Kassierer hat zu wenig abkassiert/falsch eingescannt
Hallo,
folgendes Szenario: Ich entschließe mich etwas zu kaufen, was ursprünglich über 600 EUR kostet und auch so ausgezeichnet ist. Ich gehe an die Kasse und im PC erscheint nur ein Wert von etwas über 100 EUR, diesen Betrag verlangt auch der Kassierer von mir - ich gebe meine EC-Karte hin und genau dieser Betrag wurde per Lastschrift von meinem Konto abgebucht (habs heute auf meinem Kontoauszug gesehen). Kann mir im Nachhinein noch der restliche Betrag zu dem ausgezeichneten Warenwert noch in Rechnung gestellt werden? Bzw. kann durch meine Kontodaten auch meine Adresse etc. herausgefunden werden ( sonst hab ich nichts angegeben, nur eben mit EC-Karte bezahlt)? Bin ich in diesem Fall im Recht?
4 Antworten
Rein rechtlich wird das Geschäft die Nachsicht haben, aber moralisch... also ich hätte etwas gesagt, für mich ist das sonst Diebstahl.
Im Nachhinein nicht mehr, Preis wurde genannt, akzeptiert und bezahlt; fertig. An der Kasse wäre es noch möglich gewesen wegen Preisirrtums.
Welchen Sinn sollte denn dann die Existenz der Irrtumsanfechtung überhaupt haben?
Da ist ein knapper Sachverhalt, der dir vielleicht verdeutlicht, worum es geht:
Uni Marburg - Falsche Preisschilder
Serena: Ein Diebstahl kann es weder aus strafrechtlicher, noch moralischer Sicht sein!
Das mit dem Diebstahl war wohl mehr eine Meinungsäußerung.
Ich habe dazu geschrieben, dass es Diebstahl aus moralischer Sicht ist und bei der Meinung bleibe ich auch! Können ja andere gerne anders sehen, aber mein Moralempfinden würde mich danach nicht mehr ruhig schlafen lassen.
ddu gehst mit den waren/der ware an die kasse und der verkäufer sagt dir welchen betrag zu bezahlen sollst. da ist nichts dabei, fehler liegt bei denen und danach dürfen die dir gar nichts mehr. geld gegen ware, fertig.
nebenbei ist es ja auch möglich dass der preis im system geändert wurde, im Laden aber noch nicht, so gesehen ist alles bestens. möglich ist vieles, aber du bist fein raus, glückwunsch zu dem glücksgriff.
Rechtlich gesehen ist das Geschäft gelaufen. Im Nachhinein ist eine "Preiserhöhung" nicht mehr möglich. Risiko des Verkäufers wenn er falsch auszeichnet.
Normalerweise verlesen sich die Scanner nicht. Wahrscheinlich war der Preis in der Datenbank schon herabgesetzt und nur noch nicht an der Ware geändert. Für den Kaufvertag ist der Preis entscheidend, der an der Kasse angezeigt wird. Wenn du den bezahlst ist der Kauf abgeschlossen.Für Fehler im Betriebsablauf des Ladens bist du nicht verantwortlich.
Nachsicht vielleicht weniger, eher das Nachsehen - allerdings könnte der Verkäufer das Rechtsgeschäft noch anfechten.