Eckgrundstück Erschließungskosten/ Straße
Hallo, ich habe heute die Straßenbauabrechnung der Gemeinde erhalten und für mein Eckgrundstück wurde mit einem Nutzungsfaktor 1,6 (Was immer das heißt) die Grundstücksfläche berechnet. Nun meine Frage? Das Grundstück ist von einer Seite her schon immer mit einer Straße erschlossen, nun wurde ein Baugebiet hinter unserem Grundstück erschlossen und daher eine Straße neben meinem Grundstück gebaut. Das heißt, ich habe schon für die erste Straße voll bezahlt und werde nun nochmals mit den vollen Kosten zur Kasse gebeten. Ist das Korrekt. Unsere Nachbarin ( auch Eckgrundstück) meinte hier solle es eine Regelung geben, das Eckgrundstücke bei der zweiten Straße anders berechnet werden. Kann mit hier jemend weiterhelfen, ich habe die Einspruchsfrist im Nacken. Danke
3 Antworten
Jede Stadt / Gemeinde stellt ihre Neubausatzungoder Ausbausatzung auf. Darin ist alles geregelt. Sicherlich auch, wie es sich bei einem Neubau am Eck verhält, wenn man schon 100% für dir eigene Erschliesung (straße ) gezahlt hat. Kann man bestimmt auch online herunter laden. Bei uns sind die Eckgrundstücke zu 66% bei beiden Straßen dabei.Also nicht 100% der Kosten, die darauf entfallen würden. Es gibt da einen ganz schwierigen Umrechnungsschlüssel. Den kann dir nur der Beante von der Abrechnungsstelle erklären. Widerspruch ist meistens sinnlos, da die Satzungen erst mal für die Gemeinde geschrieben sind und zum anderen kein Gericht gegen eine Kommune urteilen wird, wenn die Geld zum verlieren hat. Auch mit Gutachtern wird es nur teuer und wird letztendlich gegen dich laufen. Selbst ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Du musst trotzdem zahlen und vor Gericht wird später erst entschieden. Also Zähne zusammen beissen
Die berechnung der Erschließungskosten für Eckgrundstücke ist in der jeweiligen örtlichen Erschließungsbeitragssatzung geregelt. Da nachschauen, dann ist alles klar.
Ich denke da hast Du die Aschkarte.
Danke :-(