Online gekauft,die Ware waehrend der Ruecksendung verschwunden,die Erstattung verlangen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe vor einigen Tag ein Handy LG G3(468,63 Euro) Online unter http://www.clevertronic.de/ gekauft.Als ich dieses Handy bekommen,habe ich Qualitaetsproblem des Handys gefunden.Dann habe ich sofort mit dem verkaeufer kontaktiert,dass ich die Ware zuruecksenden und erstatten will.
Ich habe den Retourschein vom Verkaeufer bekommen.dann habe die Ware mit Originalverpackung gut gepackt,an DHL abgeggeben.Der Sendungsbeleg ist jetzt bei mir.Dann kommt der Konflikt.
Waehrend die Sendung am Verkaeufer zugestellt wurde,hat er die Annahme der Sendung verweigert und gesagt,das Paket ist stark beschaetigt.Das Paket kam dann an mich wieder zurueck.
Als ich die Sendung bekommen habe,ist das Handy LG G3 verschwunden.Jemand hat ein Nokia X2-05(kostet ca.50 Euro) als Ersatz fuer LG G3 in das Paket gelegt.ich ging sofort zu DHL und eine Schadungsmeldung gemacht.
Jetzt der Verkaeufer fuehrt die Erstattung nicht.Ich habe Online einige gesetzliche Bestimmungen gesehen.
Ein gewerblicher Verkäufer trägt immer das Versandrisiko, auch bei einer Rücksendung.(§ 357 (2) BGB).Und Dürfen die Annahme der Retoure nicht verweigern. Wenn Sie als privater Käufer einen Artikel von einem gewerblichen Verkäufer kaufen, liegt ein so genannter Verbrauchsgüterkauf vor. Dabei trägt immer der Verkäufer das Versandrisiko (§ 474 Abs. 2 BGB). Dies gilt gleichermaßen für den Verkauf von neuen und gebrauchten Waren. Geht die Ware beim Transport verloren, können Sie die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Sie haben jedoch grundsätzlich keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung.
Die Rechtslage ist hier aber eindeutig auf Seiten der Verbraucher. Bestellen Sie im Internet Ware, so liegt das Versandrisiko beim Händler. Geht das Paket unterwegs verloren, müssen Sie als Kunde, sofern Sie Verbraucher sind, den Kaufpreis nicht mehr zahlen bzw. können diesen zurück verlangen. Umgekehrt wird allerdings auch der Verkäufer von seiner Leistungspflicht frei, das heißt, dass er nicht verpflichtet ist, auf Ihr Verlangen oder automatisch die Ware nochmals zu versenden. Sie müssten dann neu bestellen. Gleiches gilt bei einer Beschädigung auf dem Transportweg. Auch dieses Risiko hat der Verkäufer zu tragen.
Der Verbraucherschutz geht sogar noch weiter. Entscheiden Sie sich nämlich, von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und senden den Artikel zurück, liegt auch dann das Versandrisiko beim Händler. Bei Verlust oder Beschädigung auf dem Rückweg werden Sie ebenfalls von Ihrer Zahlungsverpflichtung frei. Allerdings müssen Sie nachweisen können, dass Sie das Paket ordnungsgemäß auf den Weg gebracht haben. Daher sollten Sie den Retourenbeleg sorgfältig aufbewahren.
ich moechte mich an euch wenden.Koenntet ihr mir einige Vorschlag geben.Wie mache ich jetzt am Besten? Vielen Dank im voraus
Beste Gruesse Xiang Ye
3 Antworten
Am besten gar nichts mehr, ist eine ganz verfahrene Sache und unklar, wer hier Schuld trägt. Du, die DHL oder der Verkäufer, könnte zu einem Zivilverfahren kommen, würde noch zusätzlich Kosten fordern.
hallo Liesche,
Danke fuer die Antwort. Ja.jetzt muss ich schauen,ob es sich lohnt,mich am Anwalt zu wenden.
Mfg Xiang
am besten zu DHL einsenden in ein Versandzentrum. DHL versichert Pakete (keine Päckchen wohlgemerkt - die sind unversichert) auch mit 500 €) - nötigenfalls mit 2500 € höher versichern als Wertpaket
Das Problem ist, daß auch bei mir im B2B (Business to Business) DHL das Paket in Hamburg im Versandzentrum incl. Verpackung bis zu 2 Wochen begutachten wollte. Dh. ich war Verkäufer, der Kunde selbst auch Dienstleister im Veranstaltungstechnikbereich.
Es ist schon ulkig, wenn DHL die Pakete herumwirft, diese im Container herunterfallen aus 2 m Höhe & dann der Gewerbetreibende 2 Wochen auf seine Ware verzichten soll, bis das im Versandzentrum mal irgendwann begutachtet wird...
Angeblich gibt es Klauseln, die Verpackungen vorschreiben, 1 m Fallhöhe zu überstehen. Das sind aber 4 mm starke, massive Stahlbleche, die bei professionellen Dimmerpacks verbogen wurden, & das in einem Flightcase von 9 mm Multiplex mit Alu-Kanten !!!
Hallo,
Vielen Dank fuer die Antwort. ja.Ich habe schon Schadensmeldung bei DHL gemacht.Aber sagte Viele,dass das wenige Chance hat,das Geld von DHL bekommen.
Denn der Verkaeufer traegt alle Ruecksendungskosten.Ich habe einen Retourschein von ihm bekommen.ich weiss nicht,ob das Paket versichert ist.Ich habe den Verkaeufer gefragt,sagt er mir aber nicht.Hier ist ein Email vom Verkaeufer.
Hallo Xiang Ye,
das Paket wurde von uns nicht geöffnet.
Es wurde lediglich im beisein des Zustellers angesehen.
Da die Sendung eine Retour ist, können nur wir als Händler die Nachforschung stellen. Diese wurde bereits heute eingeleitet.
Eine Erstattung findet grundsätzlich von der DHL an uns und dann von uns an Sie statt.Grundsätzlich muss der Diebstahl/ Austausch des Gerätes durch die DHL bestätigt werden. Solange noch nicht geklärt ist, ob hier ein solches Eingreifen in den Versand stattgefunden hat, können wir keine Erstattung durchführen.
Sobald wir eine Rückmeldung bezüglich der Nachforschung erhalten, werden wir Sie informieren.
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen!
Herzliche Grüße,
Katrin Dannowski clevertronic.de Ein Geschäftsbereich der Volt Venture GmbH Geschäftsführer: Dr. Dominik Verhülsdonk Amtsgericht Münster, HR B 12145, Sitz der Gesellschaft: Münster
Mfg xiang
Da wird dir nur der Gang zum Anwalt bleiben ...
hallo kluetje,
Danke fuer die Infos und Antwort.
Mfg Xiang