Ehepartner: Was darf er alles nach Trennung mitnehmen?
Werte Fragnanten,
meine Freundin hat sich von ihren "noch Ehemann" getrennt, da er ihr gegenüber handgreiflich geworden ist. Eine Anzeige hat sie nicht erstattet. Gemeinsam haben sie eine kleine süße Tochter, weshalb es heute dazu kam, das er die kleine aus der Kita abholen sollte, da sie wichtige Behördenwege gehen musste. Als sie nach Hause kam musste sie vor schrecken feststellen, das Ihr Fernseher mitgenommen wurde. Ihr "noch Ehemann" hat die kleine zu ihrer Mutter gebracht und ist wahrscheinlich dann mit Fernsehen nach Hause gefahren. Den Fernseher hat er gekauft, jedoch hat er ihr Schulden in Höhe von 3.000 Euro verursacht.
1. Frage: Ist er dazu berechtigt, einfach den Fernseher zu entwenden?
2. Frage: Was kann man gegen ihn bezüglich der Schulden veranlassen?
3. Frage: Was für Rechte hat er bzw. sie gegenüber der anderen Partei?
Danke schon einmal für schnelle & hilfreiche Antworten.
Gruß Oxevia
5 Antworten
Wenn kein extra Ehevertrag abgeschlossen wurde, so gilt die Ehe als "Zugewinngemeinschaft":
- Das, was einem der beiden allein vor der Ehe gehörte, gehört ihm auch während und nach der Ehe allein.
- Alles, was während der Ehe gemeinsam angeschafft wurde (der "Zugewinn"), wird im Zuge der Scheidung hälftig geteilt.
Bezüglich des Fernsehers würde das bedeuten:
Wurde er von beiden zusammen angeschafft, gehört er beiden (der Mann könnte ihn zwar mitnehmen, müsste der Frau dafür aber ggf. etwas anderes vom gemeinsamen Mobiliar, Hausrat allein überlassen...).
Hat ihn der Mann von seinem alleinigen Geld/ Ersparnissen angeschafft, gehört er ihm.
Hat der Mann vor der Ehe bereits einen Fernseher besessen, der kaputt gegangen ist und von beiden zusammen ersetzt wurde, so gehört der neue Fernseher ihm auch allein.........Wenn der Mann die Schulden allein verursacht hat (allein einen Kreditvertrag, Ratenzahlungen.... unterschrieben hat), so muss auch nur er allein die Schulden zurückzahlen.
Hat die Frau irgendwo mit unterschrieben, muss auch sie die Schulden mit zurückzahlen, ggf. sogar in voller Höhe, wenn der Mann selbst "zahlungsunfähig" ist...Bei der Trennung gelten die Bestimmungen für das Trennungsjahr:
Der Mann muss für das bei der Frau lebende Kind Kindesunterhalt zahlen.
Der Ehepartner mit dem höheren Einkommen muss dem anderen ggf. Trennungsunterhalt zahlen.
Bezüglich des Wohnsituation müssen sich beide einigen (wer hat die Wohnung gemietet etc....).
Für die Durchsetzung seiner Rechte kann jeder Ehepartner einen eigenen Anwalt hinzuziehen, es würde aber auch ein Anwalt ausreichen.
Die Scheidung muss jedenfallsvon einem Anwalt beantragt ("eingereicht") werden.
Deine Freundin sollte sich einen Anwalt nehmen, anders wird es kaum gehen
Wenn kein Vertrag ageschlossen wurde, gehört alles beiden, was während der Ehe angeschafft wurde. Dazu gehören sowohl Guthaben, Wertgegenstände, wie auch die Schulden. Sie muss eben aufpassen, damit er nicht einfach alles aus der Wohnung räumt und sie am Schluss auf den Schulden sitzen bleibt
Wo kommt denn der Irrglaube her, dass der Fernseher beiden Ehepartnern gehört?
Warum denn nicht? Soll sich denn jeder einen eigenen kaufen?
Gegenfrage: warum soll er sich einen zweiten Fernseher kaufen?
Davon abgesehen ist die Sache absolut eindeutig, § 1361a (1) Satz 1 BGB.
Gegenfrage: Warum soll der Fernseher, den SIE finanziert hat, nicht zustehen? Er hat von diesem Geld seine Schulden getilgt. Sie hat ein Dispo bei Ihrer Bank beantragt, da sie ihn geliebt hatte und er nutzte sie aus. Dann kauft er sich von ihren Geld ein Fernseher, den er dann schließlich aus der Wohnung schleppt. Meiner Meinung nach ist es ihr Fernseher und sie sollte darüber bestimmen können, oder nicht?
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wenn es sein fernseher ist, dann hat er auch nichts entwedet. das gilt auch für die anderen sachen die noch seins sind. die hätte er mal gleich mitnehmen sollen.
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die schulden gehören wohl beiden, wenn sie gemeinsam während der ehe gemacht wurden.
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jeder darf sich um sich selbst kümmern. er hat das recht sein kind mit zu sich zu holen wenn er das wünscht - so es sein kind ist. er hat sorgerecht und kann das kind bei sich anmelden. stimmt er zu, dass kind bei ihr bleibt hat sie anrecht auf das kinderzimmer, die waschmaschine und die sachen des kindes. dann müssen sich die beiden einigen. entweder nimmt er das wohnzimmer mit oder das schlafzimmer, küche braucht sie zur versorgung des kindes.
Kommt drauf an ob sie einen Ehevertrag haben, ob sie in einer Zugewinngemeinschaft leben, ob sie Gütertrennung vereinbart haben usw usw usw
Wenn Gütertrennung vereinbart ist dann kann er den Fernseher natürlich auch mitnehmen, dann gehört er ihm, dann muss er allerdings auch für die von ihm verursachten Schulden aufkommen. Wenn keine Gütertrennung vereinbart ist, dann ist alles was ab der Ehe angeschafft wurde erst mal Eigentum von beiden Eheleuten.
Die Zugewinngemeinschaft ist eine Form der Gütertrennung.
Wenn ihm der Fernseher gehört, dann kan er ihn auch mitnehmen.
Danke zunächst für deine Antwort. Sie teilte mir eben mit, das sie keinen Ehevertrag geschlossen habe. Was nun?
Dann gilt das mit der Zugewinngemeinschaft, es gehört also beiden was nach der Ehe angeschafft wurde. So haften allerdings auch beide für die Schulden.
In dem Fall wird vermutlich der Weg zu einem Fachanwalt für Familienrecht unumgänglich sein.
Gilt dies auch wenn noch keine Scheidung eingereicht wurde? Sie teilte mir mit, das Sie die Scheidung einreichen würde, jedoch es Geld kostet, das sie nicht hat.
Das gilt erst wenn sie geschieden sind. Sie kann den Fernseher zwar zurückfordern, allerdings wird der Typ den Fernseher bestimmt nicht einfach so rausrücken, ihm gehört schliesslich auch die Hälfte.
Daher einfach mal einen Erstberatungstermin beim Anwalt machen, die Erstberatung kostet auch im Normalfall nicht mehr als 150 Euro
Okay, werde ich ihr sagen. Jedoch sind die Finanzen das Hauptproblem. Erst kürzlich verlor sie ihren Job und ist nun vom SGB 1 abhänig. Inwiefern gibt es Möglichkeiten Beihilfe zu beantragen?
Dann kann sie bei Gericht einen Beratungsschein beantragen. Sie soll einfach mal zum Amtsgericht gehen und sich da erkundigen. Wenn sie finanziell bedürftig ist hat sie Anspruch auf den Beratungsschein, sie muss dann nur 10 Euro zahlen, der Rest zahlt die Staatskasse.
Die Antwort ist schlicht falsch. Es gehört nicht "beiden", da eben keine Gütergemeinschaft besteht.
Die Beratungshilfegebühr beträgt 15 Euro. Und für die Beantwortung der Frage, ob dem Ehemann sein eigener Fernseher gehört, gibt es keine Beratungshilfe, sondern eine ganz klare Auskunft: Ja.
Der Fernseher ist in der Ehe gekauft wurden von Ihren Geld. Er hatte Bankrechte und hat von den 3.000€ für 1.500€ den Fernseher gekauft.
Er entwendetden Fernseher nicht,mder Fenseher gehört ihm ja offenbar. Fraglich war hier nur, ob er noch berechtigt war, die Wohnung zu betreten.
Ihr Problem ist zunächst das finanzielle. Sie muss abwägen, inwiefern es Sinn macht.