Kann der Käufer mir die Ware zurücksenden, wenn ich deutlich darauf aufmerksam mache, dass ich nicht garantiere, ob das Produkt funktionsfähig ist oder?
Ich habe letztens über 100 verschiedene Ps1 Spiele in meinem Keller gefunden, die ich jetzt alle verkaufen möchte. Teilweise sind einige dieser Spiele, ohne Verpackung, nur als Modul, 20-30€, aber eher größtenteils 5-10€, wert. Ich würde das allerdings so machen, dass ich die im 10er Pack verkaufe für 39.99€. Jetzt habe ich aber ein kleines Problem, ich weiß nicht ob diese Spiele alle funktionieren. Die hab ich in meiner Kindheit alle gespielt und seitdem sind diese auch im Keller verstaut und soviel ich weiß hatte ich keine kaputten CD's, aber das sagt nicht viel aus, weil es schon bestimmt 10 Jahre her ist.
Wenn ich in der Artikelbeschreibung eingeben würde, das ich nicht weiß ob die Spiele funktionieren und daher nichts garantiere, können die mir die CD's dann zurückschicken und das Geld zurückverlangen? Ich meine Sie sind selbst das Risiko eingegangen oder ist sowas nicht erlaubt?
7 Antworten
Ja, das geht so. Ich würde das aber extrem deutlich in der Beschreibung machen. Mind. fett markieren, damit niemand das Gefühl hat, dass er das überlesen hat. Und dann kann es natürlich sein, dass 39.99 für viele für das Glücksspiel zu teuer ist.
Stell sie als defekt rein und geh etwas mit dem Preis runter
den 10 ps1 Spiele für knapp 40€ find ich persöhnlich etwas zu viel
Wenn Du das so beschreibst wie hier, können die Dir gar nichts!
Aber gut sichtbar, nicht versteckt!
Denn dann hast Du die zukünftigen Käufer aufgeklärt, ist dann deren Risiko!
Und denke dran:
Privatverkauf, keine Rücknahme und keine Gewährleistung.
Klar kann dir der Käufer die Spiele zurückschicken. Er kann auch sein Geld zurückverlangen.
Solange der Artikel der Beschreibung entspricht, brauchst du aber nichts weiter zu machen. Der Käufer ist dann eben Artikel und Geld los.
Stell sie als defekt ein, alles andere bringt Dir nur Ärger ein.
Auf welche Art sollen die Käufer bezahlen?