Hausmeister kettet Fahrrad an?
Hallo, ich fahre jeden Morgen mit dem Rad zur Schule. Auf Grund meines knappen Ankommens hatte ich mein Fahrrad auf dem Bibliotheksstellplatz (der nur für Kunden ist) abgestellt und nicht in dem dafür vorgesehenen Fahrradkeller der Schule. Als ich und ein paar Freunde Schulaus hatten standen wir nun vor doppelt verschlossenen Rädern. Die Bibliothekarin meinte nur dass wir den Hausmeister fragen sollen, der diese abgeschlossen hat. So wollte der uns Areststunden dafür geben wenn wir unsere Räder wieder aufgeschlossen haben wollen, was wir natürlich nicht eingesehen haben.
Also... darf der Hausmeister, von Schule und Bibliothek, einfach unsere Räder abschließen und sie nur im Gegenzug zu Areststunden wieder öffnen?
Darf der Hausmeister überhaupt, über die Schulzeit hinaus Schülereigentum behalten bzw festsetzen?
Und dürfen wir Schüler die Schlösse dann einfach knacken? ("Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren", heißt es im BGB. "Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen", dürfe man sie dem Täter "mit Gewalt wieder abnehmen".)
8 Antworten
Ihr habt eure Räder wo abgestellt, wo sie nicht stehen dürfen. Was gibt es daran nicht einzusehen?
Geht zum Hausmeister und entschuldigt euch höflich für euer Fehlverhalten.
Er hätte sie auf Nachfrage ja sicher wieder freigegeben! Nur wenn die Kinder zu feig sind ihn zu fragen, kann er ja nichts dafür!
Der Hausmeister kann an einer Schule auch den Schülern gegenüber Weisungsbefugt sein. Solche Rechte teilt die Schulleitung aus.
Und du meinst, dass der Hausmeister seine Zeit damit verbringen soll neben den Fahrrädern zu warten um die Schüler zu ermahnen? Er weiß ja nicht, wem die Räder gehören. Wenn er sie ankettet kommt der Besitzer früher oder später zu ihm.
Das Problem ist eben, er DARF sie nicht anketten und hat im schlimmsten Fall mit einer Anzeige zu rechnen.
...die mit einer Anzeige wegen der falsch abgestellten Räder gekonntert werden wird und eventueller Sachbeschädiung falls die Jungs in der Zwischenzeit die Kette selbst entfernen wollten.
Man kann das auch vernünftig regeln und seinen Fehler einsehen und das ganze mit einer Entschuldiung erledigen. Für jeden Pups wird die Polizei gerufen und dann wird sich gewundert, dass man für viele wichtige Sachen ewig auf dieselbigen warten muss.
Nur wenn die Kinder zu feig sind ihn zu fragen, kann er ja nichts dafür!
Wenn ich die Frage richtig lese wurde der Hausmeister gefragt:
...meinte nur dass wir den Hausmeister fragen sollen, der diese abgeschlossen hat. So wollte der uns Areststunden dafür geben wenn wir unsere Räder wieder aufgeschlossen haben wollen, was wir natürlich nicht eingesehen haben.
Wir waren beim Hausmeister, nach mehreren Entschuldigungen und Aussagen dass wir uns über den Fehler nicht im Klaren gewesen sind, wurde trotzdem auf Nachsitzen bestanden.
Dann sitzt du halt nach. Du hast ja immerhin auch einen Fehler gemacht. Du wirst es überleben.
Reicht ihm ne Anzeige wegen Nötigung rein.
(Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt über eine Rechtsschutzversicherung nachzudenken)
Nein das darf der Hausmeister nicht, ihr könntet ihn wegen Nötigung anzeigen, auch die Polizei auch gleich auf den Platz bestellen!
Er soll die Räder aufschliessen aber ganz schnell!
Es ist auch kein Grund euch nachsitzen zu lassen. Ein Hausmeister ist gar nicht befugt euch nachsitzen zu lassen.
Würde er eure Räder weg sperren, wäre das Diebstahl.
Wir hatten eine ziemlich ähnliche Situation mit einem Hausmeister. Zufällig war die Kriminalpolizei wegen einer Brandermittlung da.
Der Hausmeister war dann sehr klein mit Hut, als in die Polizei deswegen ins Gebet genommen hatte. Das hat dem Hausmeister erhebliche Probleme auch mit der Hausverwaltung eingebracht. Die Polizisten haben das nicht einfach bei einer Ermahnung belassen.
Würde er eure Räder weg sperren, wäre das Diebstahl.
Nein, denn zum Diebstah gehört die Aneignungsabsicht, die sehe ich hier nicht.
Falsch, Fahrräder weg nehmen ist Diebstahl das weiss ich nun wirklich aus eigener Erfahrung
Ein Wegsperren ist KEIN Diebstahl.
Da täuscht dich deine Erfahrung.
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen
Quelle §242 StGB
Das ist doch rechtswidrig zugeeignet!
Doch ist es!
Rechtwidrig ja, zugeeignet bewezifle ich. Ich glaube kaum. dass der Hausmeister das Rad behalten wollte.
Nötigung? Diebstahl?
Und gleich mit dem Gesetz kommen... Fragt mal die Schulleitung was sie dazu zu sagen hat.
Die Schulleitung müsste dem Hausmeister mit Gesetzen kommen. Was er getan hat ist Nötigung und somit strafbar.
Wenn an der Bibliothek ein Schild mit...Anlehnen von Fahrrädern verboten / nur für Kunden ...steht, dürfte er von seinem Hausrecht Gebrauch machen und die Fremdräder festsetzen. Öffnen gegen Ausgleich Arbeitsaufwand/ Strafe absitzen ist eher ungewöhnlich.
Da es nicht dein Eigentum ist, wird das Knacken des Zusatzschlosses Sachbeschädigung sein und ist strafbar.
Du kannst natürlich den grossen Bogen spannen, die Polizei rufen und auf Eigentumsvorbehalt plädieren...Dann hast du vermutlich dein Rad wieder, aber auch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch an der Backe.
Ist es sehr schwer, morgens 5 Minuten mehr einzuplanen? Damit gehst du allem aus dem Weg.
Aber das sind meine Interpretationen dazu.
Er hat kein "Hausrecht" in diesem Sinne. Er ist ein Hausmeister mit Jedermanns- Rechten. Er kann maximal die Polizei rufen und diese um das entfernen der Fahrräder bitten. Er selbst darf nichts. Ein Kaufhausdedektiv darf dir auch nicht in die Tasche gucken, nur weil es irgendein Hausrecht gibt.
Das ist schlicht nicht wahr. Der Hausmeister hat sich strafbar gemacht. Mein darf leider eigene Sachen nicht zurück stehlen, die Polizei rufen kann man aber schon und die ihre Arbeit machen lassen.
...ein Fahrradparkplatz vermutlich - ja. Aber ich habe das Gefühl, hier wurde ein Eisberg geschildert und da war schon vorher was, das aber nicht geschildert wurde. Bin raus...
und was ist mit Blockieren von fremdem Eigentum aus Bequemlichkeit. Die Situation hat er doch durch Bequemlichkeit erst heraufbeschworen. Und sollte der Hausmeister von der Verwaltung den Auftrag dazu bekommen haben, dürfte es rechtens sein. Wenn man faul oder/ und dreist ist, muss man nicht lamentieren und "Recht" drohen, das man vorher selbst gedehnt hat. 2x Unrecht= einseitiges Recht ? wo leben wir denn? In Santa Banana?
und was ist mit Blockieren von fremdem Eigentum
Wurde denn fremdes Eigentum überhaupt blockiert?
Aus "schulkindlicher Sicht" mag das vielleicht stimmen. Rein rechtlich hat er absolut keine Handhabe, die Fahrräder anzuketten geschweige denn sie nicht wieder herauszugeben.
Das ist ein Hausmeister und der hat keine anderen Befugnisse, als jeder andere auch und kann im Zweifelsfall sogar belangt werden.
Abgesehen davon, scheint der Kerl ganz andere Probleme zu haben, wenn er wegen solchen Käse eine derartige Welle macht. Ermahnen und bittenn die Fahrräder künftig woanders anzuschließen sollte wohl reichen.