Ebay Sendung ging verloren,wer haftet?

8 Antworten

Hat er per paypal bezahlt?

angelbird12345 
Beitragsersteller
 04.04.2018, 19:59

Nein überweisung als Privatverkäufer sollte man wegen solcher leute ja kein PP anbieten

Den Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels zu eröffnen ist eine Spielerei von ebay, die rechtlich ohne Bedeutung ist.

Dummerweise kannst du nicht nachweisen, den Artikel abgeschickt zu haben. Eine Versandquittung zu besitzen beweist nur, dass du Irgendwas an Irgendwen geschickt hast.

Wenn du dir sicher bist, den Artikel abgeschickt zu haben, könntest du es drauf ankommen lassen, ob der Käufer Schadenersatz einklagt. Falls ja (aber nur dann) rate ich dir, ihm den Schaden zu ersetzen.

angelbird12345 
Beitragsersteller
 05.04.2018, 13:14

Doch ich habe doch den Einlieferungsbeleg!!! Das ist beweis genug. daher hat ebay den fall ja auch geschlossen mehr hat man ja nicht bei unversichertem versand.

wieso sollte ich es ersetzen bin dazu als privatverkäufer nicht verpflichtet, vielleicht hat er die ware ja auch bekommen und will jetzt nur das geld auch noch das kann auch sein

ronnyarmin  05.04.2018, 13:59
@angelbird12345

Doch ich habe doch den Einlieferungsbeleg!!! Das ist beweis genug.

Steht auf dem Einlieferungsbeleg, an wen die Sendung verschickt wurde?

daher hat ebay den fall ja auch geschlossen mehr hat man ja nicht bei unversichertem versand.

ebay kann machen, was sie wollen. Die sind am Kaufvertrag nicht beteiligt.

wieso sollte ich es ersetzen bin dazu als privatverkäufer nicht verpflichtet.

Du bist auch als Privatverkäufer dazu verpflichtet, den Kaufvertrag zu erfüllen. Dazu gehört, den Artikel abgeschickt zu haben. Kannst du das anhand des Einlieferungsbeleges? Welche Angaben stehen da drauf?

DHL Online Frankierung !!

FÜR NUR 49 CENT MEHR WIRD AUS DEM PÄCKCHEN EIN PAKET

Bis 500,- EUR versichert & Sendungsverfolgung

https://shop.deutschepost.de/shop/pop/produktauswahl.jsp?cid=DP_101003239

Gut zu wissen: Die verbraucherfreundliche und günstige Versandart: 2 Kg Paket ist ausschließlich über die Online Frankierung möglich.

WICHTIG: Nur das 2 Kg Paket zum Portopreis von 4,99 EUR ist versichert !!

Da das Paket-Format von 60 x 30 x 15 cm und das Maximalgewicht von 2 Kg 1:1 identisch mit dem 2 Kg Päckchen (60 x 30 x 15 cm)ist, und die Angebote (clever gemacht) übereinander stehen, kommt es häufiger zu Verwechslungen.

Warensendung Die preisgünstige einfache Versandalternative für kleinere Gegenstände und Werbesendungen

https://www.deutschepost.de/de/w/warensendung.html#

Gut zu wissen: Bücher- & Warensendungen unterliegen bestimmten Transportbedingungen. So wird zwingend vorgeschrieben, die Verpackung nicht verschließen und die Sendung "offen" verschicken zu müssen. Leicht zu lösende Musterklammern dürfen verwendet werden.

Aber das wusstest du glaube ich nicht - oder? Ich würde immer davon ausgehen, dass sich das Handy, irgendwann einfach nicht mehr in der Verpackung befindet. Von dieser Vorstellung könnten mich auch 2,- EUR nicht befreien.

Fakt ist: Warensendungen sind für 100,- EUR-Handys die schlechteste Versandart mit dem höchsten Verlustrisiko!!

Rechtliche Informationen für private Verkäufer Was gilt, wenn die Ware beim Versand verloren geht?

Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).

Wird der Artikel dem Versandunternehmen ordnungsgemäß übergeben und geht der Artikel verloren oder wird beschädigt, kann der Käufer den Kaufpreis nicht ganz oder teilweise zurückverlangen und Sie müssen auch nicht erneut liefern. Bitte beachten Sie, dass Sie die Übergabe an das Transportunternehmen im Zweifelsfall durch entsprechende Belege nachzuweisen haben.

Als Verkäufer haben Sie jedoch die vertragliche Nebenpflicht, den Artikel ordnungsgemäß und sicher zu verpacken. Wird der Artikel aufgrund einer unsachgemäßen Verpackung beschädigt, stehen dem Käufer unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen Sie zu. Dies gilt auch, wenn Sie sich mit dem Käufer auf eine bestimmte Versandart geeinigt haben und Sie von dieser Vereinbarung abweichen.

(Quelle: eBay)

Du schreibst: .....ich habe dem käufer geschrieben das es günstiger war und er sagte ok und gab mir seine iban um die 2 € zurückzuüberweisen!

Gut zu wissen: Als du den Käufer informiert hast, war die Warensendung bereits verschickt. Damit bist du von der vertraglichen Versand-Vereinbarung unzulässig abgewichen. Der Käufer hat nicht seine Zustimmung zu einer abweichenden Versandart gegeben, sondern dazu, dass du ihm sein zu viel gezahltes Geld erstattest. Das ist ein entscheidender Unterschied!

Gut zu wissen: Ob die eine, wie die andere Versandart nicht versichert ist, spielt unter rechtlichen Gesichtspunkten keine große Rolle.

Du schreibst: ebay gab mir auch recht und hat den fall geschlossen da ich versendet hab.

Wie sollte eBay entscheiden, dass du irgendwas verschickt hast?

Ich bin sicher, dass dir eBay alles sagen würde, aber ganz sicher wird eBay, für dich oder wem auch immer Partei ergreifen.

Kaufverträge auf eBay werden gem. den rechtlichen Bestimmungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) rechtsverbindlich geschlossen.

  • Zum einen dürfte eBay überhaupt keine Rechtsberatung geben
  • Zum anderen, haben die darauf auch überhaupt keinen Bock

Mit Problemen zwischen Käufer und Verkäufer lässt sich nämlich kein Geld verdienen.

Hättest du dir wie behauptet, einmal die eBay-AGB angesehen, wäre dir aufgefallen, dass eBay sofort am Anfang klar und unmissverständlich macht, wer im Schadensfall die Suppe auslöffelt. Das sieht aber auf anderen Verkaufsplattformen wie amazon & Co nicht anders aus.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der deutschen eBay-Dienste

§1 Leistungsbeschreibung

1. eBay bietet selbst keine Artikel an und wird nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Nutzern dieses Marktplatzes geschlossenen Verträge.

https://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html

Hinweise dieser Art findest du fast auf jeder eBay-Seite:

Egal ob Sie Käufer, privater Verkäufer oder gewerblicher Verkäufer sind – hier finden Sie die wichtigsten rechtlichen Informationen übersichtlich nach Themenbereichen gegliedert.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den folgenden Informationen nur um allgemeine Hinweise handelt, die keine Rechtsberatung ersetzen können. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle. eBay übernimmt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen auf verlinkten externen Webseiten keine Gewähr.

(Quelle: eBay Rechtsportal)

Also was hat eBay dir tatsächlich gesagt? Hat man dir überhaupt etwas gesagt - das würde mich überraschen.

eBay äußert sich nicht einmal ansatzweise, zu den Inhalten eines Vertrages.

Tipp: Wer den Kundenservice kontaktiert sollte möglichst Wörter wie: Recht, Vertrag, Klage, Beweise, Schadenersatzforderung usw. vermeiden.

Das Call-Center gibt dir den Tipp dir einen Anwalt zu suchen - und das Gespräch ist am Ende. Rechtsberatung ist in Deutschland nach wie vor den Rechtsanwälten vorbehalten.

Du behauptest: hab dhl schon gefragt die finden nichts nur versicherte waren mit sendungsnummer kann man zurückverfolgen.

Hattest du nicht von einer Warensendung für 2,60 EUR geredet? Dabei handelt es sich um eine Briefsendung. Damit hat DHL überhaupt nichts zu tun. Im Übrigen beträgt das Porto für Warensendungen bis 500 g 1,90 EUR.

Und obwohl ich kein DHL-Fan bin, kannst du mir glauben, dass Sie einem Kunden am Telefon erzählen, dass es ausgeschlossen ist, verlorene Sendungen zu finden, ohne es überhaupt versucht zu haben. Denn tatsächlich tauchen die meisten Sendungen auch wieder auf - nur wesentlich später eben.

Man hätte dir vielleicht gesagt das es schwieriger ist. Und man hätte dich aufgefordert einen Nachforschungsantrag zu stellen.

Einen wie diesen, z.B.

Nachforschungsauftrag – Deutsche Post

https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/W_w/Wert_National/nachforschungsauftrag_wert_national_2015.pdf

Du schreibst: ich selber warte schon seit 2 wochen auf ware denke die ging auch verloren auch warensendung

Sollte es tatsächlich so sein, wäre es ja noch schlimmer, genau diese Versandart, entgegen der Vereinbarung, mit der aktuell selbst Probleme hast zu wählen.

Für mich ist das eine reine Schutzbehauptung. Nach dem Motto: "Seht her - ich bin auch Opfer"

Alternative zum Päckchen: Das Einschreiben

Ein Einschreiben kommt vor allem für kleine Waren in Betracht, die in einen Versandkarton passen, der nicht größer als 35x25x5 cm und nicht mehr als 1 Kilogramm wiegt. Dann geht das Einschreiben als Maxibrief durch (kostet 2,60 Euro Standardporto).

Nähere Informationen zum Einschreiben finden Sie hier unter deutschepost.de.

Alle Preisangaben Stand 01/2018

Du hättest das Handy durchaus mit Sendungsnachweis verschicken können. Warum das nicht getan hast, weißt du sicherlich nur selber.

Der Maxibrief 2,60 EUR Porto zzgl. Einschreiben Einwurf 2,15 EUR = 4,75 EUR (mit Sendungsnachweis!!)

Fazit: Ob deine Geschichte wahr ist oder nicht, will ich gar nicht beurteilen. Das es jedoch möglich ist fast alles was du behauptest entweder widerlegen zu können, machen sie für mich jedenfalls nicht sehr glaubhaft.

Fakt ist: Du fummelst dir ein paar Dinge zusammen, ohne dir die Zeit zu nehmen dich mit den Hintergründen zu beschäftigen.

Womit wir auch am Ende wären.

Du schreibst: Was soll ich für probleme kriegen laut agb von ebay haftet bei unversichertem versand der käufer!!!

FALSCH: Warum das sein kann, wurde weiter oben im Text erwähnt.

Behauptungen, die einfach nicht stimmen können. Und wenn du Probleme bekommst - werden dies die Gründe dafür sein.

Denk mal drüber nach!

Ich habe mir die Zeit genommen, dass was ich behaupte auch zu belegen. Wäre schön, wenn du ebenfalls Fakten statt Erzählungen liefern würdest.

Als privater Verkäufer hört deine Haftung mit Verschicken der Ware auf. Wenn es unversichert war, schwer zu beweisen.
Wenn aber ein unversicherter Versand ausgemacht wurde, dann ist es das Problem vom Käufer.

angelbird12345 
Beitragsersteller
 04.04.2018, 19:56

ich hab ja die Versendungsquittung, also kann den Versand beweisen, ebay hat seinen Fall daher auch geschlossen.

Kamikaze2001  04.04.2018, 20:01
@angelbird12345

Quittung über die Briefmarke sozusagen?

Weder Päckchen noch Warensendung wäre versichert gewesen, also hast alles korrekt gemacht und für den Verlust bist du nicht haftbar.

angelbird12345 
Beitragsersteller
 04.04.2018, 20:06
@Kamikaze2001

Den Einlieferungsbeleg ! ok danke

petrapetra64  05.04.2018, 13:52
@angelbird12345

bei warensendung gibt es keine Versendungsquittung. Du kannst höchstens eine Quittung für den Kauf von Postwertzeichen haben, was soll das aussagen? Du hast an diesem Tag briefmarken gekauft, ob du was verschickt hast und an wen, kann keiner sagen. Du kannst daher gar nichts beweisen.

Warensendung dauert mind. 4 Tage ohne Feiertage. Kann aber auch schon mal 8 tage Lieferzeit haben.

ich meine, dass du den Versand als Paket hättest machen sollen, Bei einer Warensendung oder einem Päckchen gibt es keine Unterschrift des Empfängers , und du hast keinen Beleg, dass du die Ware verschickt hast . Schreib ebay, das die genannten Fristen nicht plausibel sind

angelbird12345 
Beitragsersteller
 04.04.2018, 19:58

Natürlich ich habe doch den Einlieferungsbeleg ! Ebay selbst hat den Fall ja geschlossen, nur hat der Käufer scheinbar meine Anschrift von denen bekommen und mich per Brief privat angeschrieben

Leisewolke  04.04.2018, 20:01
@angelbird12345

welchen Einlieferbeleg hast du ? Du schreibst doch selbst" Päckchen"

angelbird12345 
Beitragsersteller
 04.04.2018, 20:07
@Leisewolke

Wenn man was versendet kriegt man ja einen einlieferungsbeleg den hab ich!

Mofnog  04.04.2018, 20:13
@angelbird12345

"scheinbar" Frage ihn doch einfach, woher er deine Adresse hat, vielleicht verplappert sich ja der Käufer und sagt, na "von dem Päckchen..." - dann hast du ihn bei den Eiern. Ausserdem darfst du eine negative Bewertung abgeben, wenn du das noch nicht gemacht hast...

monara1988  05.04.2018, 06:54
@angelbird12345
Wenn man was versendet kriegt man ja einen einlieferungsbeleg den hab ich!

Du hast keinen Einlieferungsbeleg! Bei unversicherten Sendungen bekommt man sowas nicht!

DU hast lediglich einen Kassenbon und der beweist garnichts, außer, das Du Briefmarken gekauft hast.

angelbird12345 
Beitragsersteller
 05.04.2018, 13:14
@Mofnog

negativ bewertung geht nur bei verkäufern nicht bei käufern

angelbird12345 
Beitragsersteller
 05.04.2018, 13:15
@monara1988

natürlich kriegt man einen einlieferungsbeleg und mehr beweise gibts bei unversichertem ja nicht

monara1988  09.05.2018, 10:06
@angelbird12345

Mensch Kind; bei unversicherten Sendungen (Brief, Warensendung/ Büchersendung, Päckchen) bekommt man KEINEN Einliefrungsbeleg.

Das weiß ich weil ich a.) die Webseite der Deutschen Post lesen kann und b.) selbst für die Post arbeite!