Etwas bei Ebay Kleinanzeigen verschenkt - Abholer kam nicht?
Ich hatte am letzte Woche etwas verschenkt bei Ebay Kleinanzeigen, bzw. wollte es. Jemand wollte das Geschenk abholen.
Es kam nun niemand, trotz 2 mal Anfragen. Was los wäre und ob noch Interesse besteht.
Der "Abholer" stelle aber gestern Abend und heute jedoch Angebote bei Ebay Kleinanzeigen rein. Sprich er war online.
Ich schrieb nach 1 Tag, das wohl kein Interesse mehr besteht da keine Reaktion erfolgte. Kann ich nun das Zuverschenkende an einen anderen geben?
Finde das sehr dreist, da wartet man den Nachmittag und keiner kommt auch wenn es kostenlos ist. Ich werde wohl nie mehr was dort rein stellen.
5 Antworten
Du kannst das gleich an jemand anderen verschenken, wenn der Abholer die Vertragsbedingung nicht einhält - also genau genommen ist ja ein Vertrag zustande gekommen (übereinstimmende Willenserklärungen) und zwar kriegt er die Sache wenn er zu dir kommt. Ist er aber nicht und so bin ich der Meinung, du kannst es einem Anderen geben.
Selbst wenn es nicht seine Absicht war, hat er Pech. So verhält man sich nicht. Genau genommen hättest du ja sogar ein Recht auf erfüllung des Vertrags, also eigentlich muss er es bei dir abholen, wenn ihr ausgemacht habt, dass er die Sache holt.
Aber wer geht für sowas so tief ins Vertragsrecht?
Verklagen kann er dich somit auch nicht, keine Sorge. Zumal das sowieso keiner bei einer Sache von so niedrigem Wert machen würde.
Also verschenke es einfach an einen anderen und merk dir den Typen für die Zukunft.
Liebe Grüße
ShuTo
PS.: Ich bin keine Volljuristin. Falls also irgendwas nicht ganz astrein ist, bitte ich um Verzeihung. Ich habe natürlich aufgrund der Situation auch vereinfacht.
Ja, ich denke, da kannst du beruhigt sein. Manche Leute sind wohl einfach unverschämt. Leider gerät man ab und zu an solche Leute. Ich habe auch schon was verkauft und alles war abgemacht und ich hatte es verpackt, und als sie dann zahlen sollte meinte sie plötzlich sie wollte ein paar Sachen davon doch nicht mehr, oder weniger dafür zahlen. Sowas geht einfach nicht. Gibts aber leider immer wieder.
Es ist ja kein Vertrag zustandegekommen. Du kannst den Artikel per sofort wieder anbieten.
Oder an jemanden verschenken, von dem Du weißt, daß er Verwendung dafür hat.
Ok, danke!
Deswegen mache ich alles bei eBay Kleinanzeigen nur per Telefon aus.
Dabei lasse ich mir die Telefonnnummer und den Namen des Abholers geben und mache ein festes Zeitfenster aus. Ich schärfe dem Abholer ein, dass er auf jeden Fall melden soll, wenn etwas dazwischen kommt.
Bisher hat es immer zu 100% geklappt.
DAS hier füge ich immer mit ein:
********************* Bitte keine Mails, direkt anrufen!*************************
Gesprochene Sprache ist deutsch in ganzen Sätzen.
Ich reagiere nicht auf "Wass istscht lätzete Prais?"
Auch unerwünscht: Gebbisch 800 und hollisch direkt abb.
Ich tausche auch nicht gegen 1986er dreier BMW oder fliegende Teppiche.
Na heul doch.
Dann tritt vom Vertrag zurück und gib es dem nächsten Interessenten.
Klaro. Stell es wieder ein und schenk es jemand Anderem. Ein Betrug liegt hier übrigens nicht vor. 😁
Mir geht es nur darum ,das er dann nicht das Geschenk doch verlangt und es dann jemand anderes bekommen hat.
Keine Sorge. Dann hat er Pech.
Danke. Mir geht es nur darum, das es vielleicht so eine Masche ist. Aber am Ende wird wohl nie was passieren. Und ja, bei so kleinen Werten wird sich nie ein Gericht damit befassen.