Ebaykäufer schickt Anwalt
Vor 2 Monaten hab ich auf Ebay eine gebrauchte Kamera für 20€ verkauft. Auf dem Auktionsbild war die Kamera, OVP, Treiber CD und ein Verbindungskabel zum TV zusehen. In die Artikelbeschreibung hab ich geschrieben das alles was auf dem Bild zusehen ist, mitversendet wird. Nun 2 Wochen nach dem Verkauf schreibt der Käufer mir das ein Akku und Ladekabel fehlt. Obwohl die Kamera mit normalen Batterien läuft, dies hab ich Ihm so gesagt und das nur das geliefert wurde, was auf dem Auktionsbild zu sehen war, wie es eben in der Auktion stand. Nun 2 Monate nach dem Verkauf kam heut ein Anwaltschreiben, das ich soll noch das Akkuladegerät, die Speicherkarte, Kameratasche, Bedienungsanleitung und 4x Akkus (was ich alles nicht hab, bis auf die Bedienungsanleitung die mitgeschickt wurde) seinem Mandanten zuschicken + 70€ Anwaltkskosten
Wenn ich dem Käufer das volle Geld erstatte, dann würde er auch vom Kauf zurück treten aber die 70€ für den Anwalt muss ich dann trotzdem zahlen? Ich meine, ich hab mir nichts zu Schulden kommen lassen, laut Auktionsbild und Text, bin ich im Recht. Lohnt es sich jetzt einen Anwalt "wegen" 70€ Anwaltskosten zu nehmen oder bezahle ich am Ende wenn ich mir einen Anwalt nehme noch mehr?
16 Antworten
Lithium-Akkus gibt es auch als normale Batterien, nur sind diese dann etwas teurer (ich hatte eine solche in meiner Analogkamera). Und weder Ladegerät noch Speicherkarte oder Kameratasche stehen in dem Angebot, zudem wird die Kamera als defekt angeboten. Vielleicht hättest du bei der Beschreibung noch angeben sollen, was von dem angeführten Zubehör nicht mitgeschickt wird ( "nicht im Lieferumfang enthalten" steht oft bei professionellen Angeboten, wenn es um die Batterien geht).
Diese Forderung des Käufers ist mehr als unverschämt. Sich gleich einen Anwalt zu nehmen wegen einer derartigen Lappalie - den soll er mal schön selbst bezahlen. Schreib dem Anwalt einen Brief und weise seine Forderung als unbegründet zurück. Der Käufer hatte die Gelegenheit, zunächst das Problem über Ebay zu lösen und einen Fall zu eröffnen - das hat er offenbar nicht gemacht. An deiner Stelle würde ich anbieten, entsprechende aufladbare Batterien nachzuliefern, das war´s dann aber schon. Ladegeräte dafür gibt es in jedem Elektromarkt. Schreibe, dass du nicht gewillt bist, Zubehör nachzuliefern, das du nicht angeboten hast, die Batterien würdest du lediglich aus Kulanz nachliefern, damit der Fotoapparat funktioniert. Und dass du den Anwalt nicht beauftragt hast und er seine Auslagen bitte beim Auftraggeber geltend machen soll. Wenn er damit nicht einverstanden ist, soll er klagen (das würde ich aber nicht mit hineinschreiben - sollte das wirklich der Fall sein und du nicht viel Geld haben, dann beantrage Prozesskostenhilfe). Pass aber auf, dass du sofort beim Gericht widersprichst, falls er einen gerichtlichen Mahnbescheid schickt, denn ansonsten wird dieser gültig.
Bei außergerichtlicher Einigung muss jeder seine Anwaltskosten selbst bezahlen, der gegnerische Anwalt geht dich also nichts an. Einen eigenen Anwalt würde ich mir an deiner Stelle nicht so schnell nehmen, den musst du dann evtl. selbst bezahlen.
Den Anwal, wie du es in der Überschrift geschrieben hast, hat der Käufer nicht geschickt.
Vielmehr hat er einen Anwalt beauftragt, dir zu schreiben. Den Anwalt muss er erstmal selbst zahlen.
Ob die Forderung gerechtfertigt ist, kann man erst beurteilen, wenn du einen link zur Auktion hochlädst. Es kommt auf den Wortlaut der Beschreibung an.
So etwas nennt man arglistige Täuschung. Warum warst du nicht fair und hast rein geschrieben das Akku und Ladekabel fehlt. Du wusstest verdammt genau was du da getan hast und auch warum. Ich hätte den Vertrag ohne Anwalt wegen der arglistigen Täuschung widersprochen und auf Rückabwicklung gelocht. Würdest du darauf nicht eingehen wäre eine Klage fällig.
Auf dem Bild ist aber das Kabel dabei und Du hast geschrieben, dass alles, was auf dem Bild zu sehen ist, gekauft wird.
Genau genommen ist weder das Ladekabel noch der oder die Akkus zu sehen nur kann man hier von einer arglistigen Täuschung aus gehen das ganze Angebot ist dazu geeignet einen Irrtum was die Ware angeht zu provozieren. Ich frage mich halt auch ob alle hier noch so verständnisvoll wären wenn sie auf männliche weise abgezockt würden.
Ich würde nicht mehr antworten, das ist klare Abzocke. Alles, was er einfordert, war nicht im Angebot. Lass ihn doch eine Klage einreichen. Du würdest Recht bekommen. Auf keinen Fall zahlen. Schreibe ihm, er soll sich genau ansehen, was Du angeboten hast - und dann lehnst Du seine Forderung als unbegründet ab. Ich würde sogar noch weiter gehen und schreiben, dass ich einen Anwalt beauftrage und ihn wegen Abzockerei verklage.