Ec Zahlung abgebrochen und nicht bemerkt, Chef verlang nun den Betrag?
Leider ist mir nicht aufgefallen dass der Zahlungsvorgang abgebrochenwurde. Jetzt verlangt mein Chef denn Betrag X von mir zurück.
Darf er das?
Ich habe ja nicht mutwillig gehandelt.
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Guck mal, hier ist schön erklärt was erlaubt ist
Er hat doch die Kontodaten des Kunden. Damit kann er eine Rechnung versenden, um den Kaufpreis doch noch zu bekommen.
Der Kunde wollte ja bezahlen und ist vermutlich mehr als bereit, den Fehler auszugleichen.
Der Kunde wollte ja bezahlen
Bist Du sicher ?
Er wollte kaufen: ja
Es wird seinen Grund gehabt haben, dass der Zahlungsvorgang abgebrochen wurde, das zeigt auch, dass er die Zahlung nicht leisten will.
Spekulation, aber notfalls wird halt geklagt.
Es wäre nicht die 1. offene Rechnung seit es die EC-Carte gibt.
Zu Beginn waren Zahlungen mit ihr noch bis 400 DM gesichert
Das waren die Schecks, die ausgefüllt von der Bank bis 400 (DM?) "versichert" waren. Heute wird der Betrag direkt gebucht (oder auch nicht, falls die Deckung fehlt) oder halt das Lastschriftverfahren
Richtig, diese (Ver-)Sicherung gab dem Verkäufer SICHERHEIT.
Bei einem Abbruch per EC-Zahlung, gehört auch der Verkaufsvorgang abgebrochen, wenn nicht z.B. bar bezahlt wird.
Gelingt nicht immer. Z.B dann nicht, wenn der Kunde kein Geld hat.