Anzeige wegen Betrugs auf Ebay Kleinanzeigen erhalten, obwohl das Paket versichert verschickt wurde?
Hallo,
ich habe auf ebay Kleinanzeigen Wasserpflanzen für 40€ inkl. Versichertem Versand verkauft habe. Nun hat Dhl das Paket verlegt und in der Sendungsverfolgung steht seit Monaten das gleiche. Aus mehreren Anrufen bei Dhl ergab sich auch nichts, da Dhl für Ware wie Wasserpflanzen keine Kosten übernimmt. Der Käufer will natürlich sein Geld zurück, was ich aber nicht einsehe da ich so ja 87€ Verlust mache. Nun schrieb er gerade, das er mich angezeigt hat und die Polizei eingeschalten wurde.
Erwähnenswert wäre auch noch das ich erst 15 bin, aber meine Eltern wissen das ich ab und zu Sachen auf Kleinanzeigen verkaufe und mir das auch erlauben.
Brauche wirklich sehr dringend hilfe, ich habe mega Angst das jetzt die Polizei oder ein Anwalt vor der Tür stehen.
MfG Dario
8 Antworten
wenn du ein Packet zur Post gebracht hast, bekommst du ja immer eine Quittung. wenn du belegen kannst DAS du es gebracht hast und DHL es verlegt hat, ist alles okay.
Natürlich haftet DHL - da Versichert.
Selbstverständlich hat er richtig gehandelt dich anzuzeigen. Du bist für das Paket verantwortlich und musst das auch mit DHL klären.
Er hat bei Dir gekauft, dich bezahlt, aber keine Ware erhalten.
Nun seh zu, das du mit deinen Eltern redest und deine Eltern sich mit DHL in Verbindung setzt.
Du bist für das Paket verantwortlich und musst das auch mit DHL klären.
§ 447 BGB? Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers.
Bei einem Privatverkauf geht das Transportrisiko auf den Käufer über. Wenn einer sich bei DHL melden muss dann er, der Vk muss erst mal gar nichts mehr machen.
Danke erstmal für die schnellen Antworten, aber ich befürchte ich habe etwas sehr dummes gemacht. Ich habe den Typen auf Kleinanzeigen blockiert und vermute auch das ich die Dhl Quittung weggeschmissen habe. Eine Nachforschung hat er übrigens eingeleitet ( wie er sagte )
anrufen ist die falsche strategie, es muss ein formaler nachforschungsuaftrag her.
Für dich ist deine Pflicht bei mit der Absendung der Ware abgeschlossen.
Alles andere ist Sache des Käufers. Gib ihm die Sendungsnummer als Nachweis. Natürlich brauchst du da auch einen Zeugen, der das Verpacken der Wasserpflanzen und dem Absenden bestätigen kann.
Wenn auch mit dem Käufer nichts anderes vereinbart war (z.B. wie du die Ware genau versenden musst) ist die Sache für dich durch.
Das ganze war dann ein Versendungskauf nach § 447 BGB. Der Gefahrübergang ist da bei Übergabe der Ware an den Logistiker.
Weichst du hingegen von mit dem Käufer getroffenen vereinbarung ab, bist du komplett haftbar.
Natürlich solltest du bei DHL einen Nachforschungsauftrag stellen. Zwar ist das Verderben nicht abgedeckt, der Verlust aber schon.
Bei einem versicherten Paket müsste DHL Ersatz leisten. Es sei denn, du hast durch unsachgemäße Verpackung feuchter/nasser Ware zur Havarie des Pakets beigetragen.
Jedenfalls kannst du den Versand nachweisen und das Transportrisiko liegt gem. § 447 BGB beim Käufer.
Die Polizei interessiert der zivilrechtliche Kram übrigens nicht. Denen zeigst du den Einlieferungsbeleg von DHL. Damit sollten die strafrechtlichen Vorwürfe vom Tisch sein.
Zählt eine Sendungsverfolgungs Nummer denn auch als Nachweis oder Beleg? Die Quittung habe ich leider nicht mehr.
Mit der Sendungsnummer hat DHL die Daten von Absender, Empfänger und (afaik) Sendungsgewicht.
Das sollte ausreichen.
keine bange, du hast die ware mit nachweis verschickt, mehr kann man nicht machen.
diese anzeige wird einfach ins leere laufen, sofern sie überhaupt angenommen und bearbeitet wird. dass du minderjährig bist, spielt eigentlich eine rolle, ist aber nicht relevant.
auf jeden fall muss DHL schadensersatz leisten, wenn eine sendung in ihrem verantwortungsbereich verloren geht. der inhalt spielt dabei keine rolle.
du solltest deine eltern bitten, einen nachforschungsauftrag bei DHL zu stellen, weil der absender immer der auftraggeber für den versand ist.
Ich habe bei Dhl schon mehrmals angerufen, aber die sagen das sie für Ware wie Wasserpflanzen nicht haften und sich da raushalten.