Gewerbeobjekt kaufen und privat nutzen...

4 Antworten

Vom Grundsatz her kann JEDER, der die notwendigen Mittel hat, eine Gewerbeimmobilie kaufen. Dazu bedarf es KEINER Gewerbeerlaubnis!!!

Ob die Bauverwaltung allerdings in einem Gewerbegebiet auch Wohnen erlaubt, oder je erlaubt hat würde ich VORAB sauber mit der Behörde klären. Ganz wichtig!!!

Wie dann die Immobilie NACH dem ERwerb genutz wird- oder überhaupt, ausser das WOHNEN, ist und bleibt dem Eigentümer völlig allein überlassen.

VORSICHT: Da die Immobilie ja offenscihtlich als BÜROGEBÄUDE deklariert ist, sollte man ebenfalls bei der Behörde eine sogenannte Nutzungsänderung -Nutzung durhc anderes Gewerbe wie Einzelhandel oder Lager- KLÄREN!!!

Man sollte allerdings auch in den FLÄCHEN-Nutzungsplan einsehen. da kann man sehen oder sich erklären lassen, was die Stadt IN ZUKUNFT für Pläne mit dem GEBIET vorhat oder ob es Sanierungs oder Nutzungsänderungspläne gibt.

Achtung, bitte auch den Steuerhebesatz für Gewerbeflächen klären!!! Oft wird die Gewerbefläche HÖHER steuerlich veranlagt, wie ein NORMALES Wohngebiet. Gleichfalls dort klären, ob die Fläche im Altlastenverzeichnis aufgeführt wird. Altlasten können sehr schnell zu einem finanziellen Desater werden.

Sooo, nun mal alles bei der Behörde klären und, wenn der Preis und die Umstände passen, KAUFEN KAUFEN KAUFEN.

  1. Jeder kann ein Gewerbegrundstück kaufen. Dafür muss man kein gewerbe angemeldet haben. Es fragt auch niemand beim Kaufvertrag danach.

  2. Egal, ob du ein Gewerbe angemeldet hast oder nicht, das Wohnen auf Gewerbegrundstücken ist grundsätzlich aus dem Baurecht verboten. Dazu kannst du auch nix im Vertrag aufnehmen.

  3. Das es bei deiner Schwester bisher gutgegangen ist, liegt wohl daran, dass das Bauamt noch nix von der Wohnnung erfahren hat. Sonst hätten die diese schon längst untersagt.

sie kann doch gewerbe anmelden,35 euro auf der gemeinde,vertrieb von fiohmarktartikeln im net oder sonst was.deshalb muss sie es doch nicht ausüben und wenn der kauf über die bühne ist wieder abmelden,kostet nur 25.es besteht doch keine pflicht ein gewerbe dauerhaft zu betreiben.sie kann ja als eigentümerin an welche mit gewerbe vermieten,da hat sie doch freie hand

Normalerweise wird in Industriegebieten nur max eine Wohnung in einem Gewerbeobjekt gestattet, ist dann für den Betriebsleiter usw. vorgesehen. Ist aber abhängig von der gewerbestzung eures Ortes, kannst nur nachfragen. Ich würde sagen, eher nicht und bekommst keine Nutzungsänderung