Eidesstattlichen Versicherung abgegeben und gelogen, was kann passieren?
Hallo zusammen :)
Meine Schwester hat mir gerade erzählt, dass sie vor fünf Monaten bei der Eidesstattlichen Versicherung die sie abgegeben hat gelogen hat. Eine Angabe ist falsch und zwar hat sie einen falschen Namen genannt. Es geht um einen Vertrag, sie wollten von ihr wissen, für wen sie diesen Vertrag gemacht hat und wer die Geräte jetzt nutzt. Genau bei dieser Angabe hat sie einen falschen Namen und eine falsche Adresse genannt. Jetzt hat sie natürlich Angst wegen der Freiheitsstrafe wenn es rauskommt. Da ich da auch nicht wirklich Ahnung von habe und ihr gerade nicht wirklich helfen kann, frage ich mal hier. Würde sie wirklich eine Freiheitsstrafe bekommen, wenn rauskommt, dass sie einen falschen Namen/Adresse genannt hat und nicht die richtige Person ? Auch wenn sie wirklich begründen kann, weshalb sie gelogen hat?
Vielen Dank schonmal
5 Antworten
Wads für Gründe sollen das denn sein, weshlab sie gelogen hat?
Und was genau ist gemeint mit "Für andere Verträge zu machen"? So etwas wird ja normalerweise nicht in der Vermögensauskunft abgefragt.
Wurde von ihr versucht, vermögen zu verstecken, was ihr eigentlich gehört? Dann kommen neben den klassischen Taten (Meineid) noch andere in Frage (Vollstreckungsvereitelung usw.).
Hat der Ex sie denn mal bedroht?
Ja, er hat sie mehrmals bedroht, direkt nachdem sie sich getrennt haben und sie ihn auf den Handyvertrag und der ganzen Sache ansprach.
Hat sie die Drohungen schriftlich oder war das mündlich? Ich frage wegen der Beweisbarkeit.
So oder so: Es ist ihr Handyvertrag und sie hat zu zahlen. Allerdings darf sie vom Ex das Handy zurück fordern. Ggf. darf sie sogar über die weiteren Grundgebühren vom Ex Schadensersatz verlangen. Wenn er ihr gedroht hat und sie das beweisen kann, könnte er sich bereits strafbar gemacht haben (Drohung, Nötigung, je nachdem).
Die Drohungen waren leider mündlich (Telefon), sie hat also leider keine Beweise. Das Handy hat sie jetzt schon öfters von ihm zurück verlangt, allerdings geht er auf nichts ein und er ist seit längerer Zeit auch nicht mehr zu erreichen. Die ganzen kostet zahlt natürlich jetzt sie, aber denken sie, dass sie wirklich so große Probleme bekommt, falls die herausfinden, dass sie mit dem Namen nicht ganz ehrlich war? Oder hätte sie den Namen usw eigentlich gar nicht nennen müssen, da es vielleicht gar nicht zur EV gehört?
Naja, das mit den Problemen ist schwierig vorher zu sagen. Auch weil man nicht genau weiß, was der Gläubiger so anstellt.
Ich würde hier mal zu einem Anwalt gehen und dieser soll Schadensersatz vom Ex fordern inklusive Anwaltskosten und eine Klage vor Gericht ankündigen. Da kommt sicher einiges zusammen. Wenn sie Geringverdienerin ist, bekommt sie dafür ggf. einen Beratungsschein.
Dann kann sie ggf. das Geld zurück holen. Aber wie gesagt: Dass sie sich das Geld vom Ex zurückholt, hat keine Auswirkungen darauf, dass sie für ihren Vertrag auch gegenüber dem Anbieter die Schulden abbezahlen muss.
Mit dem kann man auch das Vorgehen besprechen hinsichtlich dieser Falschaussage in der Vermögensauskunft.
Mit dem Ex nicht mehr kommunizieren. Telefonnummern von ihm sperren, keine Mails u.ä. beantworten. Sollte er irgendwo in der Fußgängerzone o.ä. begegnen und sie ansprechen, einfach ignorieren und woanders hingehen. Sollte er vor der Tür zuhause auftauchen, Polizei anrufen und sagen, dass er ihr Angst macht und sie bitte kommen sollen.
Hallo.
Es kann zu einer Geldstrafe kommen aber auch bis zu 3 Jahren Haft.
§ 159 STGB
Das wird ein Richter genau entscheiden.
Mit Gruß
Bley 1914
Das ist Betrug, der bestraft wird - zu recht!
Meine Schwester hatte damals für ihren Ex einen Handyvertrag gemacht. Als sie sich trennten, hat er nicht mehr gezahlt. Dadurch entstanden halt bei ihr die Schulden und der Gerichtsvollzieher wollte bei der Eidesstattlichen Versicherung wissen, wer nun dieses Handy besitzt. Da hat sie halt einen falschen Namen und Adresse genannt (aus Angst vorm ex). Sie hat das Handy nicht.