Bin aus Versehen auf die Brille eines Freundes getreten - Wie steht es mit der Versicherung?
Bin vor Kurzem versehentlich auf die Brille eines Freundes getreten, als ich mich neben ihn setzen wollte. Jetzt sagt er mir, ich soll meine Versicherung das zahlen lassen. Wenn die Versicherung die kaputte Brille nicht übernimmt, verlangt er 50 Euro von mir.
Bei der Brille ist lediglich ein Bügel abgebrochen, der Rest ist unbeschädigt.
Wie sieht es aus, deckt die Versicherung das ab? Kann er überhaupt Geld von mir verlangen?
8 Antworten
Mein Tipp wäre, geh mit deinem Freund zum Optiker und lass dort den Schaden betrachten und abschätzen, wieviel die Reparatur kosten wird. Wenn diese 50 euro betragen soll, dann muss es sich schon um eine sehr hochwertige Fassung handeln.
Wenn die Versicherung nicht bezahlt, was wahrscheinlich ist, musst du überlegen, ist dir die Freundschaft im Ernstfall mehr wert oder setzt du sie deswegen aufs Spiel?
Bei einem wirklich guten Freund werdet ihr bestimmt eine vernünftige Lösung finden.
Wie sieht es aus, deckt die Versicherung das ab?
Frage wäre noch, wie die Brille auf den Boden kam.
Wer Sachen wie Brillen oder ähnlich leicht zu beschädigende Objekte auf Boden- oder Sitzmöbeln liegen lässt, ist selbst für den Schaden mitverantwortlich.
Haftung des Schädigers, setzt immer mind. fahrlässiges Handeln oder Unterlassen voraus. Hiervon muss dich die Privathaftpflichtversicherung grundsätzlich zu 100% im Rahmen der Versicherungssumme freistellen.
Also entweder sind die nach Prüfung der Meinung du hast fahrlässig gehandelt, dann übernehmen sie die Reparaturkosten bzw. den Restwert (was immer günstiger ist) oder sie wehren den Fall für dich, notfalls auch gerichtlich ab.
Und dass der Kollege 50,- € haben will ist schön und gut aber rechtlich belanglos. Hast du schuldhaft gehandelt und die Brille ist noch 10,- € wert, gibt es auch nur 10,- €.
Ja um den Schaden kümmert sich deine Privathaftpflicht.
Die prüft aber erstmal die Haftung und wird hier sicherlich zu der Entscheidung kommen, dass du NICHT haftest, bzw. das Mitverschulden des Freundes bei 100% liegt, da die Brille nicht auf den Fußboden zu legen ist.
Das bedeutet, die Versicherung wird ihm nichts zahlen.
ACHTUNG: Das bedeutet NICHT, dass du das dann zahlen musst. Du haftest nicht und musst ihm daher keinen Cent zahlen. Den Schaden hat er aus eigener Tasche zu begleichen. Sollte er wider erwarten rechtliche Schritte einleiten (Mahnverfahren, Anwalt oder was auch immer) legst du den Vorgang sofort wieder deiner Haftpflicht vor. Die kümmert sich um die Verteidigung und zahlt auch deinen Anwalt, sofern einer nötig sein sollte.
"Kann er überhaupt Geld von mir verlangen?"
Was ist das für eine Frage? DU machst was kaputt und jemand soll deswegen keinen Ersatz von dir verlangen dürfen...?
Hast du eine Haftpflichtversicherung? (bzw. deine Eltern wenn du familienversichert bist und daheim wohnst)
Was für ein Unsinn du hier schreibst.
Mit einer auf dem Boden liegende Brille muss keiner rechnen, also haftet der TE auch nicht.
Ja, sowas habe ich. Warum?
Kann er überhaupt Geld von mir verlangen?
Wenn die Brille auf dem Boden gelegen hat, wo sie nicht hin gehört, haftest du für den Schaden nicht.
Auch deine Privathaftpflichtversicherung wird den Schaden nicht übernehmen, sondern nur für dich abwehren.