eigene garage gewerblich nutzen?
hallo,
habe ein kleingewerbe und möchte meine garage zwecks lagerverkauf nutzen. wohne außerhalb der wohnbebauung, früher war das mal ein kleiner stall. gewerbe habe ich schon seit ner weile angemeldet und führe einen onlineshop. muss ich die garage als gewerberaum irgendwie genehmigen lasssen?
danke für die infos schon mal, will keine schlafenden hunde wecken;-)
4 Antworten
Wen du ein Gewerbe Angemeldet hast .Dann hast du auch eine Gewerbe Adresse angeben müssen.Lagerstätten sind Davon Ausgeschlossen nur Herstellungsräume sind MeldePflichtig.Du kannst deine Lagerräume zu jederzeit Erweitern,verlegen an einen anderen Ort..
das wäre ja schön, gilt das dann auch für den lagerverkauf?
In Deutschland muß man so manches genehmigen lassen, auch das hier. Allerdings kannst Du diesen Lagerraum auch bei der Steuer als Ausgabe ansetzen und damit Deine Steuerlast ertwas verringern.
Hallo,
welche Kosten kann man denn von der Steuer absetzen?
Ich habe eine Einzelgarage in meinem Privatbesitz.
Diese möchte ich für mein freiberufliches Unternehmen nutzen, soll aber nicht in das Betriebvermögen übergehen.
Ich gehe davon aus, dass ich die Betriebskosten der Garage absetzen kann (Verwalterkosten und Instandhaltungen).
Und die Gebäude-AfA auch?
Wenn ja: Auf wie viele Jahre wird die Gebäude AfA dann verteilt?
Sonst noch was?
Eine Anlage V muss ich in diesem Fall wohl nicht dafür ausfüllen, oder?
Und einen Mietpreis mit MwSt wäre ja wohl auch nicht nötig, oder?
Danke für genauere Infos, oder Links wo ich darüber etwas nachlesen kann …
LG
Grundsätzlich brauchst du eine Genehmigung zur Änderung der Nutzung der Räumlichkeiten von Garage/Abstellraum in gewerbliche Nutzung. Das ist im Normalfall kein besonderes Problem.
Sollte allerdings ein Bebauungsplan eine gewerbliche Nutzung untersagen oder die gewerbliche Nutzung aus anderen Gründen nicht erlaubt sein, kann die Nutzungsänderung auch nicht genehmigt werden.
Das sollte auch so sein.
Allerdings sprach ich nicht von einer Genehmigung für einen Garagenverkauf, sondern von einer baurechtlichen Änderung der Nutzung von Abstellraum/Garage in gewerbliche Nutzung. Ich habe den Fragesteller so verstanden, dass die Garage dauerhaft gewerblich genutzt werden soll.
die garage, besser das nebengebäude in dem mal ein auto und noch früher ein rind und ein schwein stand, soll dauerhaft zur lagerung der waren und zum verkauf ab lager genutzt werden. das gebäude grenzt an ein nachbargrundstück. in der gegend gab es schon früher gewerbe-"nebengebäude"
Dann müsste für jeden Garagenflohmarkt eine Anmeldung gemacht werden.