Darf man selbst gekaufte Dinge weiterverkaufen?
Genauer gesagt geht es mir um diese sogenannten "Mysteryboxen", also könnte ich im Einzelhandel Sachen kaufen (mit angemeldeten Gewerbe) und sie praktisch teurer weiterverkaufen oder ist das illegal?
7 Antworten
Natürlich ist das legal. Ob es funktioniert ist eine andere Frage.
Der Einzelhandel lebt ja auch von Margen die durch Abnahme großer Mengen und entsprechenden Rabatten bei Großhändlern oder direkt beim Erzeuger entstehen.
Verstoß gegen AGB ist was anderes.
Warum sollten die Kunden bei Dir kaufen, wenn sie es auch woanders günstiger bekommen könnten, so wie Du. Verboten ist es allerdings nicht.
Wenn du Mystikboxen verkaufen willst, so ist dies auf den gängigen Plattformen nicht zulässig, egal ob du ein Gewerbe hast oder nicht.
Wenn Du es gewerbsmäßig machst, ist es unzulässig, bei einem Mal wird nichts passieren.
Wenn er die Boxen irgendwo billig bekommt, kann er sie nicht gewerbsmäßig teuer verkaufen.
Ich erkläre dir mal, wie Handel im gewerblichen Bereich ungefähr funktioniert:
Billig einkaufen -> teuer verkaufen.
Einfach, oder? Warum sollte das gerade in diesem Fall nicht gehen?
Billig einkaufen im Großhandel aber nicht im Einzelhandel! Du kannst dann mit zusätzlichen Mehrwertsteuern und Deinem Gewinnanteil diese Ware also teurer verkaufen, mußt aber auch wieder an das Finanzamt abführen.
Ich hake nochmals nach: warum sollte das verboten sein? Dass das steuerlich eher suboptimal ist, stelle ich ja nicht zur Debatte.
Ich weiß nicht, ob sich da etwas geändert hat, aber auch Kaffee z.B. darf ein Gastronom nicht im Supermarkt kaufen, um dann in seiner Gaststätte an die Gäste als Getränk weiter zu geben. Er darf nur Kaffee im Supermarkt usw. für den eigenen Gebrauch erwerben.
Was machen denn z.B. Antiquitätenhändler? Die bekommen ihre alten Möbel, die sie teuer verkaufen, auch nicht im Großhandel sondern vielleicht von Privatpersonen oder dem Flohmarkt.
Das ist doch wieder etwas ganz anderes.
Anders als jemand, der Wundertüten irgendwo einkauft und wieder verkauft?
Jeder kann doch jederzeit mit einem Gewerbeschein Dinge gebraucht oder neu kaufen und teurer verkaufen.
Antiquitäten, Gebrauchtwagen, Wundertüten, Flohmarktartikel. Immer gewerblich, weil mit Gewinnerziehungsabsicht. Immer erlaubt.
Wenn Du ein Produkt hast, das genau nichts Wert ist und tatsächlich Personen dafür Geld ausgeben, bist Du ein Verkaufsgenie!!
Gewerbsmäßiger Verkauf ist nicht unzulässig, sondern gewerblich. Und somit vollkommen ok.