Was, wenn ebay Käufer Versandkosten nicht komplett zahlen will?
Habe bei Ebay Bücher eingestellt. Der Käufer hat ein Buch für 1 Euro erworben. Als Versandkostenpauschale hatte ich 1,50 Euro angegeben, da ich noch Kosten für Luftpolsterumschläge, Musterbeutelklammern und Weg zur Post habe (Büchersendung kostet 85 Cent). Das will der Käufer aber nicht anerkennen, er will nur 1 Euro für den Versand zahlen. Die Versandkosten waren in der Auktion angegeben und er hat diese mit seinem Kauf akzeptiert; will aber jetzt im Nachhinein nicht für die kompletten Versandkosten aufkommen.
Wie sieht das rechtlich aus? Habe ich bis zur vollständigen Bezahlung das Recht das Buch einzubehalten? Wenn ich in ein Geschäft gehe, bekomme ich meine Ware ja auch nicht, wenn ich sie nicht komplett bezahle.
Ich weiß, dass es sich hierbei um kleinste Beträge handelt und man sich deswegen eigentlich nicht verrückt machen sollte - trotzdem würde mich interessieren wie's rechtlich aussieht.
Schon mal vielen Dank für Eure Antworten...
14 Antworten
Das ist ein zweischneidiges Schwert ... Wenn Du Händler mit Gewerbeschein bist, ok, bestehe auf Dein Recht. Wenn Du privat etwas verkaufst, hast Du zwar auch Rechte, aber wenn Du es an die große Glocke hängst, könnte man Dir unterstellen, das Du gewerblich handelst und dann bekommst Du größere Probleme als das es Dir recht sein könnte.
Was eine schwachsinnige Antwort!
Versandkosten sind auch Bestandteil der Auktion ,da diese klar ersichtl. dargestellt wurden. Es ist jedoch jetzt große Mode bei ebay geworden "NACH ZU VERHANDELN "! Leider! Warum ? Weil der Verkäufer den Käufer NICHT negativ Bewerten kann ,der Käufer jedoch kann es und wird es oftmals auch tun. Ging mir so ! Sorry ,ebay macht halt keinen Spass mehr !
Der Käufer hat sich mit dem Gebot mit dem Versandkosten einverstanden erklärt. Ich selber habe auch schon viele Bücher verkauft und auch gekauft und finde Deine Portokosten überhöht. Als Käufer wurde ich entsprechend bewerten und so was reinschreiben wie 'Portokosten unangemessen hoch' oder so ähnlich. Aber wen Deine Portokosten von Anfang an stören,der muss ja nicht mitbieten.
Er muß zahlen, denn sonst hätte er sich vor Ende der Auktion mit Dir in Verbindung setzen müssen. Ich würde an Deiner Stelle nicht auf dem Verkauf bestehen. Melde es Ebay, dass Du vom Verkauf zurück treten möchtest, da der Käufer sich weigert zu bezahlen. Dann bekommst Du auch die Verkaufsgebühren gutgeschrieben. Mit solchen Käufern würde ich gar keine große Diskusson anfangen. Wenn er einen Teil schon bezahlt hat, überweise es zurück, aber erst nach dem o.k. von Ebay.
Du bist absolut im Recht! Man soll die Versandkostenpreise natürlich im Rahmen halten, aber mit 1,50 € bist du das ja. Und du hast den Preis ja auch nicht erst nach der Auktion bekannt gegeben sondern das stand vorher deutlich im Angebot! Durch die Auktion ist der Käufer damit ja einen Vertrag eingegangen. Schreibe dem Käufer mal ein paar klare Zeilen, dass das so nicht geht und du dich notfalls - wenn er weiterhin stur bleibt - an ebay wendest.
Klar, es handelt sich um einen Mini-Betrag, aber hier geht es nicht um ein paar Cent sondern ums Recht. Und das hast nun mal DU
P.s.: Ware solange behalten, bis er den vollen Betrag überwiesen hat