichts zahlen.
er hat mir die Schuld gegeben, ich habe nichts dagegen gesagt. 2 Wochen ist es jetzt her, er war bei einer Werktstatt und jetzt so..
Nein ich war nicht anwesend, gab auch keine anderen Zeugen.
Ich weiss nicht, mein Fahrrad hatte kein Gepäck oder sowas geladen, was Verursacher des Umkippens gewesen sein könnte. ach man wieso komme ich immer in so sch31$ Situationen.
Wie verfahre ich damit?
Du legst sie deiner Privathaftpflicht mit einer Schadenhergangsbeschreibung vor.
Zahlt meine Versicherung?
Sie zahlt wenn dich eine Schuld trifft und wehrt die Forderung ab, wenn dem nicht so ist.
also würdest du mir nahelegen die Schuld einzuräumen?
Ist Deutsch nicht deine Muttersprache?
Ich habe dir gesagt du sollst deine HPV einschalten und die deine Schuld bewerten lassen.
Entweder regulieren sie, oder sie wehren für dich - notfalls auch gerichtlich - ab.
Du machst sonst gar nichts, vor allem gibst du kein schriftliches Schuldeingeständnis ab.
Mit deiner Einschätzung liegst du völlig daneben.
Auch wenn er ein Fahrrad nicht auf einem PKW-Parkplatz abstellen dürfte, muss er nicht den Schaden an dem PKW zahlen, wenn er diesen Schaden nicht verursacht hat.
Der PKW-Fahrer hatte doch mit Sicherheit auch die Möglichkeit sein Auto wo anders abzustellen. Unter anderem hätte er auch das Fahrrad wo anders hinstellen können.
Seine Privathaftpflichtversicherung wird dies aus dieser Schadensschilderung auch erkennen und für ihn den Schaden abwehren. Bedeutet er muss diesen auch nicht zahlen.
Noch eine Anmerkung, es gibt keine spezielle Haftpflichtversicherung für ein Fahrrad.