eBay: Verkäufer bricht nach Bezahlung einfach die Transaktion ab
Hallo.
Ich habe mal eine Frage zum Zustandekommen eines Vertrages bei Ebay zwischen Verkäufer und Käufer. Insbesondere, wenn der Verkäufer nach Erhalt des Kaufpreises feststellt, dass er sich bei den Artikel-Angaben geirrt hatte.
Zum konkreten Fall: Ich habe per Sofort kaufen einen Artikel bei einem privaten Verkäufer erworden, diesen auch direkt bezahlt und sogar schon mit dem Verkäufer mehrfach Kontakt nach der Bezahlung gehabt, wegen Besonderheiten des Versandes. Ich muss dazu sagen, dass der Verkäufer im Umgang etwas schwierig war. Daher war ich froh, als ich dann nach (aus meiner Sicht zu vielen) Mails endlich mit ihm das ausmachen konnte, was geklärt werden musste (ging unter anderem um Abholung oder Versand, da er in nicht weit weg wohnt).
Doch aus heiterem Himmel bricht er die Transaktion über eBay auf einmal ab. Begründung: Es sei nicht der Produkttyp, den er in der Auktion angegeben hatte sondern ein etwas größeres Modell (aber gleicher Hersteller, gleiche Produktreihe) und dass er das eben zu spät feststelle.
Da ich die Neupreise beider Produkttypen kenne weiß ich, dass der größere Typ neu ein wenig mehr kostet und dass der Verkäufer dann sicherlich auch einen höheren Gebrauchtpreis für das größere Modell erziehlen möchte. Doch bevor ich ihn dazu anschreiben konnte sah ich, dass er den Artikel nun mit korrekten Angaben wieder bei eBay drin hatte, jedoch zum gleichen Preis wie der, den ich für das "falsche" Modell bezahlt hatte. Nun ärgere ich mich etwas darüber, warum der Verkäufer mich nicht angeschrieben und gefragt hat, ob der Kauf für mich dann noch OK sei und ob ich das größere Modell auch nehmen würde (denn das hätte ich nämlich auch genommen). Denn soweit ich weiß, kann ein Käufer ja einen Kauf rückgängig machen, wenn eindeutig die Angaben in der Auktion falsch waren.
Nun die Frage, gilt das auch andersrum? Kann der Verkäufer diesen Kaufvertrag von sich aus aus diesem Grund rückgängig machen, wenn ich das gar nicht will? Denn der Preis ist ja der gleiche geblieben.
Habe ihn bis jetzt noch nicht angeschrieben, eben auch deshalb, weil er etwas schwierig im Umgang war. Wollte erst mal hier fragen, wie die rechtliche Lage ist.
Könnte zwar jetzt den neu eingestellten Artikel wieder per Sofort Kaufen erwerben, doch bei der neuen Auktion hat er die Versandkosten um einiges erhöht. Die Versandkosten vorher waren schon etwa 1-2 EUR zu viel, was für mich jedoch gerade noch so ging. Doch die jetzigen Versandkosten sind mir einduetig zu viel. Und Mehrkosten für Porto und Verpackungsmaterial aufgrund des größeren Modells können es auch nicht sein, da die Unterschiede zu dem vorher angegebenen kleineren Modell in dieser Hinsicht keine Rolle spielen (ich kenne beide Modelle ziemlich genau, die würden bei in die gleiche Kiste passen und in der selben Gewichtsklasse zum Versenden sein)
Danke im Voraus und Gruß
5 Antworten
da kann man nichts mehr machen
dem würde ich einen entsprechenden schrieb um die ohren hauen.
es ist ein rechtswirksamer und damit einklagbarer kaufvertrag gem. §433 BGB zustande gekommen. sollte sich der verkäufer weigern, dir das eigentum und den besitz an der sache zu verschaffen, dann kannst du die übergabe entweder gerichtlich einklagen
oder
du setzt eine frist, bis zu der die übergabe erfolgt sein soll (angemessene frist sind 14tage). ist dies nicht der fall, kannst du vom kaufvertrag zurücktreten und gleichzeitig schadensersatz geltend machen. d.h. kaufst du dir das teil woanders und kostet es da wesentlich mehr, kannst du den mehrbetrag beim verkäufer einfordern. zahlt er nicht, kannst du einen gerichtlichen mahnbescheid rausschicken. widerspricht er dem, gehts vor gericht (die sachlage ist absolut eindeutig, daher dürfte das urteil auch klar sein: er darf zahlen) und wenn er den mahnbescheid ignoriert, wird daraus ein vollstreckbarer titel. dann kommt eben der gerichtsvollzieher und pfändet, was sich verwerten lässt. die kosten für den gerichtsvollzieher darf der verkäufer auch noch zahlen - das die nachbarschaft mitbekommt, das der gerichtsvollzieher da war, das ist gratis. das ganze wird also ziemlich teuer und unangenehm.
es gibt immer noch gestalten, die glauben, ebay ist ein rechtsfreier raum und die brauchen dann was zwischen die hörner.
lesestoff für deinen verkäufer: http://www.heise.de/newsticker/meldung/eBay-Verkaeufer-muss-60-000-Euro-Schadensersatz-zahlen-132338.html
das ist, was ihm blüht, wenn er das teil nicht übergibt... nicht in der höhe, aber vom prinzip her. manche wollen es eben nicht anders.
kaufverträge verjähren erst nach 3 jahren zum jahresende, also der hier wär am 01.01.2016 verjährt - wenn kein aufschiebendes ereignis auftritt.
solange kannst du deine rechte aus dem vertrag einfordern.
kontaktiere Ebay Support, die werden Ihn entweder sperren, und dir dein Geld wieder zukommen lassen, oder ihn zwingen die das neue Modell, wenn du zustimmst mehr zu zahlen, zuschicken, ebay is da sehr hart...
na prima.
Danke für die Antworten.
Nun sieht's so aus, dass ich den Artikel woanders bekommen habe, sogar noch ein bisschen günstiger.
Ja, die Reaktionen von eBay sind mir wohl bekannt, die werden nach meiner Erfahrung selten tätig, wenn's "keine große Sache" ist, selbst bei eindeutigen Regelverstößen. Selbst bei gesetzlichen Verstößen handeln die nicht immer.
Ich spar mir daher die Mühe da jetzt was zu unternehmen, denn einen Schaden habe ich letztlich nicht. Ich hoffe, dass der Typ mit seiner jetzigen Auktion scheitert. Bis jetzt ist nach seinem Wiedereinstellen nämlich nix passiert (Auktion schon halb rum). Hoffentlich bleibt er drauf sitzen.
Der ebay-Support wird ihn nicht sperren. Und zu etwas zwingen können die ihn schon gar nicht. ebay ist nur hart, wenn es darum geht eigene Interessen durchzusetzen ...
... wenn du zustimmst mehr zu zahlen, ...
Warum soll ich auf einmal einem höheren Preis zustimmen? Den Artikel bietet er ja jetzt zu genau dem selben Preis wie vorher an. Dafür sind aber dieses mal die Versandkosten total überhöht. Und bei diesen zu hohen Versandkosten hätte ich den Artikel vorher ja gar nicht gekauft.
Der Verkäufer kann den rechtgültigen Kaufvertrag nicht so einfach einseitig aufheben.
Du kannst zivilrechtlich auf die Lieferung des Artikels bestehen.
Das kostet aber erst einmal: dein Geld, deine Zeit und deine Nerven.
Wie viel du davon investieren willst, bleibt dir überlassen und kommt evtl. auf den Wert des Artikels an...
Ich würde den Verkäufer per Einschreiben auffordern den Artikel innerhalb von 10 Tagen zu liefern und ihn darauf hinweisen, dass du dir einen gleichwertigen Ersatz besorgst, falls ihm die Lieferung nicht möglich ist. Die evtl. entstehenden Mehrkosten würdest du von ihn einfordern...
wenn du mit dem abbruch der transaktion nicht einverstanden bist, kann er gar nicht abbrechen, du mußt eben nur auf die mitteilung reagieren und zwar umgehend. dann muss er dir das teil so abgeben, wie es im vertrag steht ( angebot bei ebay ).
träum weiter... ebay macht gar nix, außer eine nutzlose textbaustein-mail zu versenden.